Jusletter IT

No New Regulatory Requirement for Social Media

  • Author: Jurius
  • Category: News
  • Region: Switzerland
  • Field of law: Data Protection
  • Citation: Jurius, No New Regulatory Requirement for Social Media, in: Jusletter IT 18 May 2017
In its status report on the legal basis for social media published on 10 May 2017, the Federal Council came to the conclusion that there is currently no requirement for new regulatory measures. Regulatory projects such as the revision of the Data Protection Act and work to enhance youth media protection will improve protection of social network users in Switzerland in the medium term. Developments, also at the international level, however, should continue to be monitored.
[1]
Im Oktober 2013 hatte der Bundesrat einen ersten Bericht «Rechtliche Basis für Social Media» in Erfüllung des Postulats Amherd 11.3912 zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Zum damaligen Zeitpunkt waren die rechtlichen Abklärungen bzw. Revisionsarbeiten insbesondere zum Datenschutz, zum Jugendmedienschutz und im Bereich des Fernmelderechts noch nicht weit genug fortgeschritten, um ihre Auswirkungen für eine Regulierung von Social Media beurteilen zu können. Der Bundesrat gab daher eine erneute Standortbestimmung in Auftrag. Der Bericht «Rechtliche Basis für Social Media: Erneute Standortbestimmung» zeigt neue Entwicklungen im Bereich Social Media der letzten Jahre auf und analysiert die Rechtslage in der Schweiz.
[2]
Die zunehmende Beeinflussung bzw. Manipulation des politischen Diskurses durch Falschinformationen («Fake News») und der Umstand, dass sie zunehmend durch Programme (sog. «Social Bots») automatisch generiert werden, sind derzeit Thema einer intensiven Debatte. Social Media spielen bei der Verbreitung von «Fake News» eine zentrale Rolle. Der Bericht stellt fest, dass einzelne problematische Aspekte dabei bereits heute vom geltenden Recht abgedeckt sind. Plattformbetreiber und private Organisationen haben verschiedene Initiativen zur Selbstregulierung gegen absichtlich produzierte Falschinformationen lanciert.
[3]
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es vorerst nicht angezeigt ist, in diesem Bereich zusätzliche Normen zu schaffen. Die nationalen und internationalen Entwicklungen sind jedoch zu beobachten und es ist zu analysieren, ob der bestehende Rechtsrahmen zusammen mit den Instrumenten der Selbstregulierung genügt oder ob darüber hinaus weitere staatliche Regulierung notwendig sein wird.
[4]
Mit der zunehmenden Popularität und Professionalisierung von «Social Media-Stars» werden soziale Netzwerke als Verbreitungskanäle für kommerzielle Werbebotschaften immer beliebter. Im Schweizer Recht fehlen heute spezifische Deklarationsvorschriften für Werbung auf Social Media. Zu beachten sind lediglich die Vorschriften des Lauterkeitsrechts. Ob das für Radio- und Fernsehwerbung geltende Transparenzgebot auf Social Media auszudehnen ist, wird im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für ein Gesetz über elektronische Medien zu prüfen sein.
[5]
Aktuell laufen verschiedene Regulierungsvorhaben, welche auch einen Bezug zu Social Media aufweisen und die Sicherheit der Nutzenden von sozialen Netzwerken mittelfristig verbessern werden.
  • Datenschutz
    Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) regelt zahlreiche Aspekte, welche im Zusammenhang mit Social Media von Bedeutung sind, etwa die Pflicht zum Datenschutz durch Technik oder den Ausbau der Sorgfaltspflichten bei der Datenbearbeitung. Die Vernehmlassung zum DSG ging im April 2017 zu Ende, die Ergebnisse werden derzeit vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ausgewertet.
  • Jugendschutz
    An einer Verbesserung des Jugendmedienschutzes auch auf Social Media arbeitet das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI). Bis Ende 2017 soll ein Gesetzesentwurf zur einheitlichen Regelung von Alterskennzeichnungen und Abgabebeschränkungen für Games und Videos vorliegen. Mit dem nationalen Projekt «Jugend und Medien» werden Jugendliche für den Umgang mit Medien sensibilisiert.
  • Telekommunikation
    Auch die Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) sieht Vorgaben für eine Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes vor. Fernmeldedienstanbieterinnen sollen unter anderem verpflichtet werden, beim Kauf von Mobilfunk- und Internetabonnements eine Beratung über die Möglichkeiten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen anzubieten.
  • Sicherheit
    Das totalrevidierte Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) und das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG), welche voraussichtlich 2018 in Kraft treten, werden dazu beitragen, Personen auf grösseren Social-Media-Plattformen zur Wahrung wichtiger Landesinteressen zu identifizieren und überwachen zu können.
[6]
Der Bundesrat hält fest, dass es schwierig sein kann, Rechtsansprüche international geltend zu machen. Die laufenden Bestrebungen auf internationaler Ebene, etwa im Europarat, hier eine praxisgerechte Lösung zu finden, sind deshalb von der Schweiz mit Nachdruck voranzutreiben.
[7]
Der Bericht wurde drei Jahre nach der ersten Standortbestimmung vom Bundesrat zur rechtlichen Basis für Social Media erstellt. Die zwischenzeitlich begonnenen Revisionsarbeiten wurden berücksichtigt.
Quelle: Medienmitteilung des BAKOM Nr. 66653 vom 10. Mai 2017