Für die Speicherung von Benutzerdaten in Verzeichnissen und die Übermittlung von Benutzerdaten zwischen den beteiligten Systemen werden rechtliche Grundlagen benötigt. Die bisherigen Regelungen deckten die Anforderungen der stetig komplexer werdenden Systemlandschaft jedoch nicht mehr vollständig ab. Mit der neuen, vom Bundesrat verabschiedeten Verordnung über die Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes (IAMV) werden die bestehenden Lücken nun geschlossen. Die Verordnung erleichtert nicht zuletzt auch die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in diesem Bereich. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und regelt insbesondere die Bearbeitung und Bekanntgabe von Personendaten, die Zuständigkeiten sowie die Anforderungen an die Informationssicherheit für die Identitätsverwaltungs-Systeme, die Verzeichnisdienste und den zentralen Identitätsspeicher des Bundes.
Quelle: Medienmitteilung des ISB Nr. 64188 vom 19. Oktober 2016