[1]
Basierend auf dem Mitte 2014 veröffentlichten Gesamtbericht wird seit Herbst 2014 schrittweise an der Umsetzung sämtlicher, entlang der Roadmap für 2020 geplanten Maßnahmen gearbeitet, zu denen als wichtigste Meilensteine zählen:
- bundesweites Scannen, flächendeckende Einführung eines elektronischen Akten- und Workflowsystems
- weiterer Ausbau des (externen) elektronischen Rechtsverkehrs (ERV)
- interner elektronischer Rechtsverkehr (iERV)
- flächendeckender Einsatz eines digitalen Justizaktes.
[2]
Nach Abschluss der ersten Umsetzungsphase wurden die Komponenten Scannen, iERV, Akten- und Workflowsystem implementiert und mit April 2016 ein erster Probebetrieb der vollständigen digitalen Aktenführung am Arbeits- und Sozialgericht Wien in der Gattung Sozialgerichtsbarkeit gestartet, der im Herbst 2016 auch an den Landesgerichten Ried im Innkreis, Klagenfurt und Feldkirch in einen Pilotbetrieb überging.
[3]
Bereits zuvor wurde ein e-Courtroom eingerichtet, um die Mitarbeiter auf den Pilotbetrieb vorzubereiten. Die Ausstattung besteht insbesondere aus zwei Touchscreens, einem großen Präsentationsmonitor und einer Dokumentenkamera.
[4]
Aktuelle Zahlen aus dem Pilotbetrieb (Stand 1. März 2017):
- 18 Gerichtsabteilungen
- mehr als 100 Justizmitarbeiter beteiligt
- rund 1‘300 elektronisch geführte Verfahren
- rund 50 Verhandlungen mit Bezug auf den digitalen Akt durchgeführt
[5]
Im ersten Halbjahr 2017 wird eine Evaluierung des bisherigen Pilotbetriebes erfolgen, im zweiten Halbjahr ist die bundesweite Umstellung aller Sozialrechtsverfahren auf digitale Aktenführung geplant.
[6]
Parallel dazu wird unter Verwertung der Evaluierungsergebnisse der Ausbau der Grundfunktionen zur digitalen Aktenführung vorangetrieben, um ab 2018 auch Pilotbetriebe in anderen Verfahrensarten starten zu können.
[7]
Das Projekt Justiz 3.0 wurde im November 2015 beim European Public Service Award (EPSA) mit einem Best Practice Zertifikat ausgezeichnet, im Februar 2017 errang die strategische Initiative beim eAward den Sieg in der Kategorie «Verwaltung und E-Government».
Dr. Martin Schneider, Leiter der Abteilung Rechtsinformatik, Informations- und Kommunikationstechnologie im Bundesministerium für Justiz der Republik Österreich und CIO der österreichischen Justiz.
Dr. Thomas Gottwald ist Referent in der Rechtsinformatikabteilung im Bundesministerium für Justiz der Republik Österreich.
Vgl. zu diesem Thema auch Martin Schneider / Thomas Gottwald, Strategische Initiative Justiz 3.0, in: Jusletter IT 24. September 2015