Bei neuen digitalen Nutzungsmöglichkeiten stelle sich die Frage, welche Vorteile sich daraus für die Bürgerinnen und Bürger ergeben. «Mein Ziel ist eine Republik 2.0, in der Amtswege und elektronische Verfahren effizient und ortsunabhängig erfolgen können. Bereits über 200 Verfahren können in der öffentlichen Verwaltung digital signiert werden – das Amt hat so gesehen 24 Stunden am Tag geöffnet», so die Staatssekretärin für Digitales, Sonja Steßl. Bei elektronischen Anträgen erspare man sich zudem seit 1. Jänner 40% an Gebühren, so Steßl weiter.
Als aktuelles Beispiel für die zeitgemäße Nutzung der Handy-Signatur wird von der Staatssekretärin die Beantragung von Wahlkarten bei über 1'500 Gemeinden angeführt. Man müsse am Puls der Zeit bleiben und die Chancen der Digitalisierung bestmöglich nutzen: «Gerade die Verwaltung kann als Innovationsmotor fungieren. Im E-Government liegt Österreich seit Jahren im Spitzenfeld. Wir versuchen, uns immer weiterzuentwickeln und die elektronischen Services auszubauen», ergänzte die Staatssekretärin und verwies auf die Zwischenbilanz von 640'000 aktiven Handy-Signaturen. Wobei hier der Zenit noch lange nicht erreicht sei. Der Ausbau auf europäischer Ebene sei vor allem für Unternehmen von Bedeutung. Ausgangspunkt dafür sei die sogenannte eIDAS-Verordnung, mit der für Europa eine gemeinsame Grundlage für eine reibungslose und sichere elektronische Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen und Verwaltungen europaweit geschaffen wurde, so Steßl.