1.
Einführung ^
2.
Medienarten bei multimedialer Aufbereitung juristischer Inhalte ^
Seit über zehn Jahren ist die Multimedia-Norm DIN EN ISO 14915-3 zur Beschreibung und Klassifikation von Medientypen bei multimedialen Anwendungen gültig. In ihr werden die typischen Informationsarten klassifiziert und diesen die entsprechenden Medien zugeordnet (DIN EN ISO 14915-3, Kap. 6 und Anhänge B und C, vgl. Hahn/Mielke/Wolff 2014). Dabei unterscheidet die Norm auf einer ersten Stufe die Medien nach dem Realitätsbezug (realistisch/nichtrealistisch) sowie auf einer zweiten Ebene nach dem Kanal (Bild/Audio/auf Sprache beruhend) und schließlich nach der Dynamik (v.a. unbewegtes/bewegtes Bild; aufgezeichnetes natürliches/synthetisches Geräusch). Zudem benennt die Norm zwölf verschiedene Informationsarten, wobei im juristischen Kontext vor allem kausale, begriffliche und beschreibende Informationen sowie Verfahrens- und Verhältnisinformationen eine Rolle spielen dürften (vgl. dazu Hahn/Mielke/Wolff 2014, 494 ff.). Nach der Empfehlungstabelle zur Zuordnung von Informationsarten zu Medientypen kommen für die im juristischen Bereich besonders wichtigen Informationsarten vor allem das realistische und nichtrealistische unbewegte und bewegte Bild sowie Text in Betracht; als dafür unwahrscheinliche Medienarten gelten das realistische und nichtrealistische Audio und das bewegte (realistische oder nichtrealistische) Bild (Hahn/Mielke/Wolff 2014, 496). Dies befindet sich im Einklang mit den bislang am häufigsten dargestellten Ansätzen zur Rechtsvisualisierung mit einem Schwerpunkt auf dem nichtrealistischen unbewegten Bild (vgl. Hahn/Mielke/Wolff 2014, 497, 493). Die Darstellung juristischer Inhalte mit Hilfe von Videos (Bewegtbild) und Musikclips (Audio-Inhalte) ist damit eine deutliche Erweiterung des Spektrums der derzeit vor allem im Fokus stehenden Möglichkeiten zur multimedialen Aufbereitung juristischer Inhalte und nach der Multimedia-Norm zunächst eher nicht naheliegend.
3.
Größenordnung der auf YouTube vorhandenen juristischen Inhalte ^
Zunächst möchten wir einen Überblick dazu geben, in welcher Größenordnung sich Formate mit juristischen Inhalten auf YouTube befinden. Klar ist dabei, dass etwa auch Mediatheken der Universitäten oder dedizierte Online Learning-Portale umfangreiches juristisches Videomaterial bereithalten. Aufgrund der überragenden Bedeutung von YouTube (siehe oben) beschränken wir uns hier auf diese Plattform. Um das Mengengerüst einschätzen zu können, haben wir mit einschlägigen Suchbegriffen in YouTube recherchiert und die Ergebnismengen ausgewertet. In Tabelle 1 findet sich ein Vergleich zu den Ergebnissen mit anderen Suchbegriffen, um eine erste Orientierung dazu zu geben, in welcher Größenordnung sich juristisches Material finden lässt, auch im Vergleich zu anderen Disziplinen oder zu Alltagsthemen wie Kochen, Basteln oder Schminken.2 Tabelle 1 zeigt, dass sich offenbar Material in erheblicher Menge finden lässt. Zu berücksichtigen ist aber, dass gerade bei den Begriffen Jura und Jus die stark ausgeprägte Polysemie das Ergebnis verfälscht, da die Begriffe auch als Eigennamen/Markennamen, geographische oder sogar gastronomische Begriffe zu interpretieren sind.
Suchbegriff | Trefferzahl |
Jura | 753.000 |
Jura Studium | 16.200 |
Jura Zivilrecht | 1.110 |
Jurastudium | 1.870 |
Jus | 1.320.000 |
Jus Studium | 818 |
Recht | 518.000 |
Rechtswissenschaft | 2.430 |
Informatik | 59.000 |
Informatik Studium | 15.600 |
Medizin | 153.000 |
Medizin Studium | 41.000 |
Kochen | 364.000 |
Basteln | 255.000 |
Schminken | 116.000 |
Auto waschen | 26.400 |
4.
Klassifikation der juristischen Formate auf YouTube mit Bezug zu Lehr/Lern- und Ausbildungsfragen ^
Im Folgenden sollen daher die einzelnen Videos nach Kriterien klassifiziert werden, die sich an die Multimedia-Norm (siehe oben) anlehnen, wie dem Kanal (Bild/Audio/auf Sprache beruhend) oder der Dynamik (bewegtes/unbewegtes Bild), aber auch nach Inhalt (juristische Vorlesung, verfilmte Rechtsfälle) und Kommunikationssituation. Zudem werden YouTube-spezifische Formate wie das Videoblogging oder kurz Vlogging (siehe unten) berücksichtigt.
4.1.
Beiträge mit Beschränkung auf Sprachwiedergabe ^
4.2.
Sprachwiedergabe mit Folienpräsentation ^
4.3.
Vorlesungsmitschnitte ^
Nach Burgess/Green (2009, 94) handelt es sich beim Videoblogging oder «Vlogging» um eine in YouTube prominent vertretene Form, die sich typischerweise dadurch auszeichnet, dass jemand einen Monolog direkt in die Kamera spricht. Es wird mit einfachen technischen Mitteln (webcam) produziert und nur unwesentlich ediert und bearbeitet. Dabei bildet das Videoblogging nicht nur einen großen Teil des nutzergenerierten Inhalts auf YouTube, sondern wird auch intensiv diskutiert. Burgess/Green sprechen diesbezüglich von einer «emblematic form of YouTube participation», die einen erheblichen Anteil der populärsten Videos ausmacht (Burgess/Green 2009, 94). Ein in der Formsprache damit verwandtes Format sind die sogenannten Tutorials, wie etwa Make-up-Tutorials (siehe oben bei Fußnote 2), deren signifikantes Muster die «mediale Herstellung von kommunikativer Nähe» ist (Reichert 2012, 104).4 Häufig sei damit auch eine «Low-Tech-Ästhetik» verbunden, «die typisch für das Online-Videoportal YouTube ist» und für «fehlende Perfektion, Improvisation und Spontaneität» stehe (Reichert 2012, 108). Die Videos seien «in der Regel ungeschnitten, grobkörnig und ohne geplante Dramaturgie», da trotz bestehender Professionalisierungstendenzen «Authentizität bei YouTubern immer noch als ein zentrales Merkmal zur Herstellung von Aufmerksamkeit» angesehen wird (Reichert 2012, 108).
Prominente Beispiele für Vlogging im juristischen Kontext sind die Videos, die im YouTube-Kanal «BodyLaw – Jura für jedermann» veröffentlicht sind (https://www.youtube.com/channel/UCa_tMl_L5BRDQIUk_hogmxw). Eine junge Frau erläutert unter dem YouTube-Namen BodyLaw vor der Kamera juristische Themen am Beispiel ihrer eigenen Erfahrungen in Studium und Referendariat.5 Dabei geht es weniger um die eigentlichen juristischen Inhalte wie etwa bei einer aufgezeichneten Vorlesung, sondern eher um methodisch-didaktische Fragen der richtigen Prüfungsvorbereitung. Der Kanal hatte Anfang 2016 mehr als 6.000 Abonnenten. Adressaten sind neben juristisch interessierten Bürgern («Jura für Jedermann»), Schüler vor der Wahl des Studienfachs, Jurastudierende und je nach Thema auch Referendare oder Berufsanfänger.
Insgesamt liegen 18 Videos vor, die im Zeitraum seit Februar 2015 entstanden bzw. auf YouTube hochgeladen wurden. Die 16 eigentlichen Inhaltsvideos (zusätzliche eine kurze Einführung und ein Aufruf, Fragen einzureichen) haben eine Dauer zwischen sieben und 25 Minuten. Das Video zu «Jura / Rechtswissenschaften studieren – Voraussetzungen, Unis, Inhalte, Lernen, Vorbereitung» mit einer Länge von knapp über zehn Minuten hat mit knapp 15.000 Aufrufen die bisher größte Resonanz gefunden. Tabelle 2 zeigt eine Auswahl von Videos aus dem BodyLaw-Kanal und soll die thematische Bandbreite sowie die Nutzerresonanz illustrieren.
Titel | Einstellungsdatum | Länge | Zugriffe | Kommentare | Kommentare pro 1.000 Zugriffe |
2. juristisches Staatsexamen – Meine Vorbereitung – Lerntipps – Mein Alltag – Rechtswissenschaften | 4.1.2016 | 10’20’’ | 1.375 | 12 | 8,73 |
1. juristisches Staatsexamen – Meine Vorbereitung – Lerntipps – Mein Alltag – Rechtswissenschaften | 17.12.2015 | 19’42’’ | 4.951 | 57 | 11,51 |
Produktplatzierung – Product Placement – Schleichwerbung auf Youtube – Sponsoring | 27.10.2015 | 25’32’’ | 4.145 | 61 | 14,72 |
Jura – Studium – Berufe – Einstiegsgehälter – Anwalt – Staatsanwalt – Richter | 9.10.2015 | 18’09’’ | 9.804 | 80 | 8,16 |
FAQ 1 – Fragen zu Jura / Rechtswissenschaften – Studium – Beruf – Alltag – Anwalt | 25.9.2015 | 24’25’’ | 7.780 | 60 | 7,71 |
FAQ 2 – Fragen zu Jura / Rechtswissenschaften – Studium – Beruf – Alltag – Anwalt | 4.10.2015 | 22’29’’ | 4.787 | 52 | 10,86 |
Schwerpunkt festlegen – Jura / Rechtswissenschaften | 22.6.2015 | 10’52’’ | 4.731 | 43 | 9,09 |
Versagensängste im Studium – mit Niederlagen umgehen – Motivation beim Lernen | 8.6.2015 | 12’11’’ | 9.812 | 68 | 6,93 |
Ein besonders produktiver YouTube-Kanal ist Rechthabender, wo YouTube-Nutzer HighBenergy innerhalb von zwei Jahren 89 Videoblogs zu juristischen Themen bereitgestellt hat, die jeweils eine Dauer von etwa drei bis zehn Minuten aufweisen. Die Vlogs mit einem recht einheitlichen und einfachen Erscheinungsbild (vgl. Abbildung 4) haben Nutzungszahlen von bis zu 3.600 Abrufen, die Mehrzahl der Videos liegt im Bereich unter 1.000 Abrufen und wird auch kaum von anderen Nutzern kommentiert.
4.5.
Songs ^
4.6.
Verfilmte Rechtsfälle in der Lehrfilmreihe Tele-Jura ^
Unter dem Account Tele-Jura finden sich insgesamt 26 Verfilmungen von bekannten Zivilrechtsfällen, die bereits seit längerer Zeit auf der eigenen Website http://www.tele-jura.de bereitstehen und seit vier Jahren auch über YouTube verfügbar sind. Im Vergleich mit typischen YouTube-Filmen fällt die deutlich stärkere Orientierung am Medium Film bzw. die aufwendigere Produktion (Vorspann, Musikunterlegung, Außenaufnahmen, Schauspiel …) auf. Da diese Lehrfilme nicht für YouTube produziert wurden und mittlerweile zudem einen hohen Bekanntheitsgrad haben dürften, erscheint eine weitergehende Darstellung hier nicht angezeigt.7 Die Aufrufzahlen variieren von 1.000 bis zu 20.000 Aufrufen.
4.7.
Video-Rezensionen ^
Bei diesem Format werden die Rezensionen gesprochen, zur Illustration werden das Buch-Cover (oder im Fall der App Screenshots), die Inhaltsangabe, einzelne Seiten, markante Textstellen oder auch eigene Kommentare eingeblendet. Die Rezensentin gibt dabei einen Überblick über den Inhalt und anschließend ihre Bewertung ab, wobei sie diese – unterlegt mit dem Bild eines Hämmerchens, wie man es von amerikanischen Gerichten kennt – auf die Urteilsformel anspielend mit den Worten Im Namen der Rezensorin ergeht folgendes Urteil einleitet. Die Rezensionen haben in der Regel zwischen 200 und 500 Aufrufen und werden kaum kommentiert.
5.
Didaktische Absicht ^
Hinsichtlich der jeweils zugrundeliegenden didaktischen Intention dürften die in Kapitel 4.1. bis 4.3. beschriebenen Formate im Vergleich zu den anderen am stärksten auf den Gesichtspunkt der reinen Wissensvermittlung fokussieren. Darüber hinaus geben die Kanalinformationen auf YouTube Hinweise zur kommunikativen bzw. didaktischen Absicht der Autoren: So schreibt etwa HighBenergy über seine Vlogs: «Sie […] richten sich an Jurastudenten, Schüler in der Phase der Studienwahl und an interessierte Bürger, die gern mehr über unser Recht erfahren wollen.»8 Paco Piano Plus beschreibt sich mit leichter Selbstironie als «Jurastudent der Ludwig-Maximilians-Universität München im 9. Semester, nebenbei Event-Pianist und Songwriter juristischer Songs ;)», Anne Kissner vom Kanal BodyLaw hält fest: […] «hier findet Ihr Videos zu interessanten rechtlichen Themen, welche ich so einfach wie möglich darstelle. Daneben beschäftigt sich der Kanal auch mit der juristischen Ausbildung und seinen kleinen Tücken.» […] «Die Videos dienen lediglich interessierten Menschen, welche etwas mehr über das deutsche Recht erfahren wollen» und JuraTube bringt es in eigener Sache knapp auf den Punkt: «Jura leicht erklärt !».
6.
Fazit ^
Insgesamt zeigt sich eine große Fülle von unterschiedlichen Formaten. Die Länge der Formate variiert, liegt aber mit Ausnahme der Vorlesungsmitschnitte meist in einem Bereich zwischen fünf und maximal 20 Minuten. Der für YouTube besonders charakteristische und mit einfachen technischen Mitteln produzierbare Videoblog sticht besonders hervor. Dabei dürfte es im Vergleich etwa mit Vorlesungsmitschnitten eher um die Vermittlung von Fertigkeiten (Klausurtipps etc.) gehen und daneben um Identifikation und Authentizität in dem Sinn, «wenn ich es geschafft habe, dann schafft ihr es auch». Die Musikvideos zeichnen sich dadurch aus, dass durch die Musik andere Sinnesbereiche angesprochen werden können und sich damit die vermittelten Inhalte möglicherweise leichter einprägen lassen. Diesem Zweck dient auch die nicht untypische Wiederholung von Liedzeilen, was ganz deutlich bei dem juristischen Rap Vertrag, Vertrauen, Gesetz zur Reihenfolge der zu prüfenden Anspruchsgrundlagen zutage tritt. Bei der Lehrfilmreihe Tele-Jura dürfte die höhere Anschaulichkeit durch Umsetzung juristischer Standardfälle in Kurzfilme mit Drehbuch, Schauspielern etc. im Vordergrund stehen und die damit gegebenenfalls höhere Einprägsamkeit.
Hinsichtlich der Nutzerzahlen ist interessant, dass das mit eher geringen darstellerischen Mittel produzierte Format des Kanals JuraTube/Jura zum Hören durchaus hohe Aufrufzahlen hat, z.T. mehr als die aufwendig produzierte Reihe Tele-Jura. Ähnliches gilt für die ebenfalls eher statischen Formate der Vorlesungsmitschnitte oder Präsentation von Foliensätzen mit entsprechenden Erklärungen, die der reinen Wissensvermittlung dienen. Gleichzeitig werden aber auch die nicht primär der Wissensvermittlung dienenden Videoblogs häufig aufgerufen, wobei die verschiedenen Blogs unterschiedlich rezipiert werden. Anzunehmen ist aber in jedem Fall, dass auch die Rechtswissenschaft das nun einfacher verfügbare Medium Bewegtbild künftig stärker nutzen wird – viele der hier betrachteten YouTube-typischen Formate sind erst in den letzten Jahren entstanden (so etwa BodyLaw und HighBenergy), was auf einen möglicherweise erst beginnenden Trend hindeuten könnte.
7.
Literatur ^
Becher, Frank, Kurzfilmproduktion, Konstanz/München: UVK, 2012.
Brunschwig, Colette R. (2011), Legal Education Films for Law Students, Blog-Beitrag, 2011, online: http://community.beck.de/gruppen/forum/audio-visual-law/legal-education-films-for-law-students.
Burgess, Jean; Green, Joshua (2009), The Entrepreneurial Vlogger: Participatory Culture Beyond the Professional-Amateur Divide. In: Snickars, Pelle; Vonderau, Patrick (Hrsg.), The YouTube reader, Stockholm: Schwedische Nationalbibliothek [= Mediehistoriskt arkiv, Band 12], 2009, 89–107.
Čyras, Vytautas/Lachmayer, Friedrich/Lapin, Kristina, Structural Legal Visualization, Informatica, 26 (2), 2015, 199–219.
Hahn, Tamara/Mielke, Bettina/Wolff, Christian, Klassifikation von Darstellungsformen in der Rechtsvisualisierung. In: Schweighofer, Erich/ Kummer, Franz/Hötzendorfer, Walter (Hrsg.), Transparenz, Proceedings 17. Internationales Rechtsinformatik-Symposion Salzburg (IRIS 2014), Wien: Österreichische Computer-Gesellschaft (ÖCG), 2014, 491–502.
Ofcom, International Communications Market Report 2015, Research Document, 10. Dezember 2015, London: Ofcom, 2015, online: http://stakeholders.ofcom.org.uk/binaries/research/cmr/cmr15/icmr15/icmr_2015.pdf.
Reichert, Ramón, Make-up-Tutorials auf YouTube, Zur Subjektkonstitution in Sozialen Medien. In: Abend, Pablo, Haupts, Tobias und Müller, Claudia (Hrsg.), Medialität der Nähe: Situationen – Praktiken – Diskurse, Bielefeld: transcript, 2012 [=Locating Media/Situierte Medien Bd. 3], 103–118.
Rudolph, Dominik, YouTube und Fernsehen: Konkurrenz oder Ergänzung? Eine mehrstufige, vergleichende Analyse aus Nutzersicht unter besondere Berücksichtigung der Digital Natives, Baden-Baden: Nomos, 2014 (zugl. Diss. Phil. Münster 2014).
- 1 Bei YouTube handelt es sich um ein 2005 gegründetes Videoportal des US-amerikanischen Unternehmens YouTube, LLC, seit 2006 eine Tochtergesellschaft von Google, vgl. dazu https://www.youtube.com/yt/about/de/.
- 2 Letzterer Bereich war in Form des Genres der Make-up-Tutorials, einem beliebten Online-Videoformat, bereits Gegenstand der Forschung, vgl. Reichert (2012, 103): «Die Online-Videoplattform YouTube archiviert derzeit mehr als 130.000 Make-up-Tutorials (Stand: September 2010). […] Sie werden überwiegend von weiblichen Jugendlichen in Selbstinszenierungen produziert und vermitteln in erster Linie persönliches Erfahrungswissen im Feld des Lifestyles und der Körpertechnik, das im Unterschied zu einem Handbuch oder einem Nachschlagwerk ein show how in peer-to-peer-Netzwerken anbietet.» Im Januar 2016 erzielen der Suchbegriff «Make up» 64 Mio. Treffer und die Begriffskombination «Make up Tutorial» 41 Mio. Treffer (!).
- 3 Für wertvolle Hinweise zum Videoblog als zentraler Kategorie des user generated content auf YouTube danken wir der Regensburger Medienwissenschaftlerin Solveig Ottmann.
- 4 Reichert (2012, 104) führt dazu aus: «Nähe ist vielschichtig und nicht immer im Videobild selbst zu finden. Jenseits der Mise-en-scène wird im schriftlichen Kommentar oft eine entscheidende Geste gesetzt: Sie deklariert das Video als work-in-progress, das ohne Absicht auf Vollendung gedreht wurde.»
- 5 Die Autorin – Anne Kissner – gibt sich in den Kanalinformationen als selbständig tätige Rechtsanwältin zu erkennen und produziert daneben einen weiteren YouTube-Kanal («BodyKiss»), der sich mit Fragen der Fitness und Ernährung befasst und sich einer regen Nachfrage mit mehr als 150.000 Abonnenten erfreut.
- 6 Dem Regensburger digital humanist und Musiker Manuel Burghardt verdanken wir folgende Kurzanalyse zum Aufbau des Songs: Intro (2 Takte A) / Strophe I «Jäger» (4 Takte): AABA Refrain I: CCCD / Strophe II «Rocker» (5 Takte): AAAAB / Refrain II: CCCD Strophe III «Säufer» (4 Takte): AAAB Refrain III: CCCD / Schluss: StGB.
- 7 Die einzelnen Fälle werden auf der juristischen Website Kassel Law des Instituts für Wirtschaftsrecht (IWR) an der Universität Kassel jeweils von den Autoren des Kassel Law-Teams kurz vorgestellt und rezensiert, vgl. http://www.iwr.uni-kassel.de/law/archives/category/projekte_und_multimediales_lernen/tele-jura.
- 8 Quelle: Kanalinfo-Seite des Nutzers auf YouTube, z. B. https://www.youtube.com/user/HighBenergy/about.