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Weder habe sich aus der Beweisaufnahme eindeutig ergeben, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) in Kooperation mit amerikanischen Diensten in großem Umfang das Fernmeldegeheimnis verletzt habe, noch habe sich der Verdacht einer massenhaften illegalen Ausspähung deutscher Kommunikationsdaten durch Dienste verbündeter Staaten bestätigt, erklären CDU/CSU und SPD im Rückblick auf die Tätigkeit des Ausschusses, über dessen Abschlussbericht der Bundestag in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause debattiert hat.
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Keine Bestätigung fand nach Ansicht der Ausschussmehrheit auch die durch Veröffentlichungen des US-Geheimdienstkritikers Edward Snowden und Presseberichte genährte Vermutung, dass westliche Nachrichtendienste, insbesondere die NSA, auf deutschem Boden Wirtschaftsspionage betrieben hätten. Widerlegt sei schließlich der Vorwurf, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) durch die Nutzung der von der NSA entwickelten Spionagesoftware XKeyscore in ein System «einer weltweiten Datensammlung» des US-Geheimdienstes eingebunden sei.
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Allerdings hätten die fast drei Jahre andauernden Ermittlungen zahlreiche Missstände in den internen Abläufen des BND, technische und organisatorische Defizite sowie Kommunikationsmängel vor allem im Umgang mit Suchmerkmalen bei der Datenerfassung, sogenannten «Selektoren», ans Licht gebracht, stellen die Koalitionsfraktionen fest. Als wichtigstes Ergebnis der Ausschussarbeit bewerten sie deswegen die im Herbst vergangenen Jahres verabschiedete Novelle des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG). Damit sei die vom Inland ausgehende Fernmeldeaufklärung des BND gegen ausländische Ziele auf eine klare rechtliche Grundlage gestellt und die parlamentarische Kontrolle nachhaltig verbessert worden.
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Die Neufassung, die erste überhaupt seit Inkrafttreten des BND-Gesetzes 1990, habe die Rechtslage den Erfordernissen nachrichtendienstlicher Tätigkeit im digitalen Zeitalter angepasst und damit den Mitarbeitern des BND mehr Rechtssicherheit beschert. Behördenintern seien Verfahrensabläufe neu geregelt, zusätzliche Melde- und Berichtspflichten eingeführt und die Erfassung von Zielobjekten mit Bezug zu EU- und Nato-Ländern massiv eingeschränkt worden.
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Die Neuregelung sei eine «gelungene Abwägung zwischen Freiheitsrechten und Sicherheitsbedürfnissen», zitiert die Ausschussmehrheit im Abschlussbericht aus der Debatte zur 3. Lesung des BND-Gesetzes am 21. Oktober vorigen Jahres. Die Mitarbeiter des BND seien «keine finsteren James-Bond-Bösewichte, die jeden Morgen mit dem Ziel aufstehen, Grundrechte zu verletzen und einen Überwachungsstaat zu errichten», stellte Unions-Obfrau Nina Warken damals fest. Der Obmann der SPD Christian Flisek sprach von «massiven Defiziten» und «eklatanten organisatorischen Missständen» beim BND: «Zur Wahrheit gehört auch, dass uns diese Erkenntnisse im Untersuchungsausschuss weder vom Bundesnachrichtendienst noch vom Bundeskanzleramt auf dem Silbertablett serviert wurden.»
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In einem Sondervotum hatten die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen den BND als Teil einer «weltweiten Überwachungsstruktur» und «willfährigen Dienstleister» der NSA bezeichnet. Der Vorwurf anlassloser Massenüberwachung habe sich durch die Ermittlungen des Ausschusses im Wesentlichen bestätigt.
Quelle: Medienmitteilung des Bundestags Nr. 420/2017 vom 5. Juli 2017
Weitere Informationen:
- Drucksache 18/12850 – Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes