Das Bundesgericht wird künftig zu ausgewählten öffentlichen Urteilsberatungen Filmaufnahmen zur Verfügung stellen. Gezeigt wird jeweils die Eröffnung der Verhandlung unter Nennung des Verfahrensgegenstandes sowie die Verkündung des Urteils am Ende der Beratung. Nicht aufgenommen wird die eigentliche Diskussion des Falles durch das Richtergremium, die oft mehrere Stunden dauern kann. Vorgesehen ist, pro Jahr zu mehreren ausgewählten Beratungen entsprechende Aufnahmen zu machen, die dann gleichentags auf der Homepage des Bundesgerichts (www.bger.ch) veröffentlicht werden. Die Beiträge können dort auf der «Medienplattform» unter der Rubrik «Presse/Aktuelles» angeschaut und heruntergeladen werden. An gleicher Stelle sind auch Fotografien zur jeweiligen Sitzung verfügbar. Die von einem Filmteam im Auftrag des Bundesgerichts erstellten Aufnahmen dauern einige Minuten. Ein erster Film wurde am 27. April 2016 zur öffentlichen Beratung betreffend die Stimmrechtsbeschwerde im Zusammenhang mit der Teilrevision des Zürcher Richtplans zur künftigen Nutzung des Flugplatzareals Dübendorf veröffentlicht.
Urteile des Bundesgerichts werden dann in einer öffentlichen Beratung gefällt, wenn die beteiligten Richter sich nicht einig sind, wenn der Abteilungspräsident dies anordnet oder wenn ein Richter es verlangt. Nach der Diskussion des Falles wird durch Handerheben abgestimmt. Anschliessend wird das Urteilsdispositiv eröffnet.
Quelle: Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 27. April 2016