Die Zulässigkeit des Linkens aus urheberrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Sicht
Der Hyperlink an sich beeinträchtigt als automatisierter URL-Aufruf weder das Urheber- noch das Wettbewerbsrecht; bestimmte Techniken im Zusammenhang mit dem Link, insbesondere das Framing, können aber bei Vorliegen besonderer Umstände zu derartigen Rechtsverstößen führen.