Datentransfer in das Vereinigte Königreich nach dem Brexit
Mit dem Austritt aus der EU wurde das Vereinigte Königreich zu einem Drittland. Somit müssen alle datenschutzrechtlichen Beziehungen neugestaltet werden, wobei der Datentransfer weiterhin den unionsrechtlichen Standards entsprechen muss. Insbesondere aufgrund der engen Zusammenarbeit des Vereinigten Königreichs mit den Vereinigten Staaten im Bereich der internationalen Überwachungsaktivitäten ist es fraglich, ob geeignete Rahmenbedingungen für Übermittlungen von Daten aus der EU in das Vereinigte Königreich geschaffen werden können.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Rahmenbedingungen für einen Datenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich als Drittland
- 3. Datenübermittlung aufgrund eines Angemessenheitsbeschlusses
- 4. Datenübermittlung aufgrund von Standarddatenschutzklauseln
- 5. Datenübermittlung aufgrund interner Datenschutzvorschriften
- 6. Fazit