Der Begriff der «Logik» in der Rechtssprache
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Verwendung des Begriffes «Logik» in der Rechtssprache, und zwar vorn sprachwissenschaftlichen Standpunkt aus gesehen. Im Mittelpunkt steht also die Formulierung mit Hilfe des Begriffes «Logik» und nicht die «logische» Form der Aussage bzw. des Arguments. Die praktischen Beispiele dafür stammen aus den Dokumentationen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).