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E-Government Schweiz: Schwerpunktplan 2016–2019 verabschiedet

  • Author: Jurius
  • Category: News
  • Region: Switzerland
  • Field of law: E-Government
  • Citation: Jurius, E-Government Schweiz: Schwerpunktplan 2016–2019 verabschiedet, in: Jusletter IT 25 May 2016
On its meeting of 17 January 2016, the steering committee E-Government Switzerland has approved the first focus plan 2016–2019. This plan lists all actions that are planned to be implemented by government, cantons and communities in the first legislation after adopting the new strategy. It focuses on the erection of basic infrastructures for the increasing expansion of E-Government in Switzerland. (ah)
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Seit Anfang 2016 gelten die überarbeitete Strategie und Rahmenvereinbarung für die E-Government-Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die neue Strategie sieht als neues Umsetzungsinstrument einen Schwerpunktplan vor, der den drei Staatsebenen eine Fokussierung der gemeinsamen Aktivitäten erlaubt.
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Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat den ersten Schwerpunktplan anlässlich seiner gestrigen Sitzung verabschiedet. Das tripartite Gremium, dem seit Anfang Jahr Bundesrat Ueli Maurer vorsitzt, hat acht Projekte und drei dauerhafte Aufgaben («Leistungen») als strategisch bedeutsam in den Schwerpunktplan aufgenommen. Der Steuerungsausschuss hat zudem die Organisationen bestimmt, die für die Umsetzung verantwortlich sein werden.

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Projekte:
  • Transaktionsportal für die Wirtschaft: Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) baut einen One-Stop-Shop auf, über den Unternehmen Geschäfte mit den Schweizer Behörden medienbruchfrei abwickeln können.
  • eID Schweiz: Das Bundesamt für Polizei (fedpol) schafft die Voraussetzungen für die Etablierung einer national und international anerkannten elektronischen Identität.
  • Identitätsverbund Schweiz: Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) baut (u.a. koordiniert mit der eID Schweiz) einen Identitätsverbund Schweiz auf, gestützt auf den Benutzer mit dem gleichen Anmeldeverfahren auf verschiedene Online-Dienste (IKT-Systeme) zugreifen können.
  • Signaturvalidator: Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) ermöglicht die Mehrfachnutzung eines ursprünglich für den Bund entwickelten Signaturvalidators in kantonalen Anwendungen.
  • Aufbau eOperations Schweiz: Die Schweizerische Informatikkonferenz (SIK) baut eine Organisation auf, welche die gemeinschaftliche Finanzierung, den Aufbau und den Betrieb von Querschnittsleistungen, Basisinfrastrukturen und weiteren elektronischen Leistungsangeboten der föderal organisierten öffentlichen Verwaltung koordiniert.
  • eUmzugCH: Der Verband Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED) treibt die schweizweite Ausbreitung der elektronischen Umzugsmeldung weiter voran.
  • Vote électronique: Die Bundeskanzlei koordiniert die schweizweite Etablierung des elektronischen Stimmkanals.
  • eMWST: Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) treibt die schweizweite elektronische Abwicklung der Mehrwertsteuerabrechnung voran. Sie standardisiert und entwickelt die hierfür nötigen Schnittstellen.
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Dauernde Aufgaben:

  • Zugang zu Behördenleistungen für die Bevölkerung: Die Schweizer Bevölkerung und interessierte Personen im Ausland sollen Informationen und Dienstleistungen der Behörden im Internet einfach finden. Um dies zu ermöglichen, betreibt die Schweizerische Bundeskanzlei das Portal ch.ch und entwickelt es weiter.
  • Pflege Standardisierung: Der Verein eCH (Public Privat Partnership) stellt im Rahmen einer strategischen Leistung die Pflege und Erarbeitung insbesondere derjenigen Standards sicher, die für die Projekte des Schwerpunktplans relevant sind.
  • Fachliche und technische Koordination in den Kantonen: Die Schweizerische Informatikkonferenz (SIK) fördert im Rahmen einer strategischen Leistung die Mitarbeit der kantonalen und kommunalen Behörden am Schwerpunktplan E-Government Schweiz. 
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Im Auftrag des Planungsausschusses, dem Gremium für die operative Steuerung der Organisation, schliesst die Geschäftsstelle mit allen projekt- und leistungsverantwortlichen Organisationen Vereinbarungen ab. Darin sind die Massnahmen und Meilensteine sowie das zur Umsetzung vorgesehene Budget definiert. Der Schwerpunktplan unterliegt einer rollenden Planung. Der Steuerungsausschuss hat so die Möglichkeit, das Portfolio der strategischen Projekte und Leistungen in den nächsten vier Jahren je nach Entwicklung der Rahmenbedingungen und je nach Umsetzungsfortschritt der Massnahmen anzupassen.

Quelle: Medienmitteilung des SECO vom 18. Januar 2016