Jusletter IT

.gv-initiierte E-Partizipations- und E-Initiatives-Plattformen vs. Privat initiierte Plattformen – Ein Vergleich aus Benutzer- bzw. Bürgersicht

  • Authors: Christoph M. Eckl / Robert Müller-Török
  • Category: Short Articles
  • Region: EU
  • Field of law: E-Democracy
  • Collection: Conference proceedings IRIS 2010
  • Citation: Christoph M. Eckl / Robert Müller-Török, .gv-initiierte E-Partizipations- und E-Initiatives-Plattformen vs. Privat initiierte Plattformen – Ein Vergleich aus Benutzer- bzw. Bürgersicht, in: Jusletter IT 1 September 2010
In den letzten Jahren bemühen sich Regierungen vermehrt um die Einrichtung und Nutzung verschiedener E-Partizipationsplattformen. Etliche von diesen Plattformen sind offensichtlich gescheitert bzw. wurden eingestellt. Auf der anderen Seite entstehen und entstanden durch das aktive Engagement von Individuen Plattformen, die höchst rege Beteiligung fanden und auf Basis frei verfügbarer Angebote (Twitter, Facebook, etc.) und i.W. aus frei verfügbaren Standardbausteinen binnen kurzer Zeit zusammengesetzt, Nutzungs- und Zugriffszahlen produzieren, die deutlich über denen der .gv-Angebote liegen. Dieser Beitrag hinterfragt die wesentlichen Unterschiede sowie die Stärken und Schwächen der .gv-Angebote aus Benutzer- bzw. Bürgersicht und leitet daraus ab, welche Anforderungen die .gv-Angebote künftig erfüllen müssten, um Aktivitäts- und Nutzungszahlen zu erreichen, die ein Weiterbestehen dieser Angebote rechtfertigen. Ergebnis des Beitrages sind Vorschläge, was bei der Organisation und Gestaltung von .gv-Plattformen zu beachten ist, um dauerhaft mit ausreichenden Aktivitäten und Nutzungen bestehen zu können. Die Vorschläge bedürfen noch der experimentellen Überprüfung.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Erfahrungen mit .gv-Plattformen in Österreich
  • 2. Vor- und Nachteile von .gv-Plattformen aus Benutzersicht5
  • 3. Vorschläge zur Kompensation von .gv-spezifischen Nachteilen
  • 4. Literatur

1.

Erfahrungen mit .gv-Plattformen in Österreich ^

[1]

Auf den Webseiten des österreichischen Bundeskanzleramtes gibt es eine Übersicht über E-Partizipationsprojekte, die im Rahmen der AG EDEM eingereicht wurden. Diese Seite, erreichbar unter www.ag.bka.gv.at/index.php/E-Participation_Projekte, wird von mehreren .gv- und .gv-nahen Seiten verlinkt und ist vermutlich die vollständigste, sicherlich aber eine repräsentative Übersicht über E-Partizipationsprojekte im .gv-Bereich Österreichs. Die dort angeführten 17 Projekte samt Verlinkungen ergeben, wenn man sie der Reihe nach durchprobiert, folgendes Ergebnis1:

Bezeichnung Betreiber Status

salzblog

Magistrat Salzburg

Wenig genutzt, letzte Einträge im wiki, Rubriken «Klagemauer» oder «Leseratte» – ein bis zwei Jahre alt.

Podcast – Internetradio

Bildungsmedienzentrum Land OÖ

Nutzung zweifelhaft; die Rubrik «Aktuelles-Kinotipps» enthält Filme, die über ein halbes Jahr alt sind, als letzte Einträge.

Junge Gemeinde

NÖ Landesjugendreferat

Broken Link, leere Seite ohne Inhalte. Domaininhaber ist per 2.12.2009 offenbar2 eine Privatperson aus Gablitz / NÖ.

Sagbar – Dein Webblog

wienXtra-medienzentrum mit MA13

Beendet. Letzter Eintrag ist «SAGBAR – die letzte macht das Licht aus» vom 10.1.2008. 25 registrierte Autoren / Nutzer.

cyberjuz.at

Landesjugendreferat OÖ

1.12.2009 16:48 – 2 User online, 4 Gäste online, letzter Eintrag im Gästebuch vom 16.10.2009, 10 Einträge im 2. HJ 2009.

cybermag.at

Landesjugendreferat OÖ

Beendet. Auf der Seite steht «vorübergehend eingestellt».

jugendbeteiligung.cc

ARGE Partizipation (alle Landesjugendreferate plus Bozen plus Ministerium)

Rein passives Informations­angebot, keine Registrierung als Nutzer
möglich.

Digitale Flächenwidmung Stadt Wien

Magistrat Wien

Der Link verweist auf eine Übersichtsseite über die Stadtplanungsabteilungen des Magistrats.

Liveübertragung von Gemeinderatssitzungen

Landtagsbüro, PID der Stadt Wien

Rein passives Informations­angebot, keine Registrierung als Nutzer möglich.

Auflageverfahren zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Magistrat Wien

Rein passives Informationsangebot, keine Registrierung als Nutzer möglich.

wien.at – Diskussionsforen

Magistrat Wien, MA53

Broken link

e-generation Ebreichsdorf

Stadtgemeinde Ebreichsdorf

Broken link, Domainname gehört3 Easy Domain Connect Ltd., Stockport, UK.

Auslandsösterreicher-Umfrage

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

Broken link4

BRZ E-Contest

BRZ GmbH

Geschlossener Benutzer­kreis im Intranet des BRZ, nicht verifizierbar.

mitmachen.at

BRZ GmbH

Seit 31.1.2007 eingestellt, Ergebnisse des Projekts auf der Webseite downloadbar

partizipation.at

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Rein passives Informations­angebot, keine Registrierung als Nutzer möglich.

Jugenddeklaration Bodenseeregion

u.a. Vorarlberger Landesregierung

Letzte Modifikation der Webseite am 23.4.2009; rein passives Informations­angebot, keine Registrierung als Nutzer möglich

[2]

Aus dieser Übersicht, sogar unter der Annahme, dass es sich um eine Stichprobe handeln könnte, ergibt sich recht klar, dass die .gv-seitig betriebenen E-Partizipationsplattformen und -angebote zwei wesentliche Kriterien für erfolgreiche Plattformen nicht erfüllen können:

  • Sie erreichen die kritische Anzahl an regelmäßigen und aktiven Benutzern nicht:
    Es mag je nach Thema und Ausrichtung einer Plattform unterschiedliche Definitionen dieser kritischen Anzahl geben, aber dass es sie gibt, ist offensichtlich. In der Literatur wird sie häufig als Kriterium für den Erfolg einer Plattform angegeben (vgl. [5], S. 185). Die Projekte aus der Liste, bei denen Zahlen ermittelbar waren, erreichten nach Ansicht der Autoren allesamt nicht die kritische Anzahl.
  • Sie bestehen nicht nachhaltig:
    Die Nachhaltigkeit ist eines der drei Kriterien, nach denen das Bundesministerium des Inneren in Deutschland zivilgesellschaftliche Initiativen auf dem Bereich der E-Partizipation fördert (vgl. [5], S. 162 ff.). Die Anzahl der offensichtlich eingestellten oder beendeten Projekte ist ein deutliches Indiz dafür, dass die Nachhaltigkeit nur selten erreicht wird.
[3]

Diese Problematik ist nicht österreichspezifisch – die Literatur zu E-Partizipation zeigt, dass es auch mit höherem Ressourceneinsatz betriebenen Projekten an Nutzern mangelt (vgl. [1], S. 173 sowie die dort referenzierten Quellen).

[4]

Ehe die möglichen Ursachen untersucht werden, ist eine Vertiefung eines der o.a. Projekte sinnvoll, um anhand der gesetzten Ziele des Projektes und der eingesetzten Ressourcen sicherzustellen, dass dieses Projekt tatsächlich auf Langfristigkeit und eine höhere – und vor allem aktive – Nutzerzahl ausgerichtet war. Zu diesem Zweck wird das Projekt e-generation Ebreichsdorf gewählt.

[5]

Laut [2], [3] und [4] war die Grundgesamtheit in Ebreichsdorf 1.084 Jugendliche, die zur Beteiligung eingeladen wurden. An einem als Kick-off bezeichneten Event in einem über die Grenzen der Stadtgemeinde hinaus renommierten Veranstaltungszentrum in Ebreichsdorf nahmen laut [2] über 300 Jugendliche teil, laut [4] waren es 400. Laut [2] und [3] gab es in den elektronischen Diskussionsplattformen 550 Beiträge, [4] spricht von über 500 Forenbeiträgen, wobei [3] von 70 regelmäßigen Nutzern spricht. Eine aktive Teilnahme von 6,45 % entspricht auch den Erfahrungen aus anderen Projekten und Ländern (vgl. [5], S. 32).

[6]

Eine – verglichen mit Facebook unbekannte – durchschnittliche privat betriebene soziale Plattform wie lokalisten.de hat vergleichsweise über 3 Mio. Mitglieder, jetzt (2.12.2009, 12:35) 23.164 Mitglieder online, davon z.B. 110 aus Deggendorf – eine bayerische Kleinstadt mit ca. 32.000 Einwohnern (Quelle: Eigenrecherche im Internet, www.lokalisten.de).

2.

Vor- und Nachteile von .gv-Plattformen aus Benutzersicht5 ^

[7]

Was sind nun die Ursachen für die vergleichsweise geringe Nutzung von E-Partizipationsplattformen verglichen mit sozialen Netzwerken à la Twitter, lokalisten.de, Facebook etc.?

[8]

Fragestellungen, die bei Benutzern von Relevanz sein können

  • Technische Barrieren
  • Ist eine Registrierung mit persönlichen Daten erforderlich?
    (Stichwort «meine zwanzigste User-ID»)
  • Falls ja, werden diese persönlichen Daten anhand z.B. einer Personalausweisnummer oder eines personifizierten E-Mail-Accounts5 verifiziert?
  • Gibt es hardwareseitige Benutzungserschwernisse, wie z.B. ein vorhandenes / zu kaufendes Lesegerät für eine Bürgerkarte, die erst beantragt, aktiviert und freigeschalten werden muss?
  • Gibt es Barrieren, die der Nutzung durch Personen mit Behinderungen entgegenstehen?
    In Bezug auf Barrierefreiheit sind die .gv-Plattformen m.E. den privaten Angeboten überlegen – Icons für eine vergrößerte Darstellung für Sehbehinderte oder für Gebärdensprache, wie sie z.B. auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at/) selbstverständlich sind, sind bei sozialen Netzwerken nur selten zu finden6.
    • Politisch-rechtliche Barrieren
    • Ist eine Registrierung mit persönlichen Daten erforderlich?
      (Stichwort «Big Brother»)
    • Gebraucht der Betreiber bzw. «die .gv-Domain» die Daten des Benutzers in anderer Form?
    • Besteht die Plattform dauerhaft? Oder gibt es alternativ eine Art Meta-Plattform, die dauerhaft besteht? Während bei sozialen Netzwerken der Markt (insbesondere die Refinanzierung durch Bannerwerbung) die Existenz bestimmt, bestimmt die Existenz einer .gv-Plattform der jeweilige politisch Verantwortliche, was bei einem Regierungswechsel, einer Budgetkürzung oder einem beliebigen politischen Ereignis zum Ende der Plattform führen kann.
    • Welche Wirkung hat die Plattform?
      Eine Diskussion, ein Meinungsaustausch zwischen Individuen, ggf. auch moderiert und ggf. auch mit Teilnahme von Beamten, Politikern oder sonstigen .gv-Funktionären kann auch in einer schnell gegründeten und gratis betriebenen Gruppe innerhalb eines existierenden privaten sozialen Netzwerkes stattfinden – im Fall e-generation Ebreichsdorf würden die Autoren auf www.lokalisten.de eine Lokalistengruppe «Jugenddialog Ebreichsdorf» gründen und die Diskussion dort austragen, sofern dies die AGB der Plattform gestatten. Notwendiges passives Informationsangebot, z.B. Konzepte, Budgets, Stadtpläne, Fotografien, etc. würden in einem Downloadbereich auf einem beliebigen Server zur Verfügung gestellt und entsprechend verlinkt werden.
      Es gibt u.E. nur ein einziges Unterscheidungskriterium, welches eine .gv-betriebene Plattform wirksamer macht als eine privat betriebene: Die Möglichkeit, am Ende des Deliberations- und Partizipationsprozesses eine belastbare, auf demokratischem E-Voting basierende Entscheidung zu erhalten. Inwieweit die bei e-generation Ebreichsdorf angebotene Abstimmung (vgl. [2]) per sog. Voting-Tool allen in der österreichischen Rechtsordnung für Nationalratswahlen festgeschriebenen Wahlrechtsgrundsätzen vollständig entsprach, ist nicht bekannt.

    • Moderationsformen
    • Existiert ein rechtlich verbindlicher, dauerhafter und durchsetzbarer Verhaltenskodex für Betreiber, Administratoren, Moderatoren und Benutzer?
    • Existiert eine Selbstverwaltung durch die Benutzer in Form gewählter Moderatoren oder autonomer Selbstverwaltung (keine Moderatoren, sondern bestimmte Moderationsrechte für den Eröffner eines Threads)?
    • Bestimmt der politische Verantwortungsträger (Minister, Landesrat, Bürgermeister) die Moderatoren?
    • Unterliegen die Administratoren und Moderatoren dem Weisungsrecht des politischen Verantwortungsträgers?7
    • Verhaltenskodex
      • Wie wird mit strafrechtlich relevanten Äußerungen (Postings) umgegangen? «Nur» Löschung oder Strafanzeige / Sachverhaltsdarstellung? Mit oder ohne Information des Benutzers?
      • Welche taxativ aufzuzählenden Gründe führen zu einem Ausschluss des Benutzers von der Plattform?
      • Erfolgt im Ausschlussfall eine Löschung der Postings?
      • Ist eine Löschung der Benutzer-ID und eigener Postings durch den Benutzer möglich?
      • Wie wird mit «betreiberfeindlichen» Postings umgegangen?
      • Wie erfolgen Änderungen des Verhaltenskodex?

      • Inhalte
      • Wie wird auf aktuelle Themen reagiert?
      • Wer kann neue Themen eröffnen?
      • Wie geht der Betreiber damit um, dass sich Initiativen auf diesen Plattformen gegen den Betreiber richten können?
        Dies ist, wie in der Literatur (vgl. [5], S. 139) dargestellt wird, ein überaus ernstes Thema aus Sicht der Benutzer. So wurde ein von der Stadt Bristol im Rahmen des National Local eDemocracy Projects entwickelter Campaign Generator, der kostenlos angeboten wurde und mit dem Initiativen Online-Kampagnen planen und durchführen können, deshalb nicht akzeptiert, weil sich die Initiativen nicht von der Institution abhängig machen wollten, die sie in der Zukunft eventuell per Kampagne bekämpfen möchten.

      • Finanzierung: Erfolgt eine Alimentierung durch den Betreiber (aus Steuergeldern) oder gibt es eine «Drittmittelfinanzierung» aus z.B. Werbeeinnahmen?
[9]

Wenn man diese Fragestellungen betrachtet, lässt sich ein wesentlicher Nachteil von .gv-Plattformen erkennen: Sie sind vollkommen vom politischen Betreiber abhängig, werden faktisch von diesem diktiert. Erschwerend kommt hinzu, dass der Betreiber nicht, wie ein dem Markt unterworfener Betreiber à la Facebook etc. von Werbeeinnahmen abhängig ist, die ihn – via ökonomischem Zwang – zu benutzermaximierendem, i.e. benutzerfreundlichem Verhalten zwingen.

[10]

Aus diesem Grund entwickeln wir im nächsten Abschnitt mögliche Auswege, die Kontrolle über die Plattform dem Betreiber soweit zu entziehen, dass eine konstante und langfristige Nutzung durch eine kritische Masse erreichbar ist.

3.

Vorschläge zur Kompensation von .gv-spezifischen Nachteilen ^

[11]

Der wesentliche Nachteil von .gv-Plattformen ist die völlige Abhängigkeit vom politischen Betreiber, der wiederum – abgesehen von parlamentarischer Kontrolle – keinem sonstigen, v.a. wirksamen wirtschaftlichem Zwang, unterworfen ist.

[12]

Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, diese Abhängigkeit potenziellen Benutzern gegenüber glaubhaft zu verringern:

  • Gesetzliche Lösung
    Durch ein besonderes Gesetz wird die Grundlage geschaffen, dass
  • eine Plattform etabliert wird
  • ihre Regeln, v.a. Verhaltenskodex, Moderationsregeln, etc. festgeschrieben werden
  • die Finanzierung der Plattform auf eine dauerhafte und unabhängige Basis gestellt wird

 

  • Privatwirtschaftliche Lösung
    Die betreibende .gv-Stelle schließt mit einem privaten Anbieter (durchaus ein etabliertes soziales Netzwerk) einen öffentlich einsehbaren Vertrag, mit dem dieser beauftragt wird, eine .gv-Plattform innerhalb oder außerhalb einer .gv-Domain zu betreiben. Inhalte dieses Vertrages sind v.a. der Verhaltenskodex, Moderationsregeln und die Finanzierung.
[13]

Der wesentliche Vorteil der .gv-betriebenen Plattformen ist die Möglichkeit, den Deliberations- und Partizipationsprozess in einen bindenden Entscheidungsprozess überzuführen, also in ein rechtsverbindliches E-Voting. Diese Möglichkeit unterscheidet (noch) öffentliche von privaten Plattformen.

[14]

Die Autoren sehen die Zukunft .gv-betriebener Partizipationsplattformen in einer Lösung vom alleinigen Unterworfensein unter den politischen Funktionär bei gleichzeitiger Erweiterung um verbindliche Abstimmungen bzw. Wahlen nach den allgemeinen Wahlrechtsgrundsätzen sowie um die Forderungen der Europaratsempfehlung zu E-Democracy.

[15]

Dies alles beantwortet allerdings eine Frage nicht, nämlich die Frage, ob es .gv-betriebene Plattformen überhaupt braucht. Wie in jüngster Vergangenheit in Österreich ersichtlich, bildet sich bei entsprechender Nachfrage über frei verfügbare Techniken, Medien und Plattformen schnell eine E-Partizipationsplattform mit entsprechender Nutzung – www.unsereuni.at, ehemals www.unibrennt.at. Diese verfügte am 2.12.2009, also nach ca. sieben Wochen über 32.472 Facebookfans, 81.228 Tweets und 5.869 sogenannte Solidarisierende. Über eine Unterstützung oder Förderung durch die .gv-Seite, v.a. durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, ist nichts bekannt.

4.

Literatur ^

[1] Ferro, Enrico und Molinari, Francesco: Making Sense of Gov 2.0 Strategies: «No Citizens, No Party»; in: EDEM 2009 – Conference on Electronic Democracy 2009, Proceedings of the EDEM 2009, September 7–8, 2009, Vienna.
ISBN 978-3-85403-251-9.
[2] Bundesrechenzentrum GmbH: «E-Generation», Projektblatt, downloadbar unter www.brz.gv.at/Portal.Node/brz/public?gentics.17=PCP&gentics.pm=gti_full&p. contentid=10008.19163&Projektblatt_e-Generation.pdf.
[3] Gemeindezeitung – Amtliche Mitteilung der Stadtgemeinde Ebreichsdorf, Ausgabe 2/ Februar 2006.
[4] Gemeindezeitung – Amtliche Mitteilung der Stadtgemeinde Ebreichsdorf, Ausgabe 12/ Dezember 2005.
[5] Institut für Informationsmanagement Bremen GmbH (ifib): «E-Partizipation – Elektronische Beteiligung von Bevölkerung und Wirtschaft am E-Government», Studie im Auftrag des Bundesministerium des Inneren, Januar 2008, Bremen. Downloadbar unter http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/574668/.

 



Christoph M. Eckl, INTECO Gesellschaft für innovative Technologien mbH
Stethaimer Straße 32-34, 84034 Landshut, DE, c.eckl@inteco.de
Robert Müller-Török, Institut für Produktionsmanagement, Wirtschaftsuniversität Wien
Augasse 2-4, 1090 Wien, AT, robert.mueller-toeroek@wu.ac.at

 

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  2. 2 Der Eintrag unter nic.at, dem österreichischen Domainregistrar, enthält keinen Hinweis auf eine Beziehung des Domaininhabers zu einer .gv-Institution.
  3. 3 Da eine Domain e-generation.at durchaus einen Marktwert hat, ist hier ein «Vorratskauf» eines kommerziellen Unternehmens zu vermuten. Jedenfalls ist die Domain nicht direkt einer .gv-Institution zuzuordnen, auch der Broken Link lässt vermuten, dass die Domain seitens der .gv-Institution aufgegeben wurde.
  4. 4 Vermutlich deshalb, weil das Ministerium mittlerweile auf Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten umbenannt wurde und die Domain von bmaa.gv.at auf bmeia.gv.at umbenannt wurde. Dass der Link nicht mitgewartet wurde, lässt vermuten, dass der Betrieb eingestellt wurde.
  5. 5 Ein E-Mail-Account, der sichere Rückschlüsse auf die Identität des Benutzers ermöglicht, z.B. eine Mailadresse an einer Universität oder bei einem Arbeitgeber oder bei einem Telekom-Dienstleister.
  6. 6 In diesem Zusammenhang wäre es denkmöglich, dass Benutzer mit z.B. Sehbehinderungen auf .gv-Plattformen überproportional vertreten sind. In der Literatur war hierzu nichts auffindbar.
  7. 7 Inwieweit ein Ausschluss des ministeriellen Weisungsrechtes durch z.B. den Finanzminister auf die Moderatoren und Administratoren der Website www.bmf.gv.at überhaupt verfassungsrechtlich möglich ist, wäre getrennt zu erörtern. Dies könnte im Extremfall sogar eine Verfassungsänderung notwendig machen.