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Mit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) sollen Nachrichten schon im Rechner des Absenders abgefangen werden, bevor sie verschlüsselt werden. Die Online-Durchsuchung soll es erlauben, unbemerkt aus der Ferne den Computer eines Verdächtigen nach Hinweisen auf Straftaten zu untersuchen. Für die Zulassung sollen ebenso strenge Voraussetzungen gelten wie für die schon jetzt unter Richtervorbehalt erlaubte akustische Wohnraumüberwachung.
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Die Zulassung von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung war in einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung enthalten, in denen es um Änderungen der Strafprozessordnung (StPO) und des Strafgesetzbuches (StGB) ging, darunter die Zulassung von Fahrverboten als Ergänzungsstrafe bei einer Vielzahl von Straftaten. Dem Änderungsantrag zufolge sollten zudem beide Gesetzentwürfe zu einem zusammengefasst werden. Dem so geänderten Gesetz hat der Rechtsausschuss gegen die Stimmen beider Oppositionsfraktionen zugestimmt. Am 22. Juni 2017 soll das Plenum darüber entscheiden.
Quelle: Medienmitteilung des Bundestags Nr. 382/2017 vom 21. Juni 2017
Weitere Informationen:
- Drucksache 18/11272 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze
- Drucksache 18/11277 – Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens