Jusletter IT

E-Justiz und Telearbeit in Brasilien

  • Authors: Patricia Eliane da Rosa Sardeto / Aires José Rover
  • Category: Articles
  • Region: Brazil
  • Field of law: E-Justice
  • Collection: Conference Proceedings IRIS 2016
  • Citation: Patricia Eliane da Rosa Sardeto / Aires José Rover, E-Justiz und Telearbeit in Brasilien, in: Jusletter IT 25 February 2016
Die brasilianische Justiz begann ihre Informatisierung offiziell im Jahr 2006 (Gesetz n° 11.419). Heutzutage verwenden fast alle Gerichte den elektronischen Prozess, entweder ein eigenes System oder den Elektronischen Rechtsprozess (PJe – processo judicial eletrônico) – das System des Nationalen Justizrates. Beim elektronischen Prozess spielen die Netzwerke eine sehr wichtige Rolle. Die Telearbeit begann nach vereinzelten Initiativen mit einer Telearbeitsregelung an einigen brasilianischen Gerichten. Der Nationale Justizrat bereitet nunmehr eine allgemeine Telearbeitsregelung vor; es wird möglicherweise auch eine Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Lei Orgânica da Magistratura Nacional) geben. Es ist zu früh für endgültige Schlussfolgerungen, aber bisherige Daten zeigen, dass die Telearbeit die Produktivität der Justizbeamten steigert und die Verfahren beschleunigt werden. Dies führt zu einem Überdenken der Organisation der Justiz. Das Ziel des vorliegenden Beitrag ist es, das Potenzial der Netzwerke bei der Verbesserung der Justiz zu zeigen, insbes. auch durch den Einsatz von Telearbeit.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung 
  • 2. Die Informatisierung der brasilianischen Justiz
  • 3. Der elektronische Prozess auf der Netzwerkverbindung und die effektive e-Justiz
  • 4. Telearbeit in den brasilianischen Gerichten
  • 5. Fazit
  • 6. Literatur

1.

Einleitung1   ^

[1]
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Netzwerkfähigkeiten der Justiz des 21. Jahrhunderts, der E-Judikative oder E-Justiz. 2 Es ist sehr wichtig, die Merkmale des Netzwerkes in der informationellen Gesellschaft zu kennen, um zu einer effizienteren, aber auch gerechteren Justiz zu gelangen.
[2]
Nach Manuel Castells ist die Netzwerkgesellschaft ein offenes, dynamisches System im Gleichgewicht. Netzwerke sind offene Strukturen ohne Grenzen, diese zu erweitern oder neue Knoten zu integrieren, solange diese innerhalb des Netzwerkes kommunizieren können. Es muss aber dieselben Kommunikationscodes geben (wie z.B. etwa Werte oder Leistungsziele).3
[3]
Diese Definition von Castells liegt dieser Analyse der bisherigen Erfahrungen in der Informatisierung der brasilianischen Justiz, insbes. der Telearbeit, zugrunde.

2.

Die Informatisierung der brasilianischen Justiz ^

[4]
In der Verfassung der Föderativen Republik Brasilien4 sind die drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative unabhängig und in harmonischer Zusammenarbeit verbunden.5 Die Judikative besitzt daher administrative und finanzielle Autonomie.6 Bei den 91 Gerichten in Brasilien waren im Jahr 2014 16.927 Richter und 278.707 Justizbeamte beschäftigt.7
[5]
Nach den aktualisierten Daten des Berichts Justiça em Números 2015 für das Jahr 2014 wurden in der brasilianischen Justiz 28,9 Millionen neue Fälle (Prozesse) begonnen und 28,5 Millionen Fälle beendet. Diese sehr gute Finalisierungsquote war aber nicht ausreichend, um den Rückstand zu reduzieren. Es bleiben etwa 71 Millionen offene Fälle.8
[6]
Während dieser Zeit gab es eine Verbesserung in der Informatisierung der brasilianischen Gerichte. Erhebungen des Comitê Nacional de Gestão de Tecnologia da Informação e Comunicação (Nationales Komitee für das Management von IKT-Technologien) haben ergeben, dass im Jahr 2014 ein Durchbruch in der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien erzielt wurde (im Vergleich zu 2010); doch das gewünschte Ziel ist noch nicht erreicht. Im Jahr 2010 waren 76,92% der Gerichte auf durchschnittlichem IKT-Niveau (zwischen 50% und 69% Computerisierung), 15,38% der Gerichte waren auf zufriedenstellendem Niveau (zwischen 70% und 79% Computerisierung) und nur 7,69% der Gerichte waren auf verbessertem Niveau (zwischen 80% und 94% Computerisierung). Im Jahr 2014 reduzierte sich die Anzahl der Gerichte auf durchschnittlichem Niveau auf 28,57%, was positiv zu vermerken ist, die Anzahl der Gerichte auf zufriedenstellendem Niveau erhöhte sich auf 43,96% und jene der Gerichte auf verbessertem Niveau auf 26,37%.9
[7]

Diese Verbesserung in der Informatisierung der Gerichte hat wahrscheinlich dazu beigetragen, dass die Anzahl der offenen Verfahren gleich geblieben ist, obwohl die Anzahl der neuen Fälle seit 2009 gestiegen ist.10

[8]
Interessant ist die Anzahl der elektronischen Prozesse. Das «Gesetz zur Informatisierung des gerichtlichen Verfahrens» ist im Jahr 2006 in Kraft getreten.11 Im Jahr 2014, also nach weniger als 10 Jahren, war der Anteil der elektronischen unter den neuen Fällen bei 45%, also bei etwa 11,8 Millionen Fällen. Dieser Prozentsatz steigert sich kontinuierlich seit 2009.
[9]
Von 2013 bis 2014 gab es eine Steigerung von 14 Prozentpunkten, was eine Beschleunigung der Entwicklung im Vergleich zu früheren Jahren zeigt. Der Trend ist, dass sich der prozentuale Anteil an Fällen weiter erhöht, und dass die brasilianische Justiz in etwa fünf Jahren fast vollständig nur elektronische Prozesse abwickelt. Schon heute arbeitet das Oberste Arbeitsgericht (Superior Tribunal do Trabalho) nur noch mit dem elektronischen Prozess und das Oberste Justizgericht (Superior Tribunal de Justiça) fast vollständig (99,7%).

3.

Der elektronische Prozess auf der Netzwerkverbindung und die effektive e-Justiz ^

[10]
Dieser Fortschritt des elektronischen Prozesses12 bedarf einer tieferen Reflexion, denn es gibt natürlich Vorteile, aber auch Nachteile. Vorteile sind der bessere Zugang zum Recht, schnellere Verfahren und höhere Effizienz der Justiz. Auf der anderen Seite sind die Menschen mit einer wesentlichen Veränderung des Prozesses konfrontiert. Es sind nicht nur die Dokumente zu lesen. Man muss von der linearen zur mehrdimensionalen Sicht wechseln. Man muss von physischen Räumen und Akten zu virtuellen Welten und elektronischen Akten umschalten können.
[11]
Im elektronischen Prozess haben die Arbeitsabläufe eine andere Logik. Studien haben bereits neue Prinzipien oder Merkmale im elektronischen Prozess identifiziert, wie beispielsweise: a) das Prinzip der Verbindung, b) das Prinzip der Immaterialität, c) das Prinzip der Interaktion, d) das Prinzip der Unverzüglichkeit, e) das Prinzip der Hyperrealität, f) das Prinzip der Intermedialität, g) das Prinzip der Automatisierung oder algorithmische Verantwortlichkeit und, h) das Prinzip des Schutz sensibler Daten.13 Die E-Justiz entwickelt einen zunehmend vernetzten Prozess, was als Leitprinzip angesehen werden kann. Das Netzwerk beinhaltet die Teilnehmer des elektronischen Prozesses, direkt oder indirekt.
[12]
Der elektronische Prozess behandelt ein entscheidendes Problem der Gerechtigkeit, die Langsamkeit der Justiz. Es hilft nicht, wenn der Zugang zum Recht gewährleistet wird, aber die Justizverfahrensdauer zu lang ist. Es gibt Prozesse, die 10, 15 oder 20 Jahre dauerten, bis eine endgültige Entscheidung gefällt wurde. In solchen Fällen passiert nicht Gerechtigkeit, sondern Ungerechtigkeit.
[13]
Ein übliche Prozessdauer ist in der brasilianischen Verfassung14 garantiert und hat als Ziel, gerechte und wirksame Entscheidungen zu fällen und die Menschenwürde zu gewährleisten.
[14]

Um dies zu verwirklichen, muss die Justiz Maßnahmen ergreifen. Der Nationale Justizrat hat nach der Reform15 der brasilianischen Justiz im Jahre 2014 die Justizverwaltungsrichtlinie verabschiedet, in welcher der Wirksamkeit der Urteile große Bedeutung zukommt.16

4.

Telearbeit in den brasilianischen Gerichten ^

[15]

Telearbeit oder home-office ist eine Alternative zur konventionellen Arbeit, welche die körperliche Anwesenheit des Arbeitnehmers erfordert. Allmählich wurde die Telearbeit im Privatsektor eingeführt, besonders bei Arbeiten im technologischen Bereich. Nunmehr wird Telearbeit auch im öffentlichen Sektor eingesetzt.

[16]

Noch gibt es keine allgemeine Regelung für die Telearbeit in der Justiz in Brasilien, aber einige brasilianische Gerichte haben diese bereits geregelt, wie z.B. das Bundesgericht der 4. Region (Tribunal Federal da 4. Região)17. Bei 5.251 Justizbeamten im Jahr 2015 beschäftigte das Gericht 192 Justizbeamte mit Telearbeit, also weniger als 4%.18 Die Regelung dieses Gerichtes erlaubt 30% der Justizbeamten einer Justizeinheit die Telearbeit; in der zukünftigen Regelung des Nationalen Justizrates sind bis zu bis 50% vorgesehen.19

[17]
Bei einem Überprüfungstreffen zur Telearbeitsregelung des Bundesgerichts der 4. Region wurde diese wie folgt bewertet: a) positive Aspekte: Erhöhung der Produktivität und der Möglichkeit der verteilten Telearbeit (d.h. die Arbeit wird zwischen den Gerichtsabteilungen verteilt, z.B. Justizbeamte der dritten Justizeinheit von Santo Angelo helfen der zweiten Justizeinheit von Canoas); b) negative Aspekte: Vorurteil (Telearbeit ist kein Vorrecht), keine formalen Krankenstände und schlechtere Arbeitsbedingungen.20 Nach Forschungsergebnissen beim Höchsten Arbeitsgericht sind andere Vorteile für Justizbeamte anzuführen: flexible Arbeitszeiten; keine Distanz zum Arbeitsort und deshalb Zeit- und Geldersparnis; weiter eine Verbesserung des Familienlebens. Nachteile sind: das Fehlen einer wirksamen medizinischen Versorgung; Isolation; ergonomische Probleme und Konzentrationsprobleme.21
[18]
Der große Vorteil der Telearbeit war die Steigerung der Produktivität. Z.B. haben vier Justizbeamte des Bundesgerichts der 4. Region in Londrina im Durchschnitt ihre Produktivität um 20% erhöht, während die Anforderung des Gerichtes nur bei 10% lag. Nach Auskunft der Justizbeamten war das nur möglich, weil sie durch die Heimarbeit Zeit sparen konnten und entsprechende Produktivitätsziele hatten.22
[19]
Der Nationale Justizrat bereitet eine allgemeine Regelung für alle Gerichte vor und berücksichtigt dafür die Erfahrung einiger Gerichte. Im August 2015 fand eine öffentliche Konsultation statt, bei welcher der Nationale Justizrat insgesamt 185 Beiträge erhalten hat. Die wesentlichen Stellungnahmen behandeln folgende Themen: a) das Verbot der Telearbeit für nicht fest angestellte Justizbeamte; b) die Möglichkeit, die Arbeit in einer anderen Stadt oder einem anderen Land durchzuführen; c) die Auswahlkriterien der Justizbeamten; d) die Durchführung der Telearbeit; e) die Kontrolle der erforderlichen Produktivitätsziele; f) die Möglichkeit, die Telearbeit für alle Justizbeamten einzuführen, sogar für jene mit Führungspositionen.23
[20]
Die zukünftige Regelung sieht vor, dass die Leistung der Justizbeamten in der Telearbeit nicht mehr nach der Arbeitszeit, sondern nach Leistungszielen gemessen wird, die mindestens die gleichen der Justizbeamten ohne Telearbeit sein müssen. Es gibt aber große Unterschiede zwischen den Gerichten; von 10% (Bundesgericht der 4. Region), 15% (Landesgericht von São Paulo)24 bis 60% (Landesgericht von Piauí)25. Daher gibt die zukünftige Regelung des Nationalen Justizrates keine Leistungsziele vor.26
[21]
Die wesentlichen Regelungen sind: a) Erhöhung der Produktivität und der Arbeitsqualität der Justizbeamten; b) Zeitersparnis und geringere Verkehrskosten; c) Beitrag zur Verbesserung der Sozial- und Umweltprogramme durch Reduzierung von Schadstoffen und Wasserverbrauch, Abwasser, Strom, Papier sowie anderer Produkte und Dienstleistungen.27 Der Jurist Carlos Eduardo Dias hat vor dem Nationalen Justizrat darauf hingewiesen, dass die Telearbeit ein bemerkenswerter Fortschritt ist, aber eine transparente Regelung notwendig ist, damit keine Zweifel entstehen, dass die Arbeit wirklich gemacht wird, aber auch, dass die Justizbeamten eine würdige Arbeitsumgebung haben.

5.

Fazit ^

[22]
Es gibt bisher nur Zwischenergebnisse zum Einsatz von Telearbeit in der Justiz in Brasilien. Das Informatisierungsniveau ist gut; ungefähr 50% der Gerichte haben ein befriedigendes Niveau. Die Anzahl der elektronischen Prozesse steigt Jahr für Jahr und je nach Daten wird die brasilianische Justiz wahrscheinlich in fünf Jahren vollkommen elektronisch ohne Papierprozess arbeiten.
[23]
Mit dem elektronischen Prozess kommt die Telearbeit. Sie ist noch ganz neu in Brasilien, etwa drei bis vier Jahre alt, aber sie spielt schon eine wichtig Rolle in der Justiz. Es gibt verschiedene Vorteile, der wichtigste ist hierbei die Verbesserung der Produktivität. Diese Verbesserung erfüllt Leistungsziele des Nationalen Justizrates in Brasilien und hilft den Richtern, die Anzahl der Prozesse zu reduzieren. Trotz einer Steigerung der neuen Fälle um 17,4% zwischen 2009 und 2014 ist die Anzahl der offenen Fälle ungefähr gleichgeblieben. Wenn dies so weiter geht, wird es in geraumer Zeit weniger Prozesse geben und Richter und Justizbeamte haben wieder bessere Arbeitsbedingungen.
[24]
Eine Gefahr besteht darin, dass die Betonung von Effizienz, Leistungszielen und Produktivität eine ungerechte Justiz schaffen kann. Deshalb muss man bei E-Justiz an eine Lösung denken. E-Justiz und natürlich Telearbeit haben viel zu bieten.
[25]
Die Telearbeit setzt die Netzwerklogik um: die Verbindung zwischen den Richtern, Rechtanwälten, Justizbeamten und Bürgern, die Entwicklung von neuen Kooperationsstrategien; die Möglichkeit offener Strukturen und von Innovation. Damit kann eine bessere Justiz verwirklicht werden.

6.

Literatur ^

Bauman, Zigmunt, Vida líquida, Zahar, Rio de Janeiro (2009).

Brasil, http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/_Ato2004-2006/2006/Lei/L11419.htm, aufgerufen am 10. Dezember 2015 (2015).

Castells, Manuel, Sociedade em Rede: A era da informação – Economia, Sociedade e Cultura, Paz e Terra, Rio de Janeiro (2001).

Chaves Júnior, José Eduardo de Resende, Processo eletrônico não pode ser pensado com a cabeça de papel, http://www.conjur.com.br/2014-mar-22/jose-chaves-junior-processo-eletronico-nao-pensado-cabeca-papel, aufgerufen am 20. November 2015 (2014).

Comitê Nacional de Gestão de Tecnologia da Informação e Comunicação, Evolução do Nivelamento de Tecnologia da Informação e Comunicação 2010 a 2014, http://www.cnj.jus.br/tecnologia-da-informacao/comite-nacional-da-tecnologia-da-informacao-e-comunicacao-do-poder-judiciario/2011-09-15-18-45-02, aufgerufen am 10. Dezember 2015 (2015).

Conselho Nacional de Justiça, http://www.cnj.jus.br/files/conteudo/destaques/arquivo/2015/07/2c894c93400b27d527870c42010eb537.pdf, augerufen am 15. Oktober 2015 (2015).

Conselho Nacional de Justiça, http://www.cnj.jus.br/noticias/cnj/80505-consulta-publica-para-regulamentar-teletrabalho-recebe-185-sugestoes, aufgerufen am 15. November 2015 (2015).

Conselho Nacional de Justiça, Justiça em Números 2015, http://www.cnj.jus.br/programas-e-acoes/pj-justica-em-numeros, aufgerufen am 10. Dezember 2015 (2015).

Constituição da República Federativa do Brasil, http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/Constituicao/ConstituicaoCompilado.htm, aufgerufen am 10. Dezember 2015 (1988).

Mendes, Gilmar Ferreira et al., Curso de Direito Constitucional, Saraiva, São Paulo (2007).

Ribeiro, Teresa Leopoldina; Nascimento, Valéria Ribas, O Poder informacional a serviço público: a implantação do teletrabalho no âmbito de atuação do Tribunal Superior do Trabalho, Democracia Digital e Governo Eletrônico, Florianópolis, n° 13, p. 55–71 (2015).

Rifkin, Jeremy, A era do acesso, Makron Books, São Paulo (2001). 

Ruschel, A.J.; Silva, C.E.R.F.; Rover, A.J., O Governo Eletrônico na Gestão do Judiciário. In: Anais do Simpósio Argentino de Informática y Derecho – SID 2010, SADIO, Buenos Aires, p. 2142–2153 (2010). 

Sardeto, Patricia E.R., O Governo Eletrônico na Gestão do Judiciário. Revista Eletrônica Democracia Digital e Governo Eletrônico (ISSN 2175-9391), n° 7, p. 190–205 (2012). 

Sardeto, Patricia E.R.; Rover, Aires J., Poder Judiciário e governo eletrônico: a busca da eficiência na nova gestão pública. In: Rover, Aires J./Galindo, Fernando/Mezzaroba, Orides (Hrsg.), Direito, Governança e Tecnologia: princípios, políticas e normas do Brasil e da Espanha, Conceito Editorail, Florianópolis, p. 370–380 (2014).

Tribunal Regional Federal, http://www2.trf4.jus.br/trf4/controlador.php?acao=noticia_visualizar&id_noticia=11301, aufgerufen am 10. Dezember 2015 (2015).

  1. 1 Den Editoren dieses Tagungsbands gebührt der Dank für die Unterstützung bei der Verbesserung der deutschsprachigen Fassung.
  2. 2 Die elektronische Justiz (E-Justiz) ist viel umfassender als der elektronische Prozess. Dieser Wandel bewirkt ein Überdenken der verschiedenen Aspekte: Verfassungsaspekte, in Bezug auf den Zugang zum Recht und Garantie der Verfahrensgrundsätze; philosophische Aspekte, Reflexion über das Ideal der Gerechtigkeit und der Rolle der Justiz; Verfahrensaspekte, rund um den elektronischen Prozess; Organisationsaspekte, auf den Möglichkeiten der neuen Technologie der Information und Kommunikation; Management, vor dem neuen Justizverwaltung.
  3. 3 Castells, Manuel, Sociedade em Rede: A era da informação – Economia, Sociedade e Cultura, Paz e Terra, Rio de Janeiro, 2001, p. 566 e 567.
  4. 4 Die Verfassung der Föderativen Republik Brasilien ist am 5. Oktober 1988 in Kraft getreten. Siehe Brasil, http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/Constituicao/ConstituicaoCompilado.htm, aufgerufen am 15. Dezember 2015. (2015).
  5. 5 Art. 2º «São Poderes da União, independentes e harmônicos entre si, o Legislativo, o Executivo e o Judiciário.» (Legislative, Exekutive und Judikative sind staatliche Gewalten, unabhängig und harmonisch untereinander). Siehe Brasil, http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/Constituicao/ConstituicaoCompilado.htm, aufgerufen am 15. Dezember 2015. (2015).
  6. 6 Art. 99. Judikative hat administrative und finanzielle Autonomie. Siehe Brasil, http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/Constituicao/ConstituicaoCompilado.htm, aufgerufen am 15. Dezember 2015. (2015)
  7. 7 Daten von 2014, nach dem Bericht «Justiça em Números 2015». Siehe Conselho Nacional de Justiça, Justiça em Números 2015, http://www.cnj.jus.br/programas-e-acoes/pj-justica-em-numeros, aufgerufen am 10. Dezember 2015. (2015)
  8. 8 Siehe Conselho Nacional de Justiça, Justiça em Números 2015, http://www.cnj.jus.br/programas-e-acoes/pj-justica-em-numeros, aufgerufen am 10. Dezember 2015. (2015)
  9. 9 Comitê Nacional de Gestão de Tecnologia da Informação e Comunicação, http://www.cnj.jus.br/tecnologia-da-informacao/comite-nacional-da-tecnologia-da-informacao-e-comunicacao-do-poder-judiciario/2011-09-15-18-45-02, aufgerufen am 10. Dezember 2015. (2015)
  10. 10 Trotz des Anstiegs von 12,5% der beendeten Fälle zwischen 2009–2014, stiegen die neuen Fälle um 17,2%. Siehe Conselho Nacional de Justiça, Justiça em Números 2015, http://www.cnj.jus.br/programas-e-acoes/pj-justica-em-numeros, aufgerufen am 10. Dezember 2015. (2015).
  11. 11 Gesetz nº 11.419, de 19 dezembro 2006. Siehe Brasil, http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/_Ato2004-2006/2006/Lei/L11419.htm, aufgerufen am 10. Dezember 2015. (2015)
  12. 12 Mit dem Gesetz n° 11.419/2006 hat offiziell die Informatisierung des rechtlichen Prozesses in Brasilien begonnen. Dieses Gesetz erlaubte es, dass jedes Gericht (dies sind in Brasilien 91) sein eigenes System einführen konnte. Viele Gerichte habe heutzutage eigenes System, wie PROJUDI, e-SAJ, e-PROC, e-STF, e-STJ. Im 2013 bestimmt der Nationale Justizrat, dass die Gerichte den eletronischer Rechtsprozess des Nationalen Justizrates (PJe – processo judicial eletrônico) bis 2018 zu verwenden haben.
  13. 13 Chaves Júnior, José Eduardo de Resende, Pensar o processo eletrônico com a cabeça de papel, http://pepe-ponto-rede.blogspot.com.br/2014/04/pensar-o-processo-eletronico-com-cabeca.html, aufgerufen am 20. November 2015 (2014).
  14. 14 Art. 5º, LXXVIII. Siehe Brasil, http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/Constituicao/ConstituicaoCompilado.htm, aufgerufen am 15. Dezember 2015. (2015)
  15. 15 Die Änderung der Verfassung 45/2004 bedeutete eine große Justizreform in Brasilien. Siehe Sardeto, Patricia E. R.; Rover, Aires J., Poder Judiciário e governo eletrônico: a busca da eficiência na nova gestão pública. In: Rover, Aires J./Galindo, Fernando/Mezzaroba, Orides (Hrsg.), Direito, Governança e Tecnologia: princípios, políticas e normas do Brasil e da Espanha, Conceito Editorail, Florianópolis 2014, p. 370–380.
  16. 16 Sardeto, Patricia E. R., O Governo Eletrônico na Gestão do Judiciário. Revista Eletrônica Democracia Digital e Governo Eletrônico, n° 7, 2012, p. 190–205. 
  17. 17 Das Bundesgericht der 4. Region umfasst die Bundesländer Paraná, Rio Grande do Sul und Santa Catarina. Siehe Tribunal Regional Federal, http://www2.trf4.jus.br/trf4/controlador.php?acao=noticia_visualizar&id_noticia=11301, aufgerufen am 10. Dezember 2015. (2015)
  18. 18 Siehe Conselho Nacional de Justiça, Justiça em Números 2015, http://www.cnj.jus.br/programas-e-acoes/pj-justica-em-numeros, aufgerufen am 10. Dezember 2015. (2015).
  19. 19 Siehe Conselho Nacional de Justiça, http://www.cnj.jus.br/files/conteudo/destaques/arquivo/2015/07/2c894c93400b27d527870c42010eb537.pdf, aufgerufen am 15. Oktober 2015.
  20. 20 Die Begegnung stand am 18. März 2015 statt. Siehe Tribunal Regional Federal, http://www2.trf4.jus.br/trf4/controlador.php?acao=noticia_visualizar&id_noticia=11301, aufgerufen am 10. Dezember 2015. (2015)
  21. 21 Siehe Ribeiro, Teresa Leopoldina; Nascimento, Valéria Ribas, O Poder informacional a serviço público: a implantação do teletrabalho no âmbito de atuação do Tribunal Superior do Trabalho, Democracia Digital e Governo Eletrônico, Florianópolis, n° 13, p. 55–71, 2015.
  22. 22 Interview im Oktober 2015 mit einem Justizbeamten des Bundesgerichts der 4. Region mit Arbeitsort Londrina. Seine Justizeinheit hat bereits zu 100% den elektronischen Prozess und umfasst 16 Justizbeamte (4 als Telearbeiter).
  23. 23 Siehe Conselho Nacional de Justiça, http://www.cnj.jus.br/noticias/cnj/80505-consulta-publica-para-regulamentar-teletrabalho-recebe-185-sugestoes, aufgerufen am 15. November 2015.
  24. 24 Siehe Conselho Nacional de Justiça, http://www.cnj.jus.br/noticias/cnj/80505-consulta-publica-para-regulamentar-teletrabalho-recebe-185-sugestoes, aufgerufen am 15. November 2015.
  25. 25 Siehe Conselho Nacional de Justiça, http://www.cnj.jus.br/noticias/judiciario/81217-justica-de-campo-maior-pi-testa-inovacoes-e-eleva-a-produtividade, aufgerufen am 15. November 2015.
  26. 26 Siehe Conselho Nacional de Justiça, http://www.cnj.jus.br/files/conteudo/destaques/arquivo/2015/07/2c894c93400b27d527870c42010eb537.pdf, aufgerufen am 15. November 2015.
  27. 27 Siehe Conselho Nacional de Justiça, http://www.cnj.jus.br/noticias/cnj/80031-cnj-coloca-em-consulta-resolucao-que-regulamentara-o-teletrabalho, aufgerufen am 15. November 2015.