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Die Twittermeldungen des Bundesgerichts betreffen zwei Hauptthemen. Erstens werden Follower des Bundesgerichts über die Termine und den Verfahrensgegenstand von öffentlichen Urteilsberatungen in Lausanne oder Luzern informiert. Die Tweets werden in diesem Fall verlinkt mit der Internetseite des Bundesgerichts zu den Sitzungsterminen, wo weiterführende Informationen zu der jeweiligen Beratung zu finden sind. Zweitens setzt das Bundesgericht Tweets zu seinen Medienmitteilungen ab. Diese werden einerseits zu bestimmten Urteilen des Bundesgerichts verfasst, andererseits zum Bundesgericht als Institution. In diesen Fällen erfolgt eine Verlinkung der Twittermeldung mit der Internetseite des Bundesgerichts mit den Medienmitteilungen.
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Dort können die Medienmitteilungen des Gerichts in ihrem vollständigen Wortlaut gelesen werden. Gegebenenfalls wird auch ein Link zum jeweiligen Urteil angefügt.
Quelle: Medienmitteilung 11.5.2/33.4.4.10/1_2016 des Bundesgerichts vom 26. Januar 2016