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Zugang zum Recht – Personen mit Sprach- und/oder Sprechstörungen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren – Projektbericht

  • Authors: Georg Newesely / Anja Wunderlich / Johanna Reheis
  • Category: Articles
  • Region: Austria
  • Field of law: Legal Visualisation
  • Collection: Conference proceedings IRIS 2018
  • Citation: Georg Newesely / Anja Wunderlich / Johanna Reheis, Zugang zum Recht – Personen mit Sprach- und/oder Sprechstörungen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren – Projektbericht, in: Jusletter IT 22 February 2018
Kommunikative Schwierigkeiten von Personen mit Sprach- und/oder Sprechstörungen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren, ihre Lösungsversuche und deren Effektivität werden durch Akteneinsichten und Interviews mit Verfahrensbeteiligten beschrieben und analysiert. Im Beitrag wird die noch laufende Studie vorgestellt.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Forschungsstand
  • 3. Ziele der Studie
  • 4. Forschungsmethode und erwartete Ergebnisse
  • 5. Ausblick
  • 6. Danksagung
  • 7. Literatur

1.

Einleitung ^

[1]

Unter den Begriffen Sprach- bzw. Sprechstörung wird eine Vielzahl von Störungsbildern subsummiert, die unterschiedliche Bereiche der Sprachverarbeitung betreffen und somit unterschiedlichen Einfluss auf die Kommunikationsfähigkeit der Betroffenen haben. Die Schwierigkeiten können sich auf die Produktion und/oder das Verstehen von gesprochenen und/oder geschriebenen sprachlichen Informationen beziehen. Neben neurologisch bedingten Störungen (z.B. Aphasie, Dysarthrie) können beispielsweise auch Störungen der Stimme, des Hörens oder des Redeflusses (Stottern) zu kommunikativen Beeinträchtigungen führen. Viele Personen mit einer Sprach- und/oder Sprechstörung sind primär darin eingeschränkt, sprachlich kodierte Informationen (wie z.B. gegenständlich: Sprechakte im Rahmen von Rechtsakten) in hinreichendem Maße zu erzeugen oder zu entschlüsseln. Das Verarbeiten von inhaltlichen Konzepten, die diesen sprachlichen Informationen zugrunde liegen, kann dabei weitgehend erhalten sein. Das Vorliegen einer Sprach- und/oder Sprechstörung inkludiert also nicht per se das Vorliegen einer kognitiven Störung. Die Sicherstellung der Möglichkeit, das eigene Leben trotz gesundheitlicher Einschränkungen selbstbestimmt gestalten zu können, stellt im Zusammenhang mit der Würde des Menschen eine sehr zentrale Aufgabe dar. Personen, die an Sprach- und/oder Sprechstörungen leiden, sehen sich jedoch mit Einschränkungen dieser Gestaltungsmöglichkeiten konfrontiert. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn es für eine betroffene Person notwendig wird, im Rahmen von Gerichts- und Verwaltungsverfahren aktiv an Verfahrensschritten mitzuwirken, um ihre Interessen wahren zu können. Laut der UN-Behindertenrechtskonvention1 dürfen Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Beeinträchtigungen nicht benachteiligt werden: Zum einen sollen sie in allen Lebensbereichen (grundsätzlich) gleichberechtigt Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen (Art. 12 Abs. 2 der Konvention), zudem soll ihnen ein wirksamer Zugang zur Justiz gewährleistet werden: Demnach gewährleisten die Vertragsstaaten «Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen [einen] wirksamen Zugang zur Justiz, unter anderem durch verfahrensbezogene und altersgemäße Vorkehrungen, um ihre wirksame unmittelbare und mittelbare Teilnahme, einschließlich als Zeugen und Zeuginnen, an allen Gerichtsverfahren, auch in der Ermittlungsphase und in anderen Vorverfahrensphasen, zu erleichtern» (Art. 13 Abs. 1 der Konvention). Dieser Forderung stehen allerdings verschiedene Schwierigkeiten und Herausforderungen im Alltag gegenüber. Einschränkungen in der Kommunikationsfähigkeit erschließen sich oft nicht auf den ersten Blick, und es erfordert Kompetenzen, Defizite zu erkennen und einzuschätzen, mit den Betroffenen adäquat umzugehen und – soweit möglich – eine geeignete Kommunikationsmethode zu finden, die in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren anwendbar ist. Darüber hinaus müssen auch Fallsituationen erfasst werden, in denen die Beiziehung eines Sachverständigen oder einer sonstigen Fachperson zur Bestimmung der Entscheidungsfähigkeit notwendig ist. Ziel der vorliegenden Studie ist es, Kommunikationssituationen von Personen mit Sprach- und/oder Sprechstörungen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren zu analysieren sowie auf dieser Basis einen praxisorientierten Algorithmus zum Umgang mit Personen mit Sprach- und/oder Sprechstörungen zu entwickeln.

2.

Forschungsstand ^

[2]

In bestimmten Fällen kann die Feststellung der Entscheidungsfähigkeit betroffener Personen Relevanz haben – insbesondere bei neurologisch bedingten Störungen wie den Aphasien, da hier neben den expressiven sprachlichen Leistungen auch rezeptive Fähigkeiten beeinträchtigt sein können und dadurch teilweise (fälschlicherweise) kognitive Störungen unterstellt werden. Fragen zu Einschränkungen der rechtlichen Teilhabefähigkeit (also insbesondere Einschränkungen der Geschäfts-, Testier-, Einwilligungs-, Prozess- und Verhandlungsfähigkeit) aufgrund psychiatrischer und kognitiver Störungen sind weitreichend behandelt.2 Dagegen beschränkt sich die Thematisierung derartiger Einschränkungen aufgrund von Sprach- und/oder Sprechstörungen (i.e. Aphasien) bisher auf wenige Studien.3 Bei vielen von Sprach- und/oder Sprechstörungen betroffenen Personen steht die Entscheidungsfähigkeit zwar außer Frage, dennoch kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass ein barrierefreier Zugang zum Recht möglich ist. Wie sich kommunikative Störungen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren aus Sicht der Beteiligten auswirken, ist bislang jedoch kaum Gegenstand von Untersuchungen.4 Dementsprechend mangelt es auch an Untersuchungen, die sich mit der Bewältigung dieser Problemstellungen in verschiedenen Kontexten befassen – welche Methoden und Maßnahmen angewendet werden, um die Kommunikationsmöglichkeiten einer betroffenen Person zu verbessern und mit welcher Effektivität dies erfolgt. Hinsichtlich der Umsetzung der Forderung der UN-Behindertenkonvention, dass in Verfahren involviertes Personal gezielt geschult werden soll (Art. 13. Abs. 2 der Konvention), finden sich ebenfalls nur einzelne Beiträge.5 Simmons-Mackie et al. liefern aber z.B. Hinweise darauf, dass eine gezielte Schulung von Personal im Gesundheitswesen den Umgang mit aphasischen Personen verbessern kann.6 Insgesamt betrachtet besteht weiterhin ein Bedarf an Studien, die die kommunikativen Schwierigkeiten und entsprechende Lösungsversuche bei verschiedenen Störungsbildern, sowie Bedürfnisse und Empfehlungen aus Sicht aller Verfahrensbeteiligten systematisch erfassen. Des Weiteren fehlt ein handhabbares Procedere, dass das Erkennen und den Umgang mit Sprach- und/oder Sprechstörungen in Gerichts- und Behördenverfahren erleichtert. Wie wichtig die Aufklärung und Information über verschiedene Störungsbilder ist, zeigt sich insbesondere auch darin, mit welchen Haltungen Betroffenen zum Teil begegnet wird. Einige Studien zeigen, dass Personen mit Sprechstörungen z.B. als weniger kompetent / intelligent eingeschätzt werden als Personen ohne kommunikative Beeinträchtigung.7 Diese Ergebnisse decken sich auch mit der subjektiven Wahrnehmung Betroffener.8 Zur Frage, ob und inwieweit derartige Aspekte den Verlauf und den Ausgang von Gerichts- und Verwaltungsverfahren beeinflussen können und tatsächlich beeinflussen, liegen – soweit ersichtlich – keine Studien vor.

3.

Ziele der Studie ^

[3]
Das Interesse ist die Darstellung und Analyse der Kommunikationsschwierigkeiten von Personen mit Sprach- und/oder Sprechstörungen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren, sowie die Erfassung von Lösungsversuchen und deren Effektivität. Des Weiteren soll ein praxisorientierter Algorithmus zur Identifikation von Verständigungsschwierigkeiten und – wo möglich – zur Auswahl individuell geeigneter verbaler und/oder nonverbaler Kommunikationsmethoden entwickelt werden. Das generelle Ziel ist die Förderung der Teilhabe und der Selbstbestimmung von Personen mit Sprach- und/oder Sprechstörungen in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren. Zudem ist in einzelnen Fällen eine Steigerung der Effizienz solcher Verfahren möglich.

4.

Forschungsmethode und erwartete Ergebnisse ^

[4]

Die Datenerhebung erfolgt einerseits durch die Recherche von Gerichtsentscheidungen in Urteils- und Rechtsdatenbanken sowie Einsichtnahme in den jeweiligen Gerichts- oder Verwaltungsakt, soweit hierzu die Möglichkeit besteht. Andererseits werden Interviews mit Betroffenen, die an Gerichts- oder Verwaltungsverfahren beteiligt waren, durchgeführt.9 Die Rekrutierung der ProbandInnen erfolgt über Selbsthilfegruppen und therapeutische Praxen. Des Weiteren werden RichterInnen, VerwaltungsmitarbeiterInnen, RechtsanwältInnen und NotarInnen, die Verfahren oder Rechtsakte mit Personen mit Sprach- und/ oder Sprechstörungen durchgeführt oder diese vertreten haben, um Interviews angefragt. Die Interviews erfolgen unter Wahrung der Anonymität der Verfahrensparteien und Geheimhaltung schutzwürdiger Informationen. Die Interviews werden leitfadengestützt durchgeführt. Ein Überblick über die Fragestellungen zu den kommunikativen Schwierigkeiten von Personen mit Sprach- und/oder Sprechstörungen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren, ihre Lösungsversuche und deren Effektivität ist in Tabelle 1 dargestellt.

Interviewleitfaden Fragestellungen
Betroffene Person Wie haben sich die kommunikativen Schwierigkeiten dargestellt?Waren die Gründe für die Kommunikationsschwierigkeiten dem Gegenüber bekannt?Welche Versuche wurden unternommen, um diese kommunikativen Schwierigkeiten zu lösen (von beiden KommunikationspartnerInnen)?Waren diese Versuche erfolgreich?Wie wurde die Situation erlebt?
RichterInnen, VerwaltungsmitarbeiterInnen, RechtsanwältInnen, NotarInnen Wie haben sich die kommunikativen Schwierigkeiten der Verfahrensbeteiligten/KlientInnen dargestellt?Waren die Gründe für die Kommunikationsschwierigkeiten bekannt?Welche Versuche wurden unternommen, um diese kommunikativen Schwierigkeiten zu lösen (von beiden KommunikationspartnerInnen)?Waren diese Versuche erfolgreich?Wie wurde die Situation erlebt?

Tabelle 1: Überblick über die Fragestellungen

[5]

Bis zum 31. Dezember 2017 sind bisher insgesamt 35 Interviews (19 aus dem Kreis der betroffenen Personen; 16 aus dem Kreis der RichterInnen, VerwaltungsmitarbeiterInnen, RechtsanwältInnen und NotarInnen) durchgeführt worden, in denen 81 Einzelfälle berichtet wurden. Die Interviews werden transkribiert und quantitativ sowie qualitativ ausgewertet. In der quantitativen Analyse wird das Vorhandensein/Nichtvorhandensein verschiedener Variablen hinsichtlich Störungsbild und Kommunikationssituation sowie deren Zusammenhang mit dem kommunikativen Erfolg ausgewertet. Die qualitative Auswertung, die mit der Software MAXQDA durchgeführt wird, analysiert Äußerungen aller InterviewpartnerInnen hinsichtlich der Kategorien wahrgenommene Schwierigkeiten bzw. Herausforderungen, Art der eingesetzten Gesprächsstrategien und Kommunikationshilfsmittel, positive und negative Erfahrungen, Bedürfnisse und Empfehlungen. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Auswertungskriterien ist in Tabelle 2 dargestellt.

Auswertung Variablen / Items
Quantitativ

Vorliegen/Schweregrad einer expressiven Störung

Vorliegen/Schweregrad einer rezeptiven Störung

Einsatz von Kommunikationsstrategien

Einsatz von Kommunikationshilfsmitteln

Anwesenheit einer Begleitperson

Informiertheit über kommunikative Störung

⇒ Einfluss dieser Aspekte auf den Kommunikationserfolg

Qualitativ

Schwierigkeiten/Herausforderungen

Kommunikationsstrategien

Kommunikationshilfsmittel

Positive Erfahrungen

Negative Erfahrungen

Bedürfnisse

Empfehlungen

Tabelle 2: Zusammenfassung der wesentlichen Auswertungskriterien

5.

Ausblick ^

[6]

Es ist vorgesehen, die Datenerhebung noch bis zu einer Sättigung fortzuführen, d.h. bis sich durch weitere Interviews keine neuen Aspekte mehr ergeben. Aktuell findet die qualitative und quantitative Analyse der Interviews statt. Auf Basis dieser Auswertungen soll in der Folge ein Algorithmus konzipiert werden, wie bei Sprach- und/oder Sprechstörungen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren vorgegangen werden kann. Der Algorithmus soll eine Hilfestellung sein, Kommunikationsprobleme zu erkennen und richtig einzuschätzen sowie ein mögliches Vorgehen im Umgang mit verschiedenen Störungsbildern zu definieren, oder aber die Notwendigkeit der Beiziehung eines Sachverständigen oder einer sonstigen Fachperson zu erkennen. Der in Aussicht genommene Algorithmus geht insbesondere von folgenden Ausgangslagen aus: Beeinträchtigung der Hör- und/oder Sehfunktion mit oder ohne Einschränkungen der Lautsprache; Beeinträchtigung der Sprechfunktionen (Stimme, Artikulation), mit oder ohne Beeinträchtigung weiterer motorischer Funktionen; Beeinträchtigung des Sprachverständnisses; Beeinträchtigung der Sprachproduktion. Bezogen auf die jeweilige Ausgangslage ergeben sich Empfehlungen, welche Kommunikationsmethode und sonstigen Maßnahmen zur Ermöglichung der im Gerichts- und/oder Verwaltungsverfahren notwendigen Kommunikation angewendet und auf ihre Effektivität geprüft werden können.

6.

Danksagung ^

[7]
Die Studie wird vom Land Tirol – Tiroler Wissenschaftsfonds (GZ. 0404/1765) gefördert.

7.

Literatur ^

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Suleman, S., & Hopper, T., Decision-making capacity and aphasia: Speech-language pathologists' perspectives, Aphasiology 2016 (30) S. 381–395.

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Walshe, M., & Miller, N., Living with acquired dysarthria: The speaker’s perspective, Disability and Rehabilitation 2011 (33) S. 195–203.

Will, M. A., & Peters, J. F., Law enforcement response to persons with aphasia, The Police Chief 2004, S. 20–24.

  1. 1 Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006, BGBl. III 2008/155.
  2. 2 Vgl. etwa Habermeyer 2009, S. 51–100; Moye/Marson/Edelstein, B 2013, S. 158; Moye/Marson 2007, S. P3-P11; Cording/Nedopil 2014, passim.
  3. 3 Für einen Überblick siehe z.B. Suleman/Hopeer 2016, S. 381–395.
  4. 4 Beispiele zu Gehörlosigkeit im Justizbereich: Olsen/Kermit 2015, S. 23–41; zu Aphasie im Gesundheits-/Finanzbereich: Morris/Ferguson/Worrall 2014, S. 541–551; Simmons-Mackie/Kagan/ONeill/Huijbregts/McEwen/Willems 2007, S. 39–66; Übersicht bei verschiedenen Störungsbildern: Collier/Blackstone/Taylor 2012, S. 205–218.
  5. 5 Vgl. z.B. Togher/Balandin/Young/Given/Canty 2006, S. 199–209; Will/Peters 2004, S. 20–24.
  6. 6 Simmons-Mackie/Kagan/ONeill/Huijbregts/McEwen/Willems 2007, S. 39–66.
  7. 7 Vgl. z.B. Stottern: Dorsey/Guenther 2000, S. 77–83; Gabel 2006, S. 216–227; Dysarthrie: Fox/Pring 2005, S. 1399–1403; Walshe/Miller 2011, S. 195–203.
  8. 8 Vgl. Newesely/Holzer/Pfeil 2014.
  9. 9 Durch den Einbezug von Interviews mit Personen mit Sprach- und/oder Sprechstörungen als vulnerabler Gruppe unterliegt diese nichtklinische Studie dem Ethik-Votum eines Research Committee for Scientific and Ethical Questions (UMIT, RCSEQ, Zl. 1566/15 vom 17. Dezember 2015).