Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2003 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Freiwillige Normerfüllung
Die aus freier Entscheidung stammende Erfüllung von Normen wird der erzwungenen Normerfüllung auf Basis von z.B. Gesetzen gegenübergestellt. Diese freiwillige Normerfüllung wird in der Regel auch innerhalb der gegenüber staatlichen Normen liegen, muss dies aber nicht. Die bewusste Entscheidung zu einer Gehorsam verlangenden Norm wird beispielhaft 1 an Hand der Klosterregel des hl. Benedikt dargestellt, sie könnte aber auch auf Gemeinschaften wie die Freimaurer, Studentenverbindungen, ja auch die Mafia angewendet werden.