In der Geoinformationsverordnung (GeoIV) wird die Möglichkeit ausdrücklich verankert, Geobasisdaten des Bundesrechts als offene Verwaltungsdaten künftig frei und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Teilrevision dieser Verordnung betrifft die digitalen amtlichen Daten und die dazugehörigen Geodienste gemäss Katalog der Geobasisdaten des Bundesrechts. Gedruckte Produkte sowie Dienstleistungen sind nicht betroffen. Diese bleiben kostenpflichtig.
Beitrag für Innovation und wirtschaftliches Wachstum
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo verfolgt damit das Ziel des Geoinformationsgesetzes konsequent weiter, Geodaten den Behörden, der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Wissenschaft für eine breite Nutzung zur Verfügung zu stellen. Damit leistet der Bund einen aktiven Beitrag für Innovation und wirtschaftliches Wachstum. Das Angebot von swisstopo erfolgt im Zusammenhang mit der vom Bundesrat Ende November 2018 verabschiedeten Strategie für offene Verwaltungsdaten. Diese sieht vor, ab 2020 sämtliche Daten von Bundesstellen als offene, frei und maschinell nutzbare Daten zu publizieren.
Neues Angebot ab 2021 vorgesehen
Die Anpassung der Geoinformationsverordnung hat beim Bundesamt für Landestopografie einen geschätzten finanzwirksamen Ertragsrückgang von jährlich 4 bis 5 Millionen Franken zur Folge. Die Umsetzung versteht sich vorbehältlich der Zustimmung des Parlaments zu diesen Rückgängen ab 2021. Dies vorausgesetzt tritt die Vorlage am 1. März 2021 in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesrats vom 30. April 2020