Jusletter IT

Verordnungen zur Fernmeldeüberwachung: Vernehmlassung eröffnet

  • Author: Jurius
  • Category: News
  • Region: Switzerland
  • Field of law: Telecommunications law
  • Citation: Jurius, Verordnungen zur Fernmeldeüberwachung: Vernehmlassung eröffnet, in: Jusletter IT 18 May 2017
In its meeting of 22 March 2017, the Federal Council opened consultation procedures regarding the executive regulations implementing the Federal Mail and Telecommunications Monitoring Act of 18 March 2016 (BÜPF). As was already the case with the act itself, the executive regulation´s main objective is to inhibit offenders of withdrawing themselves from the prosecution authorities by means of new communication technology. (ah)
[1]
In den letzten Jahren brachten technologische Fortschritte im Telekommunikationsbereich den Benutzerinnen und Benutzern immer mehr Interaktionsmöglichkeiten. Diese werden auch genutzt, um Straftaten zu begehen. Um den Strafverfolgungsbehörden Instrumente zu geben, mit denen sie auch Straftaten aufklären können, die unter Verwendung neuer Technologien begangen werden, haben Bundesrat und Parlament das BÜPF revidiert. Nachdem kein Referendum dagegen zustande kam, soll dieses Gesetz Anfang 2018 in Kraft treten. Nun werden die Ausführungsbestimmungen zum BÜPF an die neue Gesetzeslage angepasst, damit sie gleichzeitig mit dem revidierten Gesetz in Kraft treten können: Die bestehenden zwei Verordnungen werden revidiert, drei neue werden geschaffen.
[2]
Damit werden namentlich die neuen Aufgaben des Dienstes für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Dienst ÜPF) konkretisiert. Auch die Pflichten der Anbieterinnen werden geregelt. Sie sollen gegenüber heute entlastet werden. Die Vorlage beinhaltet weiter eine Erhöhung der Gebühren und eine neue transparente Verordnung über das Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF.
[3]
Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. Juni 2017. Die fünf Ausführungsverordnungen sollen dann gleichzeitig mit dem totalrevidierten Bundesgesetz Anfang 2018 in Kraft treten. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit das genaue Datum festlegen.

Quelle: Medienmitteilung des Dienstes ÜPF Nr. 66079 vom 22. März 2017