Jusletter IT

Kontrolle der Nachrichtendienste

  • Author: Jurius
  • Category: News
  • Region: Germany
  • Field of law: Data Protection
  • Citation: Jurius, Kontrolle der Nachrichtendienste, in: Jusletter IT 24 November 2016
The Committee on Internal Affairs has cleared the path for the coalition groups’ draft law for «further development of parliamentary control of Federal Intelligence Services». Against the votes of the opposition, the proposal has been adopted on 19 October 2016 in modified form and will appear on the Bundestag plenum’s agenda on 21 October 2016 for the final reading. (ah)
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Mit der Neuregelung soll sichergestellt werden, dass die Kontrollrechte des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) «intensiver, koordinierter und kontinuierlicher wahrgenommen werden können». Auch soll «die Arbeit der weiteren gesetzlich verankerten Gremien mit Kontrollfunktion für die Tätigkeit der Nachrichtendienste, namentlich die der G 10-Kommission [...] und des Vertrauensgremiums [...], stärker mit der Tätigkeit des PKGr verknüpft werden.
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Zu diesem Zweck sieht die Vorlage vor, das Amt eines hauptamtlichen «Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgremiums» zu schaffen. Dieser soll das Kontrollgremium bei seiner Arbeit einschließlich der Koordinierung mit den anderen Gremien unterstützen und als dessen verlängerter Arm die Rechte des Kontrollgremiums gegenüber der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten des Bundes «auch in strategischer Hinsicht wahrnehmen». Zuarbeiten soll ihm ein Mitarbeiterstab in der Bundestagsverwaltung.
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Zudem sollen «weitere Regelungen zur Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle insbesondere hinsichtlich der praktischen Arbeit des Kontrollgremiums getroffen» werden, heißt es in der Vorlage weiter. Des Weiteren werde das Kontrollgremium jährlich eine öffentliche Anhörung der Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes durchführen. Außerdem werde die Möglichkeit einer Beschlussfassung im Umlaufverfahren bei nicht geheimhaltungsbedürftigen Sachverhalten eingeführt. Darüber hinaus sollen klarstellende Regelungen zum Vorsitz und zu den Zutrittsrechten des Gremiums getroffen und die Unterrichtungspflichten der Bundesregierung konkretisiert werden. Ferner soll der Schutz für Hinweisgeber aus den Nachrichtendiensten verbessert werden.
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Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion hatte der Ausschuss zudem einen Änderungsantrag der Koalition verabschiedet. Danach soll das für die Wirtschaftspläne der Dienste zuständige «Vertrauensgremium» des Bundestages dem Ständigen Bevollmächtigten im Benehmen mit dem PKGr Aufträge erteilen können, «soweit sein Recht auf Kontrolle nach der Bundeshaushaltsordnung reicht».
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Die CDU/CSU-Fraktion verwies im Ausschuss darauf, dass das PKGr genügend Befugnisse zur Kontrolle der Nachrichtendienste habe, es seinen Mitgliedern aber an der Zeit fehle, sie anzuwenden. Daher schaffe man die Position des Ständigen Bevollmächtigen. Auch werde der Gesetzentwurf für eine bessere Verzahnung mit dem Vertrauensgremium und der G10-Kommission des Bundestages sorgen, die über Beschränkungsmaßnahmen der Geheimdienste beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis entscheidet.
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Die SPD-Fraktion wertete die Vorlage als hilfreich für die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste in Deutschland, der mit der Vorlage zu einen «Quantensprung» verholfen werde. Mit der Einrichtung des Ständigen Bevollmächtigen als «verlängertem Arm» des PKGr und seinem Arbeitsstab sorge man hier für eine «Qualitätssteigerung».
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Die Fraktion Die Linke argumentierte, der Gesetzentwurf enthalte zwar einige Regelungen, die sinnvoll sein könnten, aber halbherzig seien. In wesentlichen Punkten bringe die Vorlage jedoch keine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle. Auch in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf sei deutlich geworden, dass das Instrument des Ständigen Bevollmächtigten kritisch gesehen werde.
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Wie Die Linke forderte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehr Minderheitenrechte bei der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste. Ferner kritisierte sie, dass es disziplinarrechtlich sanktionsfrei bleiben könne, wenn etwa das PKGr belogen werde. Zugleich zeigte sie sich überzeugt, dass es auch in Zukunft zu Geheimdienstskandalen kommen werde.

Quelle: Medienmitteilung des Deutschen Bundestags Nr. 604/2016 vom 19. Oktober 2016

Weitere Informationen:

  • Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes (Bundestags-Drucksache 18/9040)