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Bundesrat will noch breitere Nutzung der Geoinformationen

  • Author: Jurius
  • Category of articles: News
  • Region: Switzerland
  • Field of law: E-Government
  • Citation: Jurius, Bundesrat will noch breitere Nutzung der Geoinformationen, in: Jusletter IT 27 Mai 2020
In November 2018, the Federal Council adopted the «Strategy for open administrative data in Switzerland 2019–2023». In implementation of this strategy, the Federal Office of Topography swisstopo plans free access and free use of the official geodata under federal law. To this end, the Federal Council decided on a partial revision of the Geoinformation Ordinance in its meeting on 3 April 2020. (ph)
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In der Geoinformationsverordnung (GeoIV) wird die Möglichkeit ausdrücklich verankert, Geobasisdaten des Bundesrechts als offene Verwaltungsdaten künftig frei und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Teilrevision dieser Verordnung betrifft die digitalen amtlichen Daten und die dazugehörigen Geodienste gemäss Katalog der Geobasisdaten des Bundesrechts. Gedruckte Produkte sowie Dienstleistungen sind nicht betroffen. Diese bleiben kostenpflichtig.

Beitrag für Innovation und wirtschaftliches Wachstum

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Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo verfolgt damit das Ziel des Geoinformationsgesetzes konsequent weiter, Geodaten den Behörden, der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Wissenschaft für eine breite Nutzung zur Verfügung zu stellen. Damit leistet der Bund einen aktiven Beitrag für Innovation und wirtschaftliches Wachstum. Das Angebot von swisstopo erfolgt im Zusammenhang mit der vom Bundesrat Ende November 2018 verabschiedeten Strategie für offene Verwaltungsdaten. Diese sieht vor, ab 2020 sämtliche Daten von Bundesstellen als offene, frei und maschinell nutzbare Daten zu publizieren.

Neues Angebot ab 2021 vorgesehen

[3]

Die Anpassung der Geoinformationsverordnung hat beim Bundesamt für Landestopografie einen geschätzten finanzwirksamen Ertragsrückgang von jährlich 4 bis 5 Millionen Franken zur Folge. Die Umsetzung versteht sich vorbehältlich der Zustimmung des Parlaments zu diesen Rückgängen ab 2021. Dies vorausgesetzt tritt die Vorlage am 1. März 2021 in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesrats vom 30. April 2020