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Einführung in die rechtlichen und technischen Schwerpunkte der elektronischen Vergabe – Workshopbericht E-Procurement

  • Authors: Silke Weiss / Philipp Götzl
  • Category: Short Articles
  • Region: Austria
  • Field of law: E-Procurement
  • Collection: Conference proceedings IRIS 2011
  • Citation: Silke Weiss / Philipp Götzl, Einführung in die rechtlichen und technischen Schwerpunkte der elektronischen Vergabe – Workshopbericht E-Procurement, in: Jusletter IT 24 February 2011
Dieser Beitrag liefert eine kurze Zusammenfassung über die Vorträge des Schwerpunkts «E-Procurement» im Rahmen des IRIS 2011. Unter elektronischer Vergabe wird die Übermittlung der Vergabeunterlagen und Angebote auf elektronischem Weg verstanden, womit diese von großer praktischer Bedeutung für die öffentliche Hand und mögliche Bieter ist.
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E-Procurement ist auf der IRIS 2011 nicht auffallend stark vertreten, obwohl die praktische Bedeutung sehr groß ist. Gerade wenn man unter elektronischer Vergabe auch die Übermittlung der Vergabeunterlagen und Angebote auf elektronischem Weg sieht, ist damit ein Vorgang beschrieben, der die öffentliche Hand und auch mögliche Bieter täglich betrifft. Auffallend ist in der Praxis aber auch die Zurückhaltung der öffentlichen Auftraggeber beim Einsatz der elektronischen Auktion. Diese könnte – ebenso wie die Zurückhaltung mit Beiträgen zu der vorliegenden Session – mit den rechtlichen und technischen Problemen und vergaberechtlichen Hürden in Zusammenhang stehen, die sich bei einer elektronischen Auftragsvergabe generell ergeben können. Der Workshop E-Procurement soll hier etwas Abhilfe schaffen.
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Die Manchester Deklaration und die Vergaberichtlinien der EU ebneten den technischen und rechtlichen Weg für den verstärkten Einsatz von E-Procurement in Europa. Zum Thema E-Procurement wurden einige EU-Projekte gestartet, wie beispielsweise auch das PEPPOL-Projekt (Pan European Public Procurement On-Line). Dieses Projekt sieht die technische Umsetzung der EU-Richtlinien und auch der nationalen Gesetzgebung für einen stärkeren Einsatz von E-Procurement vor. Dafür wurden in verschiedenen Ländern verschiedenste interoperable Lösungen entwickelt, nun ist es an der Zeit den Pilotbetrieb zu starten und zu sehen, wie sich die Entwicklungen in der Praxis durchsetzen.
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Aus rechtlicher Sicht lässt sich einführend festhalten, dass bereits die EBRV zum maßgeblichen BVergG1 die zu erwartenden Einsparungseffekte durch die gezielte Nutzung bestimmter Formen der elektronischen Auftragsvergabe betonen, sowie durch die Nutzung der elektronischen Medien, etwa durch den Einsatz von E-Mail, der Verwendung von Ausschreibungsdatenbanken und den Einsatz von standardisierten Prozessen und Applikationen. Dabei belaufen sich die vermuteten Einsparpotentiale bei elektronischen Auktionen gegenüber traditionellen Beschaffungsmethoden zwischen 5% und 7% – bezogen auf die jeweiligen Einkaufspreise.
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Durch die Übermittlung von Ausschreibungsunterlagen, Benachrichtigungen und anderen Texten im Zuge des Vergabeverfahrens via E-Mail soll eine rasche, aber auch kostengünstige Übermittlung ermöglicht werden. Ebenso soll die Möglichkeit des Abrufes von Ausschreibungsbekanntmachungen und Ausschreibungsunterlagen über das Internet zu einer kostengünstigen Abwicklung des Vergabeverfahrens beitragen. Die «Versteigerung » von Aufträgen über das Internet im Sinne einer elektronischen Ermittlung des Bestangebotes (Billigst- oder Bestbieter) wird in der vergaberechtlichen Terminologie als «elektronische Auktion » bezeichnet. Nach Auffassung des Gesetzgebers eignet sich diese Beschaffungsmethode insbesondere für atomistisch strukturierte Märkte und hat den Vorteil, «dass der Auftraggeber in kürzester Zeit ohne großen Aufwand eine Vielzahl von Unternehmern im wirtschaftlichen Wettbewerb gegeneinander antreten lassen kann ».2 Trotz dieser Vorteile und den erwarteten Einsparungspotentialen scheint die idZ. eher spärlich vorhandene Literatur3 und der Umstand, dass – soweit ersichtlich – Judikatur zu diesem Thema fehlt, darauf hinzudeuten, dass die elektronische Auktion und damit die vollelektronische Vergabe in der Praxis noch nicht auf allzu großen Widerhall gestoßen ist. Dazu sollen uns die vorliegenden Beiträge des WorkshopE-Procurement 2011 eines Besseren belehren.
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Da gerade der Einsatz elektronischer Beschaffungsformen eine nach wie vor zu wenig genutzte Möglichkeit zur kostengünstigen und raschen Beschaffung ist, betontGünther Gast aus rechtlicher Sicht die Bedeutung der elektronischen Auktion zur Ermittlung des Angebotes für die Zuschlagserteilung in einem Vergabeverfahren und stellt eine von ihm selbst betriebene Beschaffungsplattform vor: Die Anwendung www.e-AUKTION.at ist seit zwei Jahren online und ein praktisches Beispiel für E-Procurement. Mit seinem Beitrag wird auch der Ablauf einer elektronischen Auktion aus rechtlicher Sicht erörtert. Des Weiteren veranschaulichtGünther Gast in umfassender Weise die notwendige technische Vorgangsweise für das Benutzen der Vergabeplattform.
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Philipp Götzl weist darauf hin, dass eine Expertengruppe von der im Regierungsprogramm vorgesehenen Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen beauftragt wurde, für das Arbeitspaket 7 «Effizienz der Verwaltung » eine strukturierte Analyse der bestehenden Probleme auch im Vergaberecht und der damit verbundenen Folgewirkungen zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang wurde das BVergG 2006 näher geprüft und als ein (vorläufiges) Ergebnis festgehalten, dass im Unterschwellenbereich verstärkt vereinfachte Regelungen eingeführt werden sollen. Das geltende Unterschwellenregime im BVergG 2006 soll diesbezüglich systematisch durchforstet und gegebenenfalls unter Beachtung der primärrechtlichen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts neu gestaltet werden. Der Beitrag untersucht, inwieweit ein Neugestaltungsbedarf auch für die elektronische Vergabe in Österreich besteht.
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Beatrix Maier legt ihren Schwerpunkt auf die im Vergabeverfahren erforderlichen Eignungsnachweise, die rechtlich von erheblicher Bedeutung sind. So betontBeatrix Maier die Bedeutung des VCD (Virtual Company Dossier), welches die Summe der Nachweise, die ein Bewerber im Zuge eines Vergabeverfahrens zum Nachweis seiner Qualifikation beibringen muss, darstellen kann. Das Virtual Company Dossier (VCD) ist ein Kernarbeitspaket des PEPPOL-Projektes, es stellt einem Bieter die Nachweise bereit, die er zum Beweis seiner Eignung bereitstellen muss. Dies insbesondere im paneuropäischen Kontext. Die präsentierte Lösung kann für öffentliche und private Institutionen im Bereich des Beschaffungswesens durchaus von grundlegender wirtschaftlicher Bedeutung sein. Das VCD als Applikation bildet auf einzigartige Weise die wesentlichsten Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes auf Basis einer Ontologie ab und gewährleistet dadurch einen hohen Grad an Rechtssicherheit. Es trägt zur Interoperabilität im grenzüberschreitenden Vergabewesen bei und fördert die gegenseitige Akzeptanz von Eignungsnachweisen. Die so gewonnenen Informationen unterstützen die öffentlich ausschreibende Stelle bei einer den Anforderungen des Vergaberechts entsprechenden Prüfung der erforderlichen Nachweise.



Philipp Götzl, Rechtsanwalt/Partner, Götzl Thiele Eurolawyer ® Rechtsanwälte, Imbergstraße 191, 5020 Salzburg AT,philipp.goetzl@vergabekanzlei.at, www.vergabekanzlei.at

Silke Weiß, Projektorganisatorin, Bundesministerium für Finanzen, Hintere Zollamtsstraße 42, 1030 Wien AT2,silke.weiss@bmf.gv.at, www.bmf.gv.at


  1. 1 Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006), BGBl. I 17/2006 idF. BGBl I 15/2010 (in der Folge kurz: BVergG); EBRV 2006, Allgemeiner Teil, 7.3 f.
  2. 2 EBRV 2006 zu den §§ 146 bis 149.
  3. 3 Siehe idZ. Insb.Götzl , Die elektronische Vergabe nach dem BVergG 2006, RPA (2006), 142; 2005) 138 und das Literaturverzeichnis im Beitrag vonGötzl, «Neugestaltung des rechtlichen Rahmens für vergaben im Unterschwellenbereich als Chance für die elektronische Vergabe?» in diesem Tagungsband.