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Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) regelt die Aufgaben, die Schranken und die Kontrolle des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) im In- und im Ausland. Es schafft die Voraussetzungen für das rechtzeitige Erkennen von Bedrohungen und Gefahren zum Schutz der Schweiz und kann in besonderen Lagen auch zur Wahrung wesentlicher Landesinteressen – wie dem Schutz kritischer Infrastrukturen und des Werk-, Wirtschafts- und Finanzplatzes oder bei Entführungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern im Ausland – eingesetzt werden. Das NDG wurde am 25. September 2015 vom Parlament verabschiedet; Volk und Stände stimmten ihm am 25. September 2016 deutlich zu.
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Die Inkraftsetzung des NDG bedingt eine vollständige Erneuerung des einschlägigen Verordnungsrechts. Dafür sind drei Verordnungen vorgesehen: Die Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV), die Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) und die Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (VAND).
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Da der Vollzug des Nachrichtendienstgesetzes in bedeutendem Umfang ausserhalb der Bundesverwaltung in den Kantonen erfolgt, wurden die NDV und die VIS-NDB vom 11. Januar 2017 bis zum 16. April 2017 in die Vernehmlassung gegeben.
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Hauptadressat des Verordnungsrechts sind die Kantone. Diese, sowie die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten und der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, unterstützen die Vorlage dem Grundsatze nach einhellig, wenn auch mit Anpassungswünschen, die weitestgehend berücksichtigt werden konnten. Die Empfehlungen des Bundesverwaltungsgerichts konnten beinahe vollumfänglich übernommen werden und die von Telekommunikationskreisen geäusserten Vorbehalte wurden so weit möglich berücksichtigt.
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Die zeitgleich mit den Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer eingereichten Empfehlungen der GPDel wurden mehrheitlich übernommen.
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Die SiK (SR und NR) haben zur Kenntnis genommen, dass die wichtigsten im Vernehmlassungsverfahren ausgesprochenen Empfehlungen in den Verordnungsentwürfen berücksichtigt worden sind und verzichten auf Änderungsvorschläge an den Bundesrat. Sie sprechen sich für eine rasche Inkraftsetzung des NDG und der dazugehörigen Verordnungen aus.
Quelle: Medienmitteilung des VBS Nr. 67750 vom 16. August 2017
Weitere Informationen:
- Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten – Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung
- Vernehmlassung über die Verordnung über den Nachrichtendienst und die Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes – Ergebnisbericht
- Erläuterungen zur Verordnung über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstverordnung, NDV) und zur Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB)