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Die Besteuerung von doppelansässigen Familienstiftungen in Liechtenstein und Deutschland

Das Ziel dieser Dissertation ist die Untersuchung der Besteuerung der doppelansässigen Familienstiftung in Liechtenstein und in Deutschland.
Steuerlichen Überlegungen zur Doppelansässigkeit setzen voraus, dass entweder Satzungs- und Verwaltungssitz der Familienstiftung auseinanderfallen („Auseinanderfallen von Satzungs- und Verwaltungssitz) oder eine unterschiedliche steuerliche Qualifikation des Verwaltungssitzes zu einer Mehransässigkeit führen kann („doppelter Verwaltungssitz“). Dies führt zur zivilrechtlichen Vorfrage, ob nach dem jeweils kollisionsrechtlich zu bestimmenden Sachrecht Familienstiftungen ihren Sitz identitätswahrend über die Grenze verlagern können.

Aus steuerlicher Sicht führt die Doppelansässigkeit dazu, dass die doppelansässige Familienstiftung in beiden Ländern jeweils als inländische Stiftung gilt. Es werden die nationalen Folgen der Doppelansässigkeit und die Auswirkungen des Doppelbesteuerungsabkommens auf die Besteuerung einer doppelansässigen Familienstiftung erörtert.

Dr. Daniela Falkenhagen

Dr. Daniela Falkenhagen ist Mitglied der Praxisgruppe Familienunternehmen & Private Clients. Sie steht Privatpersonen und Unternehmerfamilien mit einer umfassenden Beratung zur Seite. Im Rahmen ihrer Tätigkeit widmet sie sich unter anderem der Gestaltung der Nachfolge im Rahmen einer ganzheitlichen Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung, auch unter dem Einsatz von (ausländischen) Familienstiftungen. Sie zeichnet sich durch ihre Expertise in den Schnittstellen des Erb-, Gesellschafts- und Steuerrechts in nationalen und grenzüberschreitenden Sachverhalten aus.

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Philip C. Hanke
Mag. Dr. (EDLE), LL.M. (EMLE)
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