Jusletter IT

Strategie des Bundesrates für eine digitale Schweiz

  • Author: Jurius
  • Category: News
  • Region: Switzerland
  • Field of law: IT-Law
  • Citation: Jurius, Strategie des Bundesrates für eine digitale Schweiz, in: Jusletter IT 25 May 2016
In all aspects of life, Switzerland should use the chances of digitalisation consequently. For this purpose, the Federal Council has adopted the strategy «Digital Switzerland» on 20 April 2016. It applies immediately and should continually evolve in dialog with economy, science, research and civil society. It is essential for the success of Switzerland in the digital space that all stakeholders work together closely. (ah)
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Mit der am 20. April 2016 verabschiedeten Strategie «Digitale Schweiz» will der Bundesrat dazu beitragen, dass die Schweiz mehr von der zunehmenden Digitalisierung profitiert und sich als innovative Volkswirtschaft noch dynamischer entwickelt. Die Wirtschaft soll sich im digitalen Raum möglichst frei entfalten können. Mit Blick auf eine informierte und demokratische  Gesellschaft und zur Sicherung der Wohlfahrt ist es zudem von zentraler Bedeutung, dass die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in ihrem täglichen Leben kompetent und sicher nutzen können.

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Dies bedingt einen stabilen staatlichen Rahmen und eine Einigung auf wichtige Eckwerte (hinsichtlich Wachstumspolitik, Innovation, Infrastrukturen und Umwelt, E-Government, Bildungszusammenarbeit, Sicherheit und Vertrauen, internationale Einbettung). Zudem ist eine kohärente und zukunftsorientierte Datenpolitik zu entwickeln. Diese soll sicherstellen, dass sich das Potenzial der vermehrten Sammlung und Bearbeitung von Daten zum Vorteil der Schweiz realisieren lässt, ohne die Kontrolle über diese Daten zu verlieren.
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Die neue Strategie «Digitale Schweiz» versteht sich als Dachstrategie, welche die zahlreichen bereits laufenden Aktivitäten und die bestehenden Expertengruppen aufeinander abstimmen soll. Zusätzlich setzt der Bundesrat bei der Umsetzung der Strategie verschiedene Schwerpunkte, so auf die digitale Wirtschaft, auf Daten und digitale Inhalte sowie auf den Austausch der Schweiz mit dem Ausland, insbesondere auch im Hinblick auf den digitalen Binnenmarkt der Europäischen Union. Er hat deshalb zusammen mit der Strategie folgende Vorhaben verabschiedet:

  • Die Folgen der Digitalisierung für die Wirtschaft in der Schweiz analysiert das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Es klärt ab, welche Rahmenbedingungen nötig sind, damit die schweizerische Volkswirtschaft die Chancen der Digitalisierung nutzen kann. Im Zentrum stehen dabei das Wettbewerbsrecht, Regulierungsfragen sowie die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.
  • Um eine kohärente und zukunftsorientierte Datenpolitik zu entwickeln, erarbeitet das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Übersicht zum Zugang, Umgang und zur Sicherheit von Daten im Bund. Darauf aufbauend wird der Bund über allfälligen Handlungsbedarf auf diesem Gebiet zu befinden haben.
  • Die Schweiz soll die Chancen eines gestärkten europäischen digitalen Binnenmarkts nutzen können. Die Bundesverwaltung sucht daher koordiniert den Austausch mit der EU auf diesem Gebiet.
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Die Strategie des Bundesrates gibt nicht nur die Leitlinien für das Handeln der Bundesverwaltung vor. Entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung ist die vernetzte Zusammenarbeit zwischen Behörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sowie Zivilgesellschaft. Alle relevanten Stakeholder werden zur Teilnahme an einem strukturierten Dialog «Digitale Schweiz» eingeladen, der zusammen mit der neuen Strategie lanciert wird. Der Dialog baut auf bestehenden Plattformen (wie Infosociety Days, Initiative für «Smart Switzerland», Swiss Internet Governance Forum, Swiss Telecommunication Summit) auf und wird vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) koordiniert. Bundesintern werden die Aktivitäten durch eine Koordinationsgruppe aufeinander abgestimmt.

Quelle: Medienmitteilung des SECO vom 20. April 2016