Der Behandlungsabbruch beim minimal bewussten Patienten
Die Fragen nach der Zulässigkeit des Abbruchs lebenserhaltender Massnahmen und deren Begründung stellen sowohl die Moralphilosophie als auch die Jurisprudenz vor eine Herausforderung. Diese wird umso grösser, wenn mit dem Patienten nicht kommuniziert werden kann, während er sich selbst und seine allfälligen Schmerzen in einem gewissen Umfang bewusst wahrnehmen könnte.
In der Dissertation wird der sogenannte minimale Bewusstseinszustand beleuchtet, der sich von anderen bewusstseinseinschränkenden Zuständen abgrenzt, wie beispielsweise dem Wachkoma. Ein Teil der Arbeit besteht dabei aus einer Untersuchung der moralischen Schutzwürdigkeit des minimal bewussten Patienten. Aus normativer Sicht werden diverse Ansätze zur strafrechtlichen Einordnung und zur Legitimierung des Abbruchs lebenserhaltender Massnahmen dargestellt. Zudem werden die Patientenverfügung und die Entscheidung des Vertreters in medizinischen Angelegenheiten mit Bezug auf den minimal bewussten Patienten erläutert. Diesbezüglich werden auch konkrete Formulierungen für die Errichtung einer Patientenverfügung vorgeschlagen.
Eric Hemmerling
Eric Hemmerling studierte Rechtswissenschaften an der Universität Basel und schloss im Jahr 2017 das Masterstudium ab. Anschliessend begann er sein zweijähriges Doktorat unter der Betreuung von Frau Prof. Dr. iur. Grischa Merkel. Seit Juli 2016 absolviert Eric Hemmerling zudem ein teilzeitliches Anwaltspraktikum in der Kanzlei von Frau lic. iur. Barbara Lind, Fachanwältin SAV Familienrecht, in Frick AG.
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Philip C. Hanke
Mag. Dr. (EDLE), LL.M. (EMLE)
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