Zu diesem Zweck hat der Bundesrat am 13. Januar 2016 das EJPD beauftragt, dem Bundesrat bis Ende 2016 eine Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten. Dabei hat er Kenntnis genommen von einem entsprechenden Konzept des EJPD und gewisse Eckpunkte beschlossen. Demnach ist die Herausgabe einer eigenen staatlichen eID durch den Bund nicht mehr vorgesehen. Diese wäre der schnellen und dynamischen Entwicklung der Technologie und dem Verhalten der Nutzerinnen und Nutzern nicht gewachsen und stünde in Konkurrenz zu innovativen Lösungen des Marktes. Stattdessen will sich der Bundesrat darauf konzentrieren, die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen zu definieren. Diese ermöglichen es den Identitätsdienstleistern, ihre eID-Systeme staatlich anerkennen zu lassen. So ist sichergestellt, dass wirtschaftlich erfolgreiche eID-Systeme auf den Markt kommen und sich den technologischen Entwicklungen rasch anpassen können. Zudem sollen zugelassene Identitätsdienstleister staatlich geführte Identitätsdaten (wie z.B. Namen, Vornamen, Geburtsdatum) über eine elektronische Schnittstelle beziehen können. Die Identitätsdienstleister werden mit einer jährlichen Zertifizierung durch eine vom Bund anerkannte Prüfstelle die Einhaltung aller organisatorischen und technischen Sicherheitsvorgaben nachweisen.
Die einmaligen Investitionskosten betragen rund sechs Millionen Franken, die jährlich wiederkehrenden Kosten rund zwei Millionen. Staatlich anerkannte eID-Systeme sollen ab 2019 eingeführt werden können.
Das Projekt zur Erneuerung der Identitätskarte wird unabhängig von den Arbeiten zur eID weitergeführt. Da sich aus heutiger Sicht kein unmittelbarer Bedarf für eine biometrische Identitätskarte abzeichnet, wird die neue Identitätskarte, die voraussichtlich 2019 vorliegt, bis auf weiteres ausschliesslich ohne Biometrie-Chip erhältlich sein.
Quelle: Medienmitteilung des SECO vom 13. Januar 2016