1.
Einleitung ^
Nach Erhebungen der Eurostat, dem Statistikamt der Europäischen Union, bieten in der EU fast alle gewerblichen Anbieter von Unterkünften die Möglichkeit der Buchung über Online-Plattformen und Apps an.2 Zusätzlich nehmen rund 11% der Anbieter auch Buchungen über elektronische Datenschnittstellen an. Darüber hinaus buchen im Schnitt 17% der EU-Bürger Unterkünfte auch von Privaten3, beispielsweise über Plattformen wie Airbnb.4
All diesen Anbietern gemein ist, dass sie über eine Vielzahl an personenbezogenen Daten bis hin zu Zahlungsinformationen verfügen, aus denen sich bisweilen auch weitere Erkenntnisse, wie Bewegungsmuster, gewinnen lassen könnten. Diese Vielzahl an Daten, vor allem an Standortdaten, ist es auch, die für Mobilitätsdienstleister aus datenschutzrechtlicher Sicht eine besondere Herausforderung darstellt. Denn je mehr Daten über eine bestimmte Person bei einem einzelnen Verantwortlichen verarbeitet werden, umso einfacher können diese dazu verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte dieser Person zu analysieren oder vorherzusagen, wie etwa ihre persönlichen Vorlieben oder gar Ortswechsel. Solche Analysen, und werden sie auch in der hehren Absicht der Verbesserung oder Individualisierung von Dienstleistungen erbracht, stuft die DSGVO jedoch als sogenanntes «Profiling» ein. Das wiederum führt jedoch zu einer Reihe an zusätzlichen datenschutzrechtlichen Pflichten, wie etwa Informationspflichten oder die Durchführung einer Datenschutz-Folgeabschätzung. Einige Anbieter sollen daher datenschutzrechtlich einer näheren Betrachtung unterzogen werden.
2.
Dienstleister ^
2.1.
mytaxi ^
Der Dienst «mytaxi» ermöglicht es Nutzern («Betroffenen» nach der DSGVO), Fahrten bei Taxiunternehmen zu buchen, welche beim Dienst registriert sind.7 Im Gegensatz zu beispielsweise «Uber» werden über «mytaxi» gebuchte Fahrten somit ausschließlich durch Unternehmen durchgeführt, welche nach dem jeweils anwendbaren Recht als Taxiunternehmen zugelassen sind.
Betreiber des Dienstes und damit «Verantwortlicher» im Sinne der DSGVO ist die Intelligent Apps GmbH mit Sitz in Hamburg.
2.2.
AirBnB ^
Für die Registrierung sind zunächst Vorname, Nachname, Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse sowie das Geburtsdatum erforderlich. Nach Übermittlung dieser Informationen ist zwar das Nutzerkonto angelegt. Bevor der Nutzer jedoch eine Unterkunft buchen kann, muss er noch ein Porträtfoto hochladen, eine Personenbeschreibung erstellen, das Geschlecht auswählen sowie den Wohnort und ein Zahlungsmittel (Kreditkarte oder PayPal) bekannt geben. Darüber hinaus muss er die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises übermitteln. Optional sind hingegen z.B. die Angabe einer beruflichen E-Mail-Adresse oder eines Notfallkontakts sowie der Import des Adressbuchs.
2.3.
Hallermobil ^
Das Unternehmen Haller & Felsinger GmbH bietet unter der Marke «hallermobil» vielfältige Leistungen im Bereich des Personentransports an, beispielsweise Freizeitfahrten, Krankenbeförderung, Kur- und Rehafahrten, Botendienste, Schulfahrten, Arbeits- und Regelfahrten sowie Reise- und VIP-Transfer. Das Unternehmen ist in diesem Bereich bereits seit über 30 Jahren tätig und wickelt, nach eigenen Angaben, mittlerweile etwa 2'500 Fahrten täglich mit 120 Fahrzeugen ab.
Besonders hervorzuheben ist dabei, dass «hallermobil» sich mit eigens adaptierten Fahrzeugen auf die Beförderung von Personen mit besonderen Bedürfnissen (etwa für die Absolvierung von Spitalsbesuchen) spezialisiert hat.10 Auch wenn es sich dabei um eine Spezialdienstleistung mit, auf den ersten Blick, recht eingeschränkter Zielgruppe erscheint, ist sie doch gerade bei privaten Anbietern stärker nachgefragt, als man gemeinhin annehmen würde.
3.
Rechtliche Analyse ^
In den AGB von «mytaxi»11 beispielsweise, wird zwar genau dargestellt, zu welchem Zweck welche Daten übermittelt werden. Warum manche, nicht für die Übermittlung vorgesehene Daten aber überhaupt erhoben werden, wird jedoch offen gelassen. Einen anderen Weg geht Airbnb in ihrer Datenschutzerklärung.12 In dieser werden detailliert die Zwecke für die Erhebung und die Weitergabe aller Daten angeführt. Die genannten Zwecke sind jedoch so weit gefasst, dass diese alle möglichen Szenarien abdecken, insbesondere nicht nur zwingend für die Diensterbringung erforderliche, sondern auch optionale, für welche eigentlich eine gesonderte Zustimmung eingeholt werden müsste. So behält sich Airbnb z.B. in Punkt 4.1 ihrer Datenschutzerklärung das recht vor, die zwischen Nutzern und Anbietern über die Plattform geführte Kommunikation zu analysieren «zur Betrugsprävention, zur Risikobewertung, zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, zu Ermittlungszwecken, zur Produktentwicklung, zu Forschungszwecken sowie zu Zwecken des Kundendienstes».
- Rollendefinition von Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter
- Verarbeitung personenbezogener Daten (automatisiert, nicht-automatisiert), besondere Kategorien
- Analyse der Datenanwendungen anhand einer Mindmap
4.
Fazit ^
- 1 Wie man etwa am Beispiel des Fahrtendienstanbieters und -vermittlers Uber sieht, über den zurzeit vor allem im Zusammenhang mit diversen Gerichtsverfahren berichtet wird, muss diese mediale Beachtung nicht immer positiv sein.
- 2 http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/E-commerce_statistics (alle Websites zuletzt abgerufen am 7. Januar 2018).
- 3 Ob und inwieweit die Anbieter nach dem für sie geltenden Recht tatsächlich als Private oder als Unternehmer zu qualifizieren sind, sei für die Zwecke dieses Beitrags dahingestellt.
- 4 http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/8558013/9-20122017-AP-EN.pdf/027d727b-4e06-45dc-b12a-2910eff57069.
- 5 Siehe FN 2.
- 6 Siehe FN 4.
- 7 https://de.mytaxi.com/index.html.
- 8 Siehe FN 3.
- 9 https://www.airbnb.at/.
- 10 https://www.haller-mobil.at/.
- 11 https://de.mytaxi.com/agb-datenschutz.html#AGB Fahrg%C3%A4ste.
- 12 https://www.airbnb.at/terms/privacy_policy.