[1]
Wie die Regierung darin ausführt, ist die im Mai 2014 in Kraft getretene E-Rechnungsrichtlinie bis zum 27. November 2018 in nationales Recht umzusetzen.
[2]
Mit ihr sollen den Angaben zufolge Marktzutrittsschranken abgebaut werden, «die aus der mangelnden Interoperabilität der in den Mitgliedstaaten im Einsatz befindlichen Systeme und Standards zur elektronischen Rechnungsstellung resultieren». Außerdem solle die Verbreitung der elektronischen Rechnungsstellung gefördert werden. Wesentlicher Regelungskern der Richtlinie sei eine Verpflichtung aller Auftraggeber, elektronische Rechnungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, anzunehmen und zu verarbeiten.
[3]
Mit dem Gesetzentwurf sollen die europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie verbindlich umgesetzt werden. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, wird eine «für alle öffentlichen Auftraggeber des Bundes, für Sektorenauftraggeber sowie für Konzessionsgeber gleichermaßen verbindliche Rechtsgrundlage zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen, die einem noch zu erarbeitenden Datenformat entsprechen, geschaffen».
Quelle: Medienmitteilung des Deutschen Bundestags Nr. 656/2016 vom 9. November 2016
Weitere Informationen
- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen (Bundestags-Drucksache 18/9945)