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Lex-Alert: Europas schönste Baustelle

  • Author: Alexander Konzelmann
  • Category: Short Articles
  • Region: Germany
  • Field of law: Legal Information
  • Collection: Conference proceedings IRIS 2009
  • Citation: Alexander Konzelmann, Lex-Alert: Europas schönste Baustelle, in: Jusletter IT 1 September 2009
Das Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU bietet mit dem System Lex-Alert einen individuell skalierbaren Nachrichtendienst über die legislative Entwicklung. Dieser vereinfacht den zielgruppenspezifischen Zugang zur Rechtsentwicklung im Amtsblatt und kann als Navigator in der unvermeidlichen Normenflut gute Dienste leisten. Der Autor stellt einen Werkstattbericht aus Sicht der Nutzer in einer Vorschriftenredaktion vor.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft
  • 2. Online-Neuheitendienst für EG-Veröffentlichungen
  • 3. Aufbau von Lex-Alert
  • 4. Standardbenachrichtigungen
  • 5. Individuelle Benachrichtigungen
  • 6. Beispiele
  • 6.1. Auswahl von Standardbenachrichtigungen
  • 6.2. Einrichten individueller Benachrichtigungen
  • 6.3. Ausschnitte aus der Systematik der Rechtsprechungssammlung
  • 6.4. Ausschnitt aus der Systematischen Gliederung der Rechtsakte (Vorschriften) – Fundstellennachweis des Gemeinschaftsrechts
  • 7. Einordnung und Bewertung

1.

Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft ^

[1]

Die Europäische Gemeinschaft veröffentlicht sehr viel. Ein bedeutender Teil der amtlichen Publikationen sind Rechtsakte1. Diese stellen in den Mitgliedsstaaten inzwischen eine umfassendere Textmenge an Regelungen dar als deren innerstaatlichen Normen. Die schiere Menge des sogenannten Acquis communautaire, also des inzwischen verbindlich geltenden Gemeinschaftsrechts hat schon zu Verzögerungen beim Beitritt gewisser Staaten geführt, z.B. dauerte die Übertragung ins Maltesische länger als geplant. 2001 schätzte die Kommission den Gesamtbestand des Acquis (Sekundärrecht) auf etwa 80'000 Seiten. Jährlich kämen kommen rund 2'500 neue Rechtsakte hinzu.2 Wegen seines Umfangs wird der Acquis seit einiger Zeit nicht mehr in Papier, sondern auf DVD verbreitet.

[2]

Für die Veröffentlichungen ist das Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU zuständig. Dieses hat auf seiner Webseite http://eur-lex.europa.eu eine Übersicht und den Zugang zu allen amtlichen elektronischen Dokumenten so übersichtlich zusammengestellt, wie es die Materie erlaubt.

2.

Online-Neuheitendienst für EG-Veröffentlichungen ^

[3]

Dennoch besteht die Gefahr, dass in der Masse die für einen am geltenden Recht Interessierten relevanten Einzelinformationen untergehen. Zusätzlich zu einem Zugang über Suchmasken für Experten und interessierte Laien ist es daher schon lange vorgesehen, einen individualisierbaren Pushdienst einzurichten, der über Neuerungen aus ausgewählten Bereichen des europäischen Normenbestands unterrichtet. Dieser Dienst heißt LexAlert. Pascale Berteloot hat bei dieser Tagung über seine Planung, Realisierung, Testbetrieb und voraussichtliche Freischaltung regelmäßig Bericht erstattet.

[4]

Der Dienst «LexAlert» vom Amt für amtliche Veröffentlichungen bietet die Möglichkeit, allgemeine vorgefertigte Suchanfragen freizuschalten und auch individuell eingegrenzte Nachrichten über Novae als differenzierte, regelmäßig auszuführende Suchanfragen auf dem Server des Amtes zu speichern.

[5]

Man kann auswählen, welche Arten von Veröffentlichungen man beobachten möchte; insbesondere ist sowohl für die Rechtsprechung als auch für die Legislative ein systematischer Gliederungsbaum hinterlegt, aus dem man sich bestimmte Äste zur Beobachtung markieren kann. Aber es ist auch möglich, eine Volltextsuche in den Titeln neuer Dokumente einzurichten und diese z.B. nach einer bestimmten Nummer eines Rechtsaktes zu durchsuchen: Auf diese Weise erhält man beispielsweise alle Änderungsverordnungen zu einer bereits existenten Stammverordnung in sehr bequemer Weise als Link in die Mailbox geschickt.

3.

Aufbau von Lex-Alert ^

[6]
Der Aufbau des Dienstes aus Nutzersicht ist wie folgt:
[7]

LexAlert ist ein automatischer Benachrichtigungsdienst, ein «Pushdienst», der über neue Dokumente auf der Site EUR-Lex informiert. Man kann sich per E-Mail oder RSS benachrichtigen lassen, wenn in EUR-Lex ein neues Dokument zu einer bestimmten Thematik geladen wird. Der Nutzer richtet sich ein Benutzerkonto ein und wählt dann Themen oder Themenbereiche aus. Dafür bedient er sich in der ersten Definitionsebene eines Benutzerprofils, in der zweiten dann einer kombinatorischen Suchmaske.

  • Im Benutzerprofil ist der Benutzername und das Passwort zu hinterlegen, weiterhin die Mailadressen, auf welche die Ergebnisse verschiedener Suchanfragen zu versenden sind, die Vorauswahl, ob standardisierte EUR-Lex-Benachrichtigungen ausgewählt werden, also solche, die das Amt bereits für eine Zielgruppe vordefiniert hat, die gewünschte Dokumentensprache, ob man RSS oder E-Mail wünscht, die Häufigkeit der Abfrage und natürlich die Namen der individuell definierten Recherchen.
  • Die Suchmaske für letztere ist optisch nicht im Google-Stil gehalten, sondern wirkt wie eine klassische Datenbankanwendung im Rahmen eines Expertensystems. Die erste Suchmöglichkeit ist eine Volltextsuche mit boolescher Logik und Trunkierung (* und ?, auch für Datumsangaben). Außerdem kann vorgewählt werden, ob nur Titel zu durchsuchen sind oder die Volltexte der Dokumente. Weitere Einschränkungen können nach der Art des Rechtsaktes getroffen werden, nach dem Urheber, nach der systematischen Gliederung des Fundstellennachweises für Rechtsakte oder der Rechtsprechungssammlung sowie nach der Sprache (es gibt jeweils eine Auswahlliste).
  • Einer fertig definierten Suche weist der Nutzer einen Namen zu, der dann in seinem Benutzerprofil referenziert wird.
  • Der Benachrichtigungsdienst LexAlert wird abgerundet durch die allgemeinen kontextsensitiven EUR-Lex Funktionen «Wegweiser», «FAQ», «Hilfe», «Kontakt» und «Links» sowie durch drei ausführliche rechtliche Hinweise zum Urheberrecht (sehr liberal), zum Datenschutz und zum Haftungsausschluss. Letzterer ist vorsichtig und enthält die Aussage: «Wir können nicht gewährleisten, dass die online abrufbare Fassung eines Dokuments genau der amtlichen Fassung entspricht. Nur die in der Papierausgabe des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlichte Fassung der Rechtsakte der Europäischen Union ist verbindlich.»

4.

Standardbenachrichtigungen ^

[8]

Im Einzelnen enthält die Seite zur Auswahl von Standardbenachrichtigungen derzeit folgende Angebote:

  • Die tägliche Ausgabe der Reihe C (Mitteilungen und Bekanntmachungen) des Amtsblatts der Europäischen Union, inklusive C-A und C-E (E = elektronisch), in denen die Vorarbeiten für Rechtsakte des Europäischen Parlaments und des Rates ausschließlich in elektronischer Form veröffentlicht werden. Alternativ kann nur die Benachrichtigung über Ausgaben des ABl. C A (Auswahlverfahren und Stellenausschreibungen) bezogen werden.
  • Bei Erscheinen die täglich aktuelle Ausgabe der Reihe L (Rechtsvorschriften) des Amtsblatts der Europäischen Union.
  • Wöchentlich die neuen Kommissionsvorschläge, durch die das Verfahren für die Annahme eines Rechtsakts förmlich eingeleitet wird, sowie auf die sonstigen von der Kommission im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens angenommenen Rechtsakte.
  • Monatlich die neu vom Rat der Europäischen Union oder vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommenen Rechtsnormen.
  • Wöchentlich alle neuen Urteile und Beschlüsse des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Gerichts erster Instanz sowie die Schlussanträge der Generalanwälte oder aber lediglich die neuen Entscheidungen des EuGH.

5.

Individuelle Benachrichtigungen ^

[9]

Das Anlegen einer individuellen Lex-Alert-Benachrichtigung funktioniert wie folgt:

[10]

Man kann zuerst in einer drop down-Liste die gewünschte Art des Rechtsaktes anklicken (Alle Rechtsakte / Verträge / Außenbeziehungen / Sämtliche Rechtsakte / Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik / JI – Justiz und Inneres / Verordnungen / Richtlinien / Beschlüsse/Entscheidungen / Sonstige Stellungnahmen/Empfehlungen / Gutachten / Sämtliche Vorarbeiten / Vorschläge und Stellungnahmen der Kommission / Parlamentarische Entschließung / Stellungnahme EWSA/AdR / KOM-Dokumente / Berichte des Rechnungshofes / Sämtliche Rechtssachen / Parlamentarische Anfragen).

[11]

In der Suchmaske kann jeder Suchbegriff ein Wort oder eine Gruppe von Wörtern sein. Ein Komma zwischen den Wörtern oder Wortgruppen bewirkt, dass man Dokumente erhält, die wenigstens eines dieser Wörter enthalten (einschließendes ODER). «IN VERBINDUNG MIT» bewirkt, dass man Dokumente erhält, die sämtliche angegebenen Wörter oder Wortgruppen enthalten («AND»). Mit «AUSSER» kann man Dokumente ausschließen, die bestimmte Wörter enthalten. Es existieren hiermit kombinierbar noch die Optionen: «Suche nur im Titel der Dokumente» / «Suche im Volltext», Dokumentsprache (drop down-Liste) sowie die Auswahl nach Autor (Keine Autorenauswahl / Europäisches Parlament / Rat / Europäische Kommission / Wirtschafts- und Sozialausschuss / Ausschuss der Regionen / Rechnungshof / Europäische Zentralbank / Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften / Europäischer Bürgerbeauftragter / Europäische Investitionsbank). Die äußerst nützliche und selbsterklärende Auswahleinschränkung in den Baumstrukturen der Kapitel des Fundstellennachweises des geltenden Gemeinschaftsrechts oder der Sammlung der Rechtsprechung wird unten noch in Listenform gezeigt.

[12]

Danach sind die Versandkriterien festzulegen: RSS mit URL oder Email mit Adresse, Versandhäufigkeit (täglich, wöchentlich, zweimal monatlich, monatlich) und «Text oder HTML» und zuletzt ist der Benachrichtigung ein Name zu geben. Der Dienst bietet die Möglichkeit, die Sinnhaftigkeit der Definitionen anhand von Simulationen auf verschiedenen Frequenzen vorab zu testen.

6.

Beispiele ^

[13]

Zur Illustration seien ein paar Screenshots und die systematischen Gliederungen hier wiedergegeben.

6.1.

Auswahl von Standardbenachrichtigungen ^

Abbildung1 : Personalisierte LexAlert-Benachrichtigung

6.2.

Einrichten individueller Benachrichtigungen ^

[14]

am Beispiel einer Suche nach EU-Recht zum Schengener Durchführungsübereinkommen

Abbildung 2 : LexAlert-Mitteilung

6.3.

Ausschnitte aus der Systematik der Rechtsprechungssammlung ^

B-10: Steuerliche Vorschriften

B-10.00: Allgemeines
B-10.01: Inländische Abgaben
B-10.01.00: Allgemeines
B-10.01.01: Begriff der inländischen Abgabe
B-10.01.02: Verbot von Abgaben, die eingeführte Waren höher belasten als gleichartige inländische Waren
B-10.01.03: Verbot von Abgaben, die geeignet sind, konkurrierende inländische Produktionen mittelbar zu schützen
B-10.01.04: Verbot von Ausfuhrrückvergütungen, die höher als die inländischen Abgaben sind
B-10.01.05: Kumulative Mehrphasensteuer
B-10.02: Harmonisierung des Steuerrechts
B-10.02.01: Mehrwertsteuer
B-10.02.02: Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital
B-10.02.03: Verbrauchsteuern auf Tabakwaren
B-10.02.04: Abgabenbefreiungen
B-10.02.05: Abgaben und sonstige Gebühren, die für den Straßenverkehr gelten
B-10.02.06: Verbrauchsteuern

B-11: Angleichung der Rechtsvorschriften und einheitliche Rechtsvorschriften

B-11.00: Allgemeines
B-11.01: Angleichungsmaßnahmen
B-11.02: Einheitliche Rechtsvorschriften
B-11.02.01: Ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel
B-11.02.02: Visum für Drittstaatsangehörige
B-11.02.03: Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Arzneimitteln

Abbildung 3 : Systematik der Rechtsprechungssammlung

[15]

Gerade hier wird die Leistungsfähigkeit der Baumstruktur von EUR-Lex und besonders von LexAlert sichtbar, die für Zielgruppen aller Art individuell nützlich sein kann. Man fasst z.B. ein Gebiet komplett ins Auge, ohne von anderen Informationen erschlagen zu werden. Oder aber man bleibt an der Oberfläche und informiert sich querschnittsmäßig über einen größeren Themenbereich.

6.4.

Ausschnitt aus der Systematischen Gliederung der Rechtsakte (Vorschriften) – Fundstellennachweis des Gemeinschaftsrechts ^

[16]

In diesem Bereich hat der Strukturbaum bisher leider nur eine Ebene im Angebot, also wahrscheinlich einen jeweils zu großen Themenbereich. Derzeit ist es daher zu empfehlen, stattdessen z.B. Nummer der Leit-Verordnung aus einem Rechtsgebiet in der Volltextsuche als Kriterium zu wählen.

Abbildung 4: Kapitel des Fundstellennachweises des Gemeinschaftsrechts

7.

Einordnung und Bewertung ^

[17]

Der Dienst LexAlert bietet im Sinne einer Web 2.0-Anwendung genau die richtige Fusion von umfassender, aktueller Information einerseits und Möglichkeiten ganz individuellen Zuschnitts andererseits, die jede Datenbankabfrage und jedes Papierabonnement in der Effektivität übertrifft. Dies ist zumindest die persönliche Einschätzung des Autors, der den Dienst im Testmodus nutzt.

[18]

Das eigentliche Problem dieser Anwendung scheint darin zu liegen, dass dem Amt für amtliche Veröffentlichungen das Geld dafür fehlt, in den Echtbetrieb zu gehen, d.h. Hard- und Software so aufzurüsten, damit eine größere Menge täglicher Abfragen bewältigt werden kann; dass die E-Mails nicht als Spam eingestuft werden und z.B. die Anzahl individueller Abfragen nicht auf 25 zu limitieren.

[19]

Aus diesem Grund wurden im Februar 2009 bei der Tagung IRIS Webseiten beschrieben, die ohne vorherige besondere Erlaubnis des Amtes nicht aufrufbar waren. Denn wenn der normale Surfer sich auf die Eur-Lex-Seiten begab, erhielt er – jedenfalls noch Anfang 2009 – wie seit Jahren – die Auskunft, dass der Dienst noch im Aufbau sei. Doch er funktionierte bereits mustergültig. Seine Aktualität ist lediglich davon abhängig, wie aktuell das Einstellen und Indizieren neuer Rechtsakte in den allgemeinen Eur-Lex-Service dauern. Die Gelegenheit sollte genutzt werden, die EU zu bitten, das Programm tel quel freizuschalten und aufgrund des zu erwartenden positiven Echos dann später erst finanzielle Mittel für die notwendigen Erweiterungen zu beantragen. Im Online-Bereich kann man es aus Juristensicht zu «Europas schönster Baustelle» erklären.

 



Alexander Konzelmann, Leiter der Rechtsdatenbanken, Richard Boorberg Verlag Stuttgart, DE
a.konzelmann@boorberg.de

 

  1. 1 Volker Heydt, IRIS 2003 (http://www.jur-pc.de/aufsatz/20030110.htm JurPC Web-Dok. 110/2003 Absatz 40) zu den Inhalten der verschiedenen Teile des Amtsblattes.
  2. 2 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2001:0645:FIN:DE:PDF), Dokumentname «KOM(2001) 645 endgültig», S. 3.