1.
Einführung und Fragestellung ^
2.1.
Herausforderungen der Gesellschaft ^
Die formale Ethik2 beschreibt nach Noack [2009, 12] nicht den Inhalt des menschlichen Handelns, sondern dessen Form. Die philosophische Interpretation hinterfragt die Orientierung des menschlichen Handelns, beispielsweise bei Thales von Milet, «indem wir niemals das tun, was wir an anderen verurteilen». Sophisten und deren Vertreter Protagoras3 leiten als Grundprinzip ab «Der Mensch bestimmt also das Dasein und Sosein der Dinge». Somit kann jeder die Wirklichkeit erschaffen, wie sie ihm günstig ist, der sittliche Maßstab sei der Nutzen [Vorländer 1969, 50–60]. Immanuel Kant begründet die Formalethik über das erkennende und handelnde Wesen Mensch, welches aus seinem eigenen Inneren seine nicht allgemeingültige Wertesubstanz4 bzw. Maxime ableitet. Kategorische Forderungen kommen bei Kant aus der reinen Vernunft, haben zwingenden Charakter und liefern das «So ist es». Die Gesetze der praktischen (handelnden) Vernunft haben fordernden Charakter und vermitteln das «So sollst du handeln». Kant sucht eine allgemeine Verbindlichkeit, und formuliert sein Prinzip «Handle so, dass die Maxime (Wünsche, Nutzen) deines Willens (Handelns) jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne». Er verbindet das individuelle Handeln mit Allgemeingültigkeit und Pflicht. Formalethik wird als allgemeingültig betrachtet, verbunden mit wenig Aussagen, wie der Mensch konkret handeln soll [vgl. Kant 1924, 20–207]. Hans Jonas hat den Kant’schen kategorischen Imperativ mit seinem «Prinzip Verantwortung» weiterentwickelt5, vom «Prinzip Furcht» zur «Pflicht des Handelns» um Sorge und Verpflichtung6 für die Zukunft abgeleitet [Jonas 1984, 390 ff.].
Die materiale beschreibende Wertethik basiert auf Gedanken von Sokrates7, und begründet den Vorrang des Individuums. Die Wertethik von Platon formuliert den Gegenentwurf zur Sophistik. Platon gliedert die Wirklichkeit in drei Welten [Plato, Politeia 509 c–510 e; 514 a–527 c] Immanenz8, Transzendenz9 und göttliche Welt (dem Einen, Unveränderlichen, dem Guten). Sittliche Grundsätze (als Elemente des Transzendenten) sind nicht in der empirischen Welt und Ideen sind nur dann sittlich, wenn sie am Guten teilhaben. Sie entzieht sich der Willkür des Menschen. Sie existieren unveränderlich in Ewigkeit als eine objektive Ethik. Aristoteles fügte diese Welten Platos als eine Einheit vom materiellem Ding und geistiger Form teleologisch zusammen [vgl. Vollrath 1978, 84–128] und vermittelt Handlungswerte wie vernunftgemäßes Verhalten, Triebe und Begierden zu beherrschen, Vernunft selbst zu entwickeln und zu stärken, also alle Extreme zu meiden und die gesunde Mitte einzuhalten. Diese Form der Ethik löst sich von der Willkür des Einzelnen, schließt den Wert und die Würde des Menschen ein und ist allen Mächten und Institutionen der Welt vorgeordnet10.
Der Norm-Begriff wird von Noack in die Sozialphilosophie und Soziologie11 verortet. Er verweist auf eine zentrale Stellung bei Talcott Parsons «Theorie des sozialen Handelns». Der Einzelne hat Normen als verallgemeinertem Erwartungsmuster zu folgen, normenwidriges Verhalten wird sanktioniert und bestraft [vgl. Parsons 1949, 46 f.; Noack 2009, 11]. Normen bieten Orientierung, stabilisieren die Gesellschaft und geben der Gesamtheit Schutz. Die römische Verfassung ist als erfolgreiche Basis verschiedenster Regierungsformen beschrieben [vgl. Polybios 1861, 647 ff.]. Als Kehrseite von Normen wird betont, dass sie persönliche Freiheit durch soziale Kontrolle einschränken und durch Sanktionen eine selbstständige Ethik unterbinden. Normen haben sich im Gegensatz zu Werten ständig verändert [Noack 2009, 24]; was zur Frage nach ihrer Legitimität zwischen Konsens in der Gesellschaft und Durchsetzung der Norm führt [vgl. Luhmann 1969, 27 ff.]. Eine Herausforderung unserer Gesellschaft liegt in der Suche nach der legitimen Balance zwischen Beibehaltung ethischer Grundsätze (Freiheit und unantastbare Würde des Menschen) und Abwehr von Terror und Kriminalität. Jede Verschärfung der Normen stößt auf Grenzen (z.B. in Deutschland im Grundgesetz formuliert), deren Aufhebung öffentlich kontrovers12 diskutiert wird; einer Einführung utilitaristischer Sichtweisen widersprechen ethische Grundsätze von Freiheit und Ausprägungen der Rechtsphilosophie.
2.2.
Aktuelle Entwicklung digitaler Grundrechte ^
2.3.
Einordnung von Terror ^
2.4.
Auswirkungen auf die IKT ^
Anwendungen der IKT bekommen im Krieg, bei Terror und in Kriminalfällen immer mehr Bedeutung sowohl zur Unterstützung und Durchführung von Terror-Aktionen als auch bei Gegenaktionen, Spionage und Aufklärung. Zielgebiete der Angriffe betreffen das täglichen Leben, die Wirtschaft und die öffentliche Infrastruktur. Angriffe und Analysen reichen über die klassische IKT in alle gesellschaftlichen und politischen Bereiche. Die Bandbreite reicht über Verdachtsmomente einer gezielten Wahlbeeinflussung in USA mit Big Data Methoden über Robotik, Methoden von Artificial Intelligence (AI) und Missbrauch der Industrie 4.0. Die Weiterentwicklung der IKT-Technologien mit immer kleineren smarten Komponenten bis hin zu autonomen Systemen wie in Fahrzeugen, Drohnen bis zu soziotechnischen Systemen öffnet neue Risikofelder. Nach der Sicherheit in der klassischen IKT-Welt im 20. Jahrhundert verändert sich dies für die Bevölkerung mit den vielfältigen und zunehmenden Einsatzgebieten der IKT stark. Verbindungen in der IKT-Welt sind für alle Beteiligten sehr wichtig; es werden vielfältige Systeme der IKT, vor allem das Internet und das darknet24 durch Angreifer genutzt. Aufgabenbereiche von Cyber-Security erweitern sich auf die vielen kleinen und im Regelfall bisher ungeschützten smarten Komponenten und unkontrollierter Zugriffe, Fehlnutzung und Manipulation.
2.5.
Prognosen, Vorsorge und Entscheidungen ^
Die Gesellschaft verändert sich durch Terror, Angst und Digitalisierung, die Berechenbarkeit von Verhaltensphänomenen mit Big Data. Dies führt zur Frage, ob unsere Zeit wirklich postfaktisch oder doch noch faktisch ist. Bedeuten heute noch Zahlen und Daten wirklich Fakten und Realität? Wir wissen wenig, «woher diese Datenströme kommen, wie sie entstehen und welche Gesetzmäßigkeiten ihnen zugrunde liegen» [Mainzer,2014, 13]. Die manchmal so treffenden Zusammenhänge personalisierter Informationen muten merkwürdig an. Die Menschen sind sich nicht sicher, womit sie kontrollierbar und ihr Verhalten vorhersehbar werden.
Der Transhumanist Stefan Lorenz Sorgner setzt auf die «Vorzüge eines digital getunten Körpers» und verweist auf «die Verschmelzung von Mensch und Technik, […], die bereits stattgefunden hat. Wir sind ja schon Cyborgs26». Für Sorgner löst sich das vorherrschende christlich-kantische Menschenbild auf. Er verweist unter Bezug auf die deutsche Gesetzgebung, dass sich die «ontologisch-kategorial herausgehobene Sonderstellung des Menschen» ändern müsse, impliziert, nach «Darwin und Nietzsche ist diese metaphysisch-dualistische Anschauung nicht mehr haltbar» [Innerhofer 2013]. Er stellt Grundrechte in Frage, geht davon aus, «Jeder kann für sich entscheiden, ob er eine Modifikation will oder nicht», gleichzeitig warnt er vor «totalitäre[n] Bevormundungs- und Überwachungsmechanismen, sei es von politischer wie industrieller Seite».
3.
Neue Leitlinien als Lösungsansatz ^
Unsicherheit braucht Leitlinien und Brücken zwischen Terror, Cyber-Security, Ethik und Freiheit mittels Normen und Technik. Neuerungen im IKT Umfeld verschieben Grenzen und erfordern Anpassungen der Normen, ohne dabei den Blick auf die Freiheit und die Würde des Menschen zu verlieren. Es gilt, «Grundrechte und demokratische Prinzipien auch in der digitalen Welt durch die Herrschaft des Rechts zu schützen [… und …] eine rechtsstaatliche Ordnung im digitalen Zeitalter zu schaffen» [Digital Charta EU 2016, Präambel].
4.
Referenzen ^
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- 1 Dazu sei an Arbeiten von William Occam, Niccolò di Bernardo di Macchiavelli, John Locke, Thomas Hobbes oder Adam Smith erinnert.
- 2 Die formale Ethik findet sich bei Thales von Milet (625–545 v. Chr.). Er berechnete 585 v. Chr. die Sonnenfinsternis und zog einen neuen Schluss aus dieser Entdeckung. Aus der Berechnung der Sonne folgerte er, der Mensch denkt selbst, unabhängig vom Staat, der Religion und den Priestern [Mansfeld 1983, 44–55].
- 3 Protagoras formulierte den Homo-Mensura-Satz, der Mensch ist das Maß aller Dinge [Dietz 1976].
- 4 Dies wird durch das Bemühen gekennzeichnet, ein summum bonum, einen höchsten Wert und den Weg dorthin zu finden [vgl. Noack 2009, 12; Kant 1924, 20–207; Ueberweg 1924, 547–606].
- 5 Jonas spricht vom «wachsenden Bereich kollektiven Tuns, in dem Täter, Tat und Wirkung nicht mehr dieselben sind» [Jonas 1984, 26].
- 6 Jonas spricht dabei von der «Heuristik der Furcht» und von der «Theorie der Ethik» als «bescheidenes Ziel der Verantwortung für die Zukunft des Menschen» [Jonas 1984, 392/392].
- 7 Platon beschreibt dazu im Dialog Nomoi von Sokrates den Deus-Mensura-Satz (Gott (Ideen) ist das Maß aller Dinge): «Alle Sittlichkeit ist in mir, aber es ist die Stimme des Gottes in mir, der das Maß aller Dinge ist. Gott in mir ist allen Priestern und Herrschern, ja der gesamten Gesellschaft vorgeordnet» [vgl. Platon, Apologie 31c–32 a; Platon, Nomoi 716c4f; Platon, Kratylos, 385e–386e; Fink 2007, 261].
- 8 Diese Immanenz ist gekennzeichnet durch die wahrnehmbare, die raumzeitliche Welt, mit Naturgesetzen, Koexistenz (räumliches und strukturiertes Nebeneinander) und Sukzession (zeitliches Nacheinander) und durch Werden und Vergehen [vgl. Noack 2009, 15].
- 9 Die Transparenz ist charakterisiert als denkbare Welt der Begriffe und Ideen, also raum- und zeitlos, immateriell und seiend und mit übergreifenden Begriffen zu der erfahrbaren Welt; allerdings sind die Ideen auf die göttliche Welt ausgerichtet [vgl. Noack 2009, 16].
- 10 Das bedeutendste Beispiel ist die Charta der Menschenrechte mit ihren 30 Artikeln «als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal» [Vereinte Nationen 1948].
- 11 Begründung zum Normenbegriff vgl. Émile Durkheim, Georg Simmel, Ferdinand Tönnies [Noack 2009, 11].
- 12 Beispielsweise steht der Forderung nach ausreichender Beteiligung der Legislative bei jeder einzelnen akuten Entscheidung der dazu erforderliche Zeitbedarf gleichzeitig immer kürzer werdenden Entscheidungsfristen entgegen.
- 13 Hier steht Resilienz für Widerstandsfähigkeit und Fähigkeit zur Krisenbewältigung und Weiterentwicklung, Reliability für Zuverlässigkeit und Sustainability für Nachhaltigkeit.
- 14 Diese Initiative hat 2016 das Papier dem Europäischen Parlament in Brüssel und der Öffentlichkeit zur weiteren Diskussion übergeben.
- 15 Schirmherrschaft durch den deutschen Wirtschaftsminister [vgl. Charta Digitale Vernetzung 2016].
- 16 Dazu gehört u.a. auch die acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (auf der CEBIT 2016).
- 17 Deutschland war vertreten durch Staatssekretär Mathias Machnig (BMWi).
- 18 Im Rahmen der Spieltheorie sei hier auf die beiden Nobelpreisträger Reinhard Selten mit seinem Konzept des «teilspielperfekten Gleichgewichts» [Selten 1965] und auf Robert J. Aumann mit seiner Erklärung von Krieg und Frieden verwiesen [Aumann 2005].
- 19 Der Begriff des «kleinen Krieges» geht auf Carl von Clausewitz in Abgrenzung zu den zwischenstaatlichen «großen Kriegen» zurück [vgl. Clausewitz 1966, 208–599]. Der Begriff Guerilla steht für eine dieser Ausprägungen.
- 20 Deshalb trifft für den kleinen Krieg der Begriff des «nicht-trinitarischen Krieges» zu, der die Unterscheidung zwischen Regierung, Streitkräften und Bevölkerung in modernen Staaten charakteristische Unterscheidung nicht kennt [Creveld 1991, 35–62].
- 21 Synonyme Begriffe sind «lowintensity conflicts», «asymmetrische Kriege», «Partisanenkriege», «Guerillakriege» [Hoch 2002, 21] sowie «postnationaler Krieg» [Beck 1999, 984–990] und «neo-hobbesscher Krieg» [Throtha 1999, 71–95, dort 92].
- 22 Ein Bezug zur Kriminalität als Strukturmerkmal im operativen Umfeldes westlicher Militäreinsätze im 21. Jahrhundert findet sich bei Hills [2000].
- 23 Vgl. Keeley [1996, 175–176] oder Trotha [1999, 75–79] sowie Förster [1999, 12–29, dort 13–14 und 29].
- 24 Das darknet basiert auf einem peer-to peer overlay network. In der Regel stellen die Nutzer die Verbindungen manuell her und damit ist deren Existenz nicht bekannt. Sie erhalten so ein höheres Maß an Sicherheit vor dritten Angreifern, denn neue Nutzer müssen quasi eingeladen werden. In diesem Netz haben sich beispielsweise Terroristen in Deutschland ihre Waffen besorgt. Im darknet werden Kontrollmöglichkeiten im Internet umgangen.
- 25 Diese Arbeitsfelder bieten sich an, um Anforderungen, Risiken und Verantwortung aus Betrieb und Einsatz in einer gesonderten Ausarbeitung näher zu betrachten.
- 26 Sorgner setzt auf künftige Implantate, «um bei Bedarf eine neue Fremdsprache zu beherrschen oder auch als eine erweiterte Form des Gedächtnisses mit Zugriff auf das Wissen im Netz» und spricht vom «Cyborg-Enhancement» einer «Optimierung eines Organismus durch die Verschaltung mit digitalen oder mechanischen Maschinen […] für einen kognitiv erweiterten Menschen» [Innerhofer 2013].
- 27 Vgl. Überblick zu gültigen Konventionen bei amnesty International [vgl. Amnesty 2016] wie die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, Konvention über die Nichtanwendbarkeit von Verjährungsvorschriften auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Grundsätze für die internationale Zusammenarbeit bei der Ermittlung, Festnahme, Auslieferung und Bestrafung von Personen, die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, Erklärung über den Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen, Genfer Konventionen, Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs.
- 28 Vgl. Diskussion zum Buch/Theaterstück/Film «Terror» [Schirach 2016] und Publikumsentscheidungen.