1.
Vorbemerkung ^
Das Ganze bringt aber zwei Standardprobleme mit sich: (a) das Korrespondenz-Problem6, d.h. die Frage, ob ein sprachlich repräsentiertes Modell salopp gesagt überhaupt der Wirklichkeit entspricht und (b) das Mimikry-Problem: da nämlich auch Mimikry sprachlicher Repräsentationen (d.h. Nachahmung, Lüge etc.) eine evolutionär erfolgreiche Strategie ist, findet man sie praktisch überall und folglich besteht das Problem, sie zu erkennen. Auch das Mimikry-Problem mündet jedoch letztlich in das generelle Problem der Korrespondenz sprachlich repräsentierter Modelle mit der Wirklichkeit ein. Wir beschränken uns der Einfachheit halber auf die Frage der Korrespondenz von Behauptungen mit ihrem jeweiligen Behauptungssachverhalt, also dem Ausschnitt außerhalb ihrer selbst, von dem kompetente Sprachbenutzer annehmen, dass sie ihn abbilden würden. Zur Lösung dieser Frage gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten: (1) individuelle und kollektive Beobachtung sowie (2) rationale Rechtfertigung durch Argumentation. Zur Beobachtung benötigt man raumzeitliche Nähe, die oft nicht vorliegt. Außerdem ist sie nicht auf alle Behauptungen direkt anwendbar. Probleme gibt es etwa bei universalen und abstrakten Behauptungen (wie insb. Theorien), Behauptungen über nicht beobachtete oder zukünftige Ereignisse, Interpretationen und subjektiven Einschätzungen sowie Wert- und Normbehauptungen. In vielen Fällen kann man die Reichweite von Beobachtung zwar durch indirekte Verfahren, wie etwa das erklärungsfindende Verfahren ausdehnen (was hier nicht weiter verfolgt werden soll). Erfolgversprechender ist aber oft die zweite Möglichkeit, die rationale Rechtfertigung.
2.1.
Der klassisch-europäische Rationalitätsbegriff ^
Im westlich-mediterranen Kulturraum kam mit dem Beginn der klassischen Philosophie im 6. Jhd. v. Chr. eine in diesem Zusammenhang wesentliche Innovation auf, und zwar ein neuer Narrativs zur Welterklärung, nämlich der rationale Narrativ, d.h. der Narrativ von der Ordnung der Natur durch abstrakte7 Prinzipien und ihre Erkenntnis durch rationale Methoden. Das stand im Gegensatz zum mythischen Narrativ der Welterklärung über die Annahme von Schöpfung und Betreuung der Welt durch transzendente Akteure, was man im Allgemeinen auch «Magie» und/oder «Religion» nennt. Der rationale Narrativ hat sich später zur Wissenschaft bzw. zum «wissenschaftlichen Narrativ» entwickelt, er und alle anderen dieser Paradigmen sind kulturell jedoch in sehr komplexer Weise überformt und ausdifferenziert, distribuiert, in mentale Technologien umgesetzt etc. Im Kern basiert der rationale Narrativ jedoch auf nur drei Grundprinzipien bzw. «Glaubensätzen»:
- Die Welt ist durch hinreichend abstrakte Prinzipien hinreichend geordnet.
- Diese Ordnung ist dem Menschen hinreichend erkennbar.
- Rationalität ist eine hinreichende und notwendige Methode für diese Erkenntnis.
Bevor der Begriff «Rationalität» in Form von «rationalitas» bzw. «rationalis» aber auch mit Verbindung zum Begriff «rationabilitas» in der westlich-mediterranen Wissenschaftsentwicklung aufkam9, waren der griechische Begriff «λόγος» («logos») und der lateinische Begriff «ratio» gebräuchlich. Der Begriff «λόγος» wurde sowohl in der (alt-)griechischen Alltagssprache als auch in der Fachsprache der Philosophie verwendet10 und bedeutete ursprünglich «Aufzählung», «Berechnung», «Rechenschaft» oder «Rechtfertigung»11, später auch etwa «Proportion», «Beweisführung» oder «Vernunft»12. Der Begriff «ratio» stammt von «reri» und ist etwa bei Cicero im Begriffsfeld um «Rechnung», «Verhältnis», «Methode», «Vernunft» und «Vernunftschluss» zu verorten.13 Es diente jedoch auch zur Übersetzung von «λόγος» ins Lateinische.14
Diese Begriffe umspannen daher ein Feld, das durch folgende zentrale Ideen aufgespannt und gegenüber außen abgegrenzt wird: (1) Ordnung bzw. Proportionalität als solche, (2) Ordnung bzw. Proportionalität der Natur (3) Rechnen, Berechnen und Mathematik, (4) Vernünftiges Denkens. Mit deutlicher Vernunft-Konnotation sah bereits Heraklit im λόγος eine immanente relativ abstrakte Ordnung der Welt.15 Pythagoras entdeckte, dass die Natur merkwürdigerweise der Ordnung der Mathematik zu gehorchen schien, obwohl wir die mathematischen Entitäten in der Natur nicht direkt empirisch beobachten können – geometrische Figuren fliegen ja nicht einfach so herum.16 Er scheint dabei der erste gewesen zu sein, der auf die Idee kam, dass sich die Natur (zu einem gewissen Teil) mathematisch berechnen ließe, was Euklid dann perfektionierte. Die Methode dieser Berechnung – das arithmetische Rechnen, der geometrische Beweis etc. – war eine spezielle kognitive Technologie die auf reinem und ungetrübtem Nachdenken beruhte, kurz: auf der Vernunft. Freilich sah man schon immer ein, dass man diese spezielle Art der trainierten, optimierten Vernunft nicht für alle Aufgaben gleich formal einsetzen konnte. Aber auch wenn man sprachlich dachte, blieb die sich aus der Gemengelage im genannten Begriffsfeld ergebende Idee dieselbe: Rationalität bedeutete einen in irgendeiner Weise regelbasierten und trainierten Gebrauch der Vernunft und war damit stets in irgendeiner Weise mit dem Rechnen verwandt, wobei sich beides an der Ordnung der Natur anlehnen, diese gleichsam widerspiegeln sollte. Sehr nahe am Rechnen war die Logik, die man «Syllogistik» nannte und die eine Art «Rechnen mit Ideen» bedeutet. Daneben gab es noch zahlreiche weitere – formalere oder informellere17 – Varianten. Neben der Arithmetik, Geometrie und Syllogistik wurden daher etwa auch die als verlässlich eingestuften informellen Denkschemen der Topik entwickelt und letztlich auch die rationale Gestaltung von Diskurs, wie man es etwa in der Dialektik oder Rhetorik findet.
2.2.
Moderne Modellierung des klassisch-europäischen Rationalitätsbegriffs ^
(1) Erkenntnis: wir wollen das hier etwas bescheidender formulieren und uns außerdem auf den Rechtfertigungszusammenhang beschränken. Daher geht es uns hier um die argumentative Rechtfertigung von Behauptungen, d.h. die Demonstration der Verlässlichkeit von Behauptungen durch Argumentation. Die dafür wesentlichen Begriffe sind:
- Verlässlichkeit: das soll hier als die hinreichende Korrespondenzwahrscheinlichkeit einer Behauptung verstanden werden.
- Argumentation: ist eine Sequenz von Argumenten, welche wiederum Sequenzen von Behauptungen sind, bei denen mindestens eine die Rolle einer Prämisse und eine die Rolle einer Konklusion spielt, und die durch eine Inferenzbehauptung (=die Behauptung einer Inferenzrelation) verbunden sind. Das heißt, dass behauptet wird, dass die Verlässlichkeit der Prämissen hinreichend für die Verlässlichkeit der Konklusion ist.
- Evidenzressourcen: Erkenntnis benötigt Erkenntnismittel und die nennen wir hier «Evidenzressourcen», womit wir sowohl Mittel und als auch Methoden meinen. «Argumentation» ist für uns daher auch ein Handeln, welches auf der «Allokation von Evidenzressourcen zur Rechtfertigung von Behauptungen» basiert.
3.
Rationalitätskriterium ^
Es stellt sich also die Frage, wann genau die Prämissen eines Arguments dessen Konklusion rational rechtfertigen. D.h. anders gesagt: Was ist das Kriterium bzw. der Indikator, das/der anzeigt, dass gegebene Evidenzressourcen zum Zwecke der argumentativen Rechtfertigung tatsächlich pareto-optimal genutzt werden? Um dies beantworten zu können müssen wir auf die zwei klassischen Rechtfertigungsmethoden und zwei rationale Rechtfertigungsstandards eingehen.
3.1.
Rationale Rechtfertigungsmethoden ^
Beginnen wir mit der Diskussion von rationalen Rechtfertigungsmethoden, bei denen es folgende zwei klassischen Varianten gibt: analytische Rechtfertigung und synthetische Rechtfertigung20: Analytische rationale Rechtfertigung einer Behauptung meint rationale Rechtfertigung aus rein codesystematischen Gründen, d.h. aus Gründen, die in dem Codesystem (insb. eine natürliche oder künstliche Sprache) liegen, in der die Behauptung formuliert ist, ohne Bezug auf die Welt außerhalb des Codesystems. Synthetische rationale Rechtfertigung meint alles andere, d.h. rationale Rechtfertigung durch den Bezug etwas außerhalb des Codesystems. Innerhalb der analytischen rationalen Rechtfertigung unterscheidet man sinnvoller Weise zwischen logisch-analytischer und sprachlich-analytischer rationaler Rechtfertigung, womit wir eigentlich eine Dreiteilung haben, und zwar:
- Logisch-analytische rationale Rechtfertigung
- Sprachlich-analytische rationale Rechtfertigung
- Synthetische rationale Rechtfertigung
3.2.
Rationale Rechtfertigungsstandards ^
- Substanzielle rationale Rechtfertigung
- Indizielle rationale Rechtfertigung (~Indizienbeweis)
4.
Inference to the Best Explanation als «Gold Standard» rationaler Rechtfertigung ^
Wir schlagen vor, genau in dieser indiziellen rationalen Rechtfertigung die pareto-optimale und damit rational gerechtfertigte Art von «Raten», d.h. den «Gold Standard» rationaler Rechtfertigung, zu sehen. Sie hat ihr wichtigstes Anwendungsfeld zweifellos im Bereich der synthetischen rationalen Rechtfertigung. Wie ihr Verhältnis zur analytischen rationalen Rechtfertigung aussieht, muss hier offen bleiben. Jedenfalls bedeutet das, dass wir den «Gold Standard» weder in Induktion, noch Falsifikation sehen, sondern in dem, was man in der Fachliteratur als «Abduktion» oder «Inference to the Best Explanation» (kurz «IBE») kennt. Da Abduktion lediglich den Entdeckungszusammenhang betrifft aber keine Rechtfertigungskraft besitzt, werden wir uns dem Paradigma «Inference to the Best Explanation» anschließen. Aufgebracht wurde dieses durch Gilbert H. Harman, der 1965 dazu schrieb: «[…] Thus one infers, from the premise that a given hypothesis would provide a «better» explanation for the evidence than would any other hypothesis, to the conclusion that the given hypothesis is true.»23 Wir werden diese Idee mit folgenden Adaptionen übernehmen:
(1) Eliminationsverfahren und «Schluss auf die am wenigsten schlechte Alternative»: Wir werden nicht von der besten sondern von der am wenigsten schlechten Alternative sprechen, was auf einer Idee basiert, die schon Arthur Conan Doyle seinem Protagonisten Sherlock Holmes in etwa in den Mund legte, wenn dieser sagte: «[...] How often have I said to you that when you have eliminated the impossible, whatever remains, however improbable, must be the truth [...]»24. Das führt zu einem Wettbewerb zwischen Behauptungen auf Basis eines Eliminationsverfahrens (=Eliminationswettbewerb).
(3) Strukturelle Alternativen: Außerdem führen wir zu unserer immer «A1» genannten zu untersuchenden Behauptung zwei strukturelle Standardalternativen ein, also solche, die stets zu prüfen sind: An und Ai. An ist die kontradiktorische Negation unserer Behauptung und Ai die Behauptung, dass keine Alternative eine Wahrscheinlichkeit größer als 0,5 erreicht und es daher zu s/t rational am besten gerechtfertigt ist, nichts zu sagen. Bei jedem Argument gibt es daher die Alternativen:
- A1: Unsere Inferenzbehauptung: «Die Annahme der Verlässlichkeit der Konklusion im zu untersuchenden Argument auf Basis der Annahme der Verlässlichkeit der Prämissen ist die am wenigsten schlechte Alternative.», oder untechnisch formuliert: «Gegeben die Prämissen ist unsere Konklusion die am wenigsten schlechte Alternative».
- An: kontradiktorische Negation: «Es gilt nicht, dass die Annahme der Verlässlichkeit der Konklusion im zu untersuchenden Argument auf Basis der Annahme der Verlässlichkeit die am wenigsten schlechte Alternative ist.»
- Ai: Ignoranzbehauptung: «Keine der zu s/t vorhandenen Alternativen erreicht eine Wahrscheinlichkeit größer als 0,5.» Ai ist der Defaultmodus, d.h. sie ist auch immer dann als Siegerin anzunehmen, wenn keine andere Behauptung gewinnt – aus welchem Grund auch immer.
- Rational minder gerechtfertigte Behauptungen: also Behauptungen die (kontingent) weniger rational gerechtfertigt sind als andere Alternativen.
- Unentscheidbare Behauptungen: damit meinen wir solche, die weder selbst noch deren kontradiktorische Verneinungen durch den Einsatz von Evidenzressourcen rational gerechtfertigt werden können (etwa weil sie unsolide formuliert sind)
- Contra-rational-gerechtfertigte Behauptungen: das sind Behauptungen, bei denen ihre kontradiktorische Verneinung durch den Einsatz von Evidenzressourcen rational gerechtfertigt ist.
5.
Operationalisierung im juristischen Universum ^
6.
Fazit ^
- 1 Vgl. dazu Hanna Maria Kreuzbauer, Zur Mathematisierung der Rechtswissenschaften, Rechtstheorie 46, 2015, S. 93–113.
- 2 Es handelt sich dabei um die Zusammenfassung der Ergebnisse des Habilitationsprojekts der Autorin.
- 3 Wir gehen dabei von einem nicht völlig idealistischen bzw. konstruktivistischen Weltbild aus, wobei das wichtigste Argument dagegen ist, dass die Konstruktion selbst nicht konstruiert sein kann sondern real sein muss – ad infinitum.
- 4 Im engen, linguistischen Sinne verstanden.
- 5 Das menschliche Gehirn ist bekanntlich ein (vermutlich) rein physikalisches Gebilde, das mentale Ereignisse produziert, die folgenden mentalen Funktionen zugeordnet werden können: Bewusstsein, Aufmerksamkeit, Sinneswahrnehmung, Körpersteuerung, Kognition (im engeren Sinne), Sprachverarbeitung, Emotion, Volition und Motivation.
- 6 Natürlich geht es im Grunde um Funktionalität und nicht um Korrespondenz. Da Funktionalität aber dominant Korrespondenz bedeutet, kann man das abkürzen.
- 7 Wobei «abstrakt» hier im Sinne von «allgemein» bzw. «grundlegend» gemeint ist.
- 8 An die Existenz von Prinzipien glaubt man mit guten Gründen auch heute noch. Das heißt, dass dieses Metaparadigma selbst im Gegensatz zum mythischen Paradigma im Sinne einer Inference to the Best Explanation (IBE) rational gerechtfertigt ist. Man beachte aber, dass Mythen bzw. Religion und Magie im Gegensatz zur Wissenschaft über die Welterklärung weit hinausgehen, etwa indem sie praktisch immer auch eine starke moralische Komponente aufweisen, die der Wissenschaft fehlt.
- 9 Vgl. Thomas S. Hoffmann, Rationalität, Rationalisierung I., in: Joachim Ritter/Karlfried Gründer (Hrsg.): Historisches Wörterbuch der Philosophie (Bd. 8), Schwabe, Basel et al. 1992, RN 52.
- 10 Gerard Verbeke, Logos I., in: Joachim Ritter/Karlfried Gründer (Hrsg.), Historisches Wörterbuch der Philosophie (Bd. 5), Schwabe, Basel et al. 1980, RN 491.
- 11 Ebenda.
- 12 Ebenda.
- 13 Brigitte Kible, Ratio, in: Joachim Ritter/Karlfried Gründer (Hrsg.), Historisches Wörterbuch der Philosophie (Bd. 8), Schwabe, Basel et al. 1992, RN 38.
- 14 Ebenda.
- 15 Verbeke, Logos I., RN 492.
- 16 Das führte bekanntlich zur Frage, was diese Prinzipien eigentlich sind und wo und wie sie «existieren», bzw. was die Natur dieser mathematischen Entitäten ist. Platon etwa verlagerte sie bekanntlich in seinen Ideenhimmel und bei Aristoteles existierten sie zwar in der Natur selbst, aber «immanent». Viele der Späteren schließlich sahen sie als rein gedankliche Konstruktionen an.
- 17 Damit meinen wir hier die nicht völlig formale Reglementierung von natürlich vorkommender Kognition und Sprache (also Schluss und Formulierung) in privaten und professionellen Zusammenhängen, wie insbesondere das juristische Argumentieren, aber auch Informal Logic, chemische Formelsysteme etc.
- 18 Man denkt dabei natürlich sofort an den Titel von Baruch de Spinozas 1677 posthum erschienener «Ethica ordine geometrico demonstrata».
- 19 Was man ja nicht muss.
- 20 Beides basiert auf der Operationalisierung der klassischen Unterscheidung in analytische und synthetische Wahrheiten.
- 21 Wir beziehen dabei alle deduktiven Verfahren von Logik und Mathematik ein.
- 22 Bei der logisch-analytischen Methode kann man ja «rechnen» und auch bei den sprachlich-analytischen Methoden sind algorithmische Verfahren vorstellbar, was hier aber nicht vertieft werden soll.
- 23 Gilbert H. Harman, The Inference to the Best Explanation, Philosophical Review, Bd. 74 (1), 1965, 88–89. Als besten Überblick vgl. Peter Lipton, Inference to the Best Explanation2, Routledge, London/New York; und zur Übertragung in die Juristerei vgl. Amalia Amaya, Inference to the Best Legal Explanation, in: Hendrik Kaptein/Henry Prakken/Bart Verheij (Hrsg.), Legal Evidence and Proof: Statistics, Stories, Logic, Ashgate Publishing, Farnham 2009, S. 135–159.
- 24 Arthur Conan Doyle, The Sign of Four, Penguin, London et al., 2011 (orig. 1890), S. 51.
- 25 Das ist vielfach auch die Basis für das, was man unter dem Namen «coherentist approach» diskutiert.
- 26 Vgl. Hanna Maria Kreuzbauer, «Inference to the Best Explanation» in Behauptungs-Netzwerken, in: Erich Schweighofer/Franz Kummer/Walther Hötzendorfer/Georg Borges (Hrsg.), Netzwerke / Networks – Tagungsband des 19. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2016, OCG, Wien, 2016, S. 329–338.