Datenschutzrechtliche Stellung von Freelancern und Consultants
Das Arbeitsleben ist zunehmend von Flexibilisierung geprägt. Die Unternehmen können nicht jede Spezialisierung innerhalb der eigenen Belegschaft abdecken. Sie müssen aber gleichzeitig schnell auf spezielle Anforderungen in Projekten reagieren können. Dies ist insbesondere im IT-Bereich der Fall. Hier werden die notwendigen Kapazitäten häufig durch den Einsatz von externen Mitarbeitern hergestellt. Arbeits- und zivilrechtlich kann dies durch eine Arbeitnehmerüberlassung oder durch Werk-/Dienstverträge dargestellt werden. Die datenschutzrechtliche Abbildung dieser Konstellationen ist jedoch mitunter komplex.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Datenschutzrechtliches Verhältnis zu externen Mitarbeitern
- 2. Datenschutzrechtliches Verhältnis zum entsendenden Unternehmen
- 3. Fazit
- Literatur