Jusletter IT

Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Fernmeldenetzen: Vernehmlassung eröffnet

  • Author: Jurius
  • Category: News
  • Region: Switzerland
  • Field of law: E-Government
  • Citation: Jurius, Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Fernmeldenetzen: Vernehmlassung eröffnet, in: Jusletter IT 16 December 2021
Der Bundesrat hat am 3. Dezember 2021 Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt, mit denen er die Sicherheit von Fernmeldenetzen erhöhen will. Die in einer Verordnung vorgeschlagenen Änderungen sollen den Schutz von Fernmeldeanlagen vor unbefugten Manipulationen verbessern und die Sicherheit der 5G-Netze erhöhen. Zudem wird das Verfahren zur Meldung von Störungen angepasst. Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. März 2022.
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Artikel 48a des Fernmeldegesetzes stattet den Bundesrat mit weitreichenden Kompetenzen im Bereich der Sicherheit von Informationen und Infrastrukturen aus. Der Entwurf zur Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) verpflichtet die Anbieterinnen von Internetzugängen, ihre Sicherheitsmassnahmen gegen unbefugte Manipulationen von Fernmeldeanlagen zu verstärken. Die Internet-Zugangsanbieterinnen müssen zudem eine spezialisierte Stelle betreiben, die Meldungen über unbefugte Manipulationen von Fernmeldeanlagen entgegennimmt. Auch müssen sie Angriffe auf die Verfügbarkeit eines Servers, eines Dienstes oder einer Infrastruktur bekämpfen.

[2]

Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten wiederum müssen jede Störung im Betrieb ihrer Fernmeldeanlagen und -dienste, die potenziell mindestens 30’000 Kundinnen und Kunden betreffen könnte, der Nationalen Alarmzentrale melden.

Sicherheit der 5G-Netze

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Der Entwurf zur Änderung der FDV enthält auch Bestimmungen zur Sicherheit der Mobilfunknetze der fünften Generation und zu den Diensten, die von 5G-Konzessionärinnen betrieben respektive erbracht werden. Die Konzessionärinnen haben insbesondere sicherzustellen, dass sicherheitskritische Fernmeldeanlagen den anerkannten Sicherheitsnormen entsprechen. Sie müssen ihre Netzwerk- und ihre Sicherheitsbetriebszentren in der Schweiz, im Europäischen Wirtschaftsraum oder im Vereinigten Königreich betreiben.