1.
IKT und Globalisierung ^
Der Prozess der zunehmenden weltweiten Verflechtung in allen Bereichen menschlichen Lebens wird als Globalisierung bezeichnet [Wikipedia 2010, Stiglitz 2006]. Die Globalisierung erfolgt auf vielen Ebenen:
- auf Ebene menschlicher Individuen,
- deren Organisationen:
- zivilgesellschaftlicher Natur: Gruppen, Vereine, NGOs etc.,
- wirtschaftlicher Orientierung: Unternehmen, Trusts etc. und
- öffentlicher Aufgaben wie innerer und äußerer Sicherheit, Daseinsvorsorge, etc.
Es geht hier sowohl um gebietskörperschaftliche Organisationen wie Staaten, Regionen, Gemeinden, als auch um sachbezogene Internationale Organisationen bzw. Internationale Kooperationsforen und Regime.
Die Bereiche weltweiter Verflechtung sind vielfältig: internationale Sicherheitspolitik, internationale Wirtschaftspolitik, internationale Umweltpolitik, etc., internationale Wirtschaft, internationale Kultur etc.; aber auch oft sehr persönlicher Individualinteressen (Familie, Freundeskreis, Hobbys, Vorlieben etc.).
Die Globalisierung ist das Resultat des Abbaus der natürlichen, aber auch künstlichen Grenzen der menschlichen Mobilität. Diese waren und sind physischer, technologischer und rechtlicher Natur. Die wesentlichen physischen Grenzen sind die Größe der Erde, die sehr bescheidenen eigenen Fortbewegungsmöglichkeiten des Menschen und die damit verbundene Abhängigkeit von technologischen Errungenschaften zur Erhöhung der Mobilität. Diese Mobilität ist entweder physisch oder kommunikativ («virtuell»). Die Technologie hat damit die Rolle des Katalysators in der Globalisierung. Nur bei ausreichendem Entwicklungsstand ist die Technologie in der Lage, die Globalisierung entsprechend zu unterstützen. Dies war sehr lange nicht der Fall. Obwohl das Rad sowie die Domestizierung von Pferden die Fortbewegung wesentlich erleichtert haben, reichte dies bei weitem nicht für die Notwendigkeiten eines globalen Waren- und Dienstleistungsaustausches. Die Kommunikation war die längste Zeit weitgehend auf die physische Übermittlung von Nachrichten beschränkt (z.B. Post). Erst mit den modernen Transportmöglichkeiten wie Flugzeugen, Schiffen, Kraftfahrzeugen etc., sehr effizienten Umschlagseinheiten wie Schiffshäfen oder Flughäfen sowie intelligenten Transporteinheiten wie Containern konnte die nötige Leistungsfähigkeit für physische Transporte von Personen und Gütern erreicht werden. In der Kommunikation hat das Internet eine Revolution herbeigeführt.
Das menschliche Handeln, vor allen bei globaler Arbeitsteilung, bedarf ständiger und intensiver Koordination. Ohne eine leistungsfähige, kostengünstige und ständig verfügbare Kommunikationsinfrastruktur wäre dies unmöglich. Erst das Internet mit Breitbandzugängen hat den nötigen Standard einer weltweiten Kommunikation erreicht und damit einen Globalisierungsschub ausgelöst.
Meilensteine zum heutigen Standard einer Kommunikation unter Abwesenden (Telekommunikation) sind: Telex, Telefon, Fax, Modem, World Wide Web, Mobiltelefone, VoIP-Telefonie und Videokonferenz über IP. Neben einer enorm gesteigerten Leistungsfähigkeit der Kommunikationsnetze ist auch die Ausfallssicherheit eine wesentliche Errungenschaft der letzten 30 Jahre. Dazu kommt durch die Entwicklung der Informationstechnik eine enorme Kostenreduktion sowohl bei den Endgeräten, als auch in der Datenübermittlung. So können nunmehr die Netzkosten durch eine Fixgebühr für den Zugangs sowie geringe Mengengebühren getragen werden; die Distanz spielt nur noch eine untergeordnete Rolle. Das Internet hat die weltweite Kommunikation revolutioniert und für (leider noch immer nur fast) jedermann zugänglich gemacht. Die Bemühungen um Breitbandzugänge wie auch die Überwindung des «digital divide» sind und bleiben eine Priorität im Bemühen um einen für alle nutzbaren Cyberspace.
Die Diskussion um das Semantische Web und die sozialen Netzwerke [Schweighofer 2009] zeigt den nächsten Entwicklungsschub weltweiter Kommunikation. Soziale Netzwerke werden durch digitale Foren unterstützt und gefördert; Menschen verbringen oft viele Stunden in diesen virtuellen Räumen. Im Semantischen Web geht es dagegen um Kommunikation zwischen Maschinen. Der Mensch bestimmt das ob, aber nicht mehr das wie. Noch sind die Visionen von Tim Berners-Lee [Berners-Lee 2001] weitgehend nicht Realität; aber ein stetiger, wenn auch schleichender Trend ist festzustellen.
Dieser weltweite Kommunikationsraum dient schon längst nicht mehr nur der Kommunikation. Wenn Aktionen keines physischen Akts bedürfen, können diese vollständig im Cyberspace vorgenommen werden. E-Commerce, E-Government, E-Justiz, aber auch E-Demokratie sind die Schlagworte dazu. Neben einem immer intensiveren Leistungsaustausch von Waren und Dienstleistungen ist eine globale Zivilgesellschaft im Entstehen, deren Relevanz in der Lösung weltweiter Probleme im Hinblick auf die Schwächen des derzeitigen internationalen staatszentrierten Systems weiter zunehmen wird.
2.
Der Mensch und das Recht in der globalen Welt: Chance und Dilemma ^
Ein wesentlicher Grund für den Erfolg der Globalisierung liegt in der Erweiterung der Lebensoptionen der Menschen. Diese können sich ihren Wohnort, ihren Arbeitsort, ihren Freizeitort, etc. zunehmend freier aussuchen. Jeder kann einmal kurz wo anders «abhängen», d.h. seine gewohnte Umgebung verlassen und sich in globale Orte und Marktplätze begeben – um dort was auch immer zu tun. Die Staaten fühlen sich noch unbehaglich in dieser Situation; insbesondere weil die ausreichende globale regulative Kooperation noch zu wünschen übrig lässt [Schweighofer 2010]. Die Individuen haben aber keine andere Wahl. Die Staaten können zwar noch die äußere wie innere Sicherheit bieten(failed States mehr schlecht als recht); aber die wirtschaftliche Absicherung kann nicht mehr umfassend gewährleistet werden [Wikipedia: competition]. Die Konkurrenz um Marktpositionen findet zunehmend zwischen Individuen und Mikroorganisationen (Unternehmen, Zünfte etc.) statt, aber nicht mehr nur zwischen den Makroorganisationen der Staaten. Wenn sich die Nachfrage nach Waren- und Dienstleistungen neu orientiert, müssen Staaten dies erstmals akzeptieren; ein Gegensteuern durch rechtliche Schranken oder Subventionen bringt lediglich eine zeitweilige Linderung der Auswirkungen. Technologische Neuerungen, effizientere Arbeitswelten etc. führen dazu, dass immer bessere Waren- und Dienstleistungen angeboten werden. Die Menschen freut dies, aber es spielt auch stets die Angst mit, in diesem Prozess auf die Seite geschoben zu werden und ohne Mitwirkung und Einkommen da zu stehen und somit die Existenzgrundlage zu verlieren.
Staatsbeihilfen und regulative Eingriffe können nur mehr dämpfend und fördernd eingreifen; den Prozess aber nicht verhindern. Die Menschen müssen ihre Existenz danach ausrichten und wenn nötig auch ihre jeweilige Lebensumgebung. Grund- und Menschenrechte sind auch dazu da, den Individuen die nötige rechtliche wie faktische Entscheidungsfreiheit für diese entscheidenden Existenzfragen zu sichern.
Das Axiom der notwendigen individuellen Entscheidungsfreiheit in der globalen Welt ist sehr umstritten. Ich halte dies aber für richtig. Der steigende Bedarf an hoch qualitativen Waren und Dienstleistungen für die Menschheit kann nur in globaler Zusammenarbeit mit der nötigen Effizienz einigermaßen (derzeit leider noch sehr unzureichend) gestillt werden. Lokale Inseln, die Märkte abschotten, funktionieren nur bei übermäßiger Ressourcenausstattung und sind eigentlich gegenüber der Menschheit (insbes. den Armen) nicht zu verantworten. Die Angst davor, kurz oder mittelfristig nicht in diesem globalen Prozess eingebunden zu sein beziehungsweise sich der Konkurrenz aus anderen Staaten und Regionen stellen zu müssen, führt dazu, dass in innerstaatlichen Diskussionen nationale Positionen ein übermäßiges Gewicht bekommen. Nur sachliche Erörterung kann die Menschen für das mittel- wie langfristig erfolgreichere und gerechtere globale Modell gewinnen.
Dem globalen Netzwerk der Rechtsordnungen kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Dieses System bestimmt, welche Eingriffsmöglichkeiten die jeweiligen Gebietskörperschaften auf globaler, nationaler wie regionaler Ebene haben und welche Handlungsoptionen der Politik, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft offen stehen. Die Systeme der WTO bzw. des IMF/IBRD beruhen auf dem Grundsatz der Liberalisierung von Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalströmen [Neuhold et al. 2004]. Den Staaten verbleiben – immer weniger – Eingriffsmöglichkeiten auf tarifärer wie nicht-tarifärer Ebene. Die Option von Subventionen im Rahmen des Wettbewerbsrechts haben alle Gebietskörperschaften. Aber auch die Zivilgesellschaft ist nicht mehr ohnmächtig. Ihr Einfluss auf das Konsumverhalten ist eine mächtige Keule gegen Schlechtverhalten von globalen Unternehmen («Multis», transnationale Unternehmen).
Staaten haben im globalen Raum des Internets – wie in anderen internationalen Beziehungen – eine Doppelrolle: einerseits sorgen sie für Recht und Ordnung auf ihrem Territorium, andererseits nehmen sie an der Regulierung globaler Themen teil. Das Internet ist hier nur ein Randthema gegenüber den Fragen der internationalen Sicherheit, der globalen Erwärmung, des Welthandels, der Menschenrechte, der Entwicklung etc. (vgl. den Überblick in: [Fischer Weltalmanach 2009]: Klimawandel, Welthungerkrise, Aids, Tuberkulose, Malaria, Kriege und Konflikte, Megastädte, Abrüstung und Rüstungskontrolle etc.).
International fehlt ein Gesetzgebungsorgan; neue Regeln erlangen nur durch Konsens der Staatengemeinschaft universelle Geltung. Internationale Gremien spielen daher eine wichtige Rolle in der Herausbildung dieses Konsenses. Dieser Prozess der Regulierung internationaler Fragen mit vielen Akteuren undweichen Normen, aber einer hohen Kommunikationsintensität, sich herausbildenden Rechtnormen und sich stabilisierenden Verhaltensmustern wird globale Governance genannt.
Die UN-Kommission für globale Governance hat folgende Definition vorgeschlagen [Commission on Global Governance 1995]:
Eine zweckorientierte Definition: Global governance kann als «collective efforts to identify, understand, or address worldwide problems that go beyond the capacity of individual states to solve» verstanden werden [Weiss/Thakur 2010]. Etwas kürzer und prägnanter ist die Definition der Weltbank: «Governance is defined as the exercise of political authority and the use of institutional resources to manage society's problems and affairs» [OECD 2009]. Rechtliche Governance bedeutet somit die Reduktion der Risiken sozialen Verhaltens durch Herstellung von Rechtssicherheit mittels der Herrschaft des Rechts [Economist 2004].
In dieser komplexen Welt können sich mit einiger Mühe alle an der Governance beteiligen; effizient gelingt dies derzeit leider nur Netzwerken: zwischenstaatliche Zusammenarbeit, Internationale Organisationen und Regime, Zivilgesellschaft (Greenpeace, Amnesty International etc.), Anwaltsfirmen, Beamtennetzwerke, transnationale Unternehmen («Multis») etc. Es steht zu hoffen, dass sich das Modell der ICANN mit starker Förderung einer globalen Zivilgesellschaft mehr durchsetzt als bisher; und dass bestehende Kinderkrankheiten beseitigt werden.
3.
Globale Wirtschaft (!), globale Rechtswissenschaft (?) ^
Trotz der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise ist die globale Wirtschaft nicht aufzuhalten. Der berechtigte Hunger der Menschenmassen nach Produkten zum Überleben und zum täglichen Bedarf, seien es Nahrungsmittel, Kleidung Wohnung, aber auch langfristige Konsum- oder Investitionsgüter wie Autos, ist ohne zunehmende Arbeitsteilung und erhöhte Produktivität nicht zu stillen.
«Ubi commercium, ibi ius». In diesem alten Leitspruch liegt eine grundlegende Wahrheit. Wenn es globalen Wirtschaftsaustausch gibt, dann muss es auch eine globale Rechtswissenschaft bzw. eine globale Rechtsordnung für die Wirtschaft geben. Dem ist aber gerade nicht so. Mehr als 300 Rechtsordnungen in 193 Staaten behaupten nach wie vor das lokale Rechtsmonopol und sind gegenüber anderen Rechtsordnungen nur beschränkt offen. Die Wissenschaft der Rechtsvergleichung zeigt, dass Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Gerichtsurteilen nach wie vor eine mühsame und nicht immer erfolgreiche Angelegenheit ist. Transnationale (oder multinationale) Unternehmen verlassen sich in diesem Dickicht auf die Dienstleistungen von weltweit operierenden Anwaltskanzleien. Natürlich bringt der Urwald auch sehr willkommene Inseln günstiger rechtlicher Regelungen mit sich; hier soll nur an die Steueroasen erinnert werden.
Dieser Zustand ist auf die Dauer natürlich nicht haltbar. Sozialkritische Foren (z.B. das Weltwirtschaftsforum) erinnern ständig an die Ungleichgewichte in der Weltwirtschaft. Die Wissenslücke der Allgemeinheit in der Nutzung globaler Chancen in einer komplex organisierten Rechtsrealität führt zu Unsicherheit und oft strikter Ablehnung von Globalisierung.
4.
Ontologische Wissensmodellierung ^
Als wesentliches Ergebnis der ontologischen Forschung der letzten 15 Jahre wurde ein Standard der Wissensmodellierung erarbeitet, der austauschbar und wiederverwendbar ist und insbesondere auch durch Softwareanwendungen automatisiert verwendet werden kann. Als beste technische Realisierung kann LKIF [Hoekstra et al. 2009], als beste juristische Idee der Umsetzung DymELCom [Schweighofer 2006] angesehen werden. Auf die wesentlich praktischeren Modelle von Normfall [Haft 2009] und NeBis [Schaudinn 2010] kann hier nur hingewiesen werden.
Die ontologische Modellierungsmodellierung beruht auf diesen Ergebnissen. Das Recht wird in modulen Wissenseinheiten (oder Frames) repräsentiert, die untereinander in einem semantischen Verhältnis stehen. Eine Wissenseinheit besteht aus einem Begriff (Header), einer Definition, einer Klassifikation, einer Verlinkung zwischen den Rechtsbegriffen und den Sachbegriffen und einer syllogistischen Vernetzung zwischen dem Rechtsnormen und den Sachverhalten.
5.
Vernetze Rechtsordnungen durch verlinkte Wissensmodule ^
Die vernetzte Sicht wird durch die Verlinking der jeweiligen Rechtsordnungen erzielt. Den jeweiligen Frames werden weitere Felder je Rechtsordnung hinzugefügt, die eine kommentierte Verlinkung zu den Begriffen der anderen Rechtsordnung ermöglichen. Eine Erklärung mag auch bei ähnlichen Rechtsordnungen wie der deutschen und österreichischen Rechtsordnung rasch zur Aufklärung führen; insbesondere wenn ungewohnte Begriffe Verwendung finden. Der Vorteil liegt darin, dass bei Kenntnis der Regulierungsprobleme und Lösungsansätze der eigenen Rechtsordnung sehr rasch die unterschiedlichen Normen einer anderen Rechtsordnung gelernt werden können. Neben der praktischen Verwendung bietet dieses Konzept auch große Vorteile in der Lehre und Forschung der Rechtsvergleichung. Mit dem Dynamischen Elektronischen Rechtskommentar ist ein erstes ontologisches Modell vorhanden [Schweighofer 2006].
6.
Schlussfolgerungen ^
Die Globalisierung ist nicht aufzuhalten und bedingt eine wesentlich komplexere Regulierung. Zu einer verstärkten Vernetzung der Rechtsordnung bedarf es auch starker Wissensmanagementwerkzeuge. Die ontologische Repräsentation, Vernetzung und Verlinkung von Rechtsordnungen bietet ein großes Potential, die unterschiedlichen Lösungsansätze der Rechtsordnungen kennen zu lernen beziehungsweise auch umzusetzen.
Da es noch lange nicht zu einer globalen Rechtsordnung kommen wird ist eine leistungsfähige Wissensrepräsentation die einzige Alternative, damit eine möglichst große Gruppen von Menschen die Vorteile der Globalisierung auch nutzen kann.
7.
Literatur ^
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Casellas, N., Francesconi, E., Hoekstra, R. & Montemagni, S. (eds .), LOAIT 2009, 3rd Workshop on Legal Ontologies and Artificial Intelligence Techniques joint with 2nd Workshop on Semantic Processing of Legal Text, IOT Series, Huygens Editorial, Barcelona (2009).
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Der Fischer Weltalmanach 2010, S. Fischer Verlag GmbH, Frankfurt/Main (2009).
Haft, F. Das Normfall Buch, Informationstechnologie in der Law Firm. Normfall Verlag, München (o.J., 2009).
Hoekstra, R., Breuker, J., De Bello, M. & Boer, A., The LKIF Core Ontology of Basic LegalConcepts . In: Casanovas, P., Biasiotti, M.A., Francesconi, E., Sagri, M.T. (eds.) Proceedings of LOAIT 07, II. Workshop on Legal Ontologies and Artificial Intelligence Techniques, S. 43-64. www.ittig.cnr.it/loait/LOAIT07-Proceedings.pdf (2007).
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Schaudinn, B., Softwaregestützte juristische Fallbearbeitung – Erste Praxiserfahrungen. In diesem Tagngsband (2010).
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Schweighofer, E., Computing Law: From Legal Information Systems to Dynamic Legal Electronic Commentaries. In: Magnusson Sjöberg, C. und Wahlgren, P. (eds.), Festskrift till Peter Seipel.: Norsteds Juridik AB, Stockholm S. 569-588 (2006).
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Erich Schweighofer, Ao. Universitätsprofessor, Universität Wien, Arbeitsgruppe Rechtsinformatik (DEICL/AVR), Schottenbastei 10-16/2/5, 1010 Wien AT
Erich.Schweighofer@univie.ac.at ;http://rechtsinformatik.univie.ac.at