1.
Einleitung ^
[1]
Informationssysteme umfassen die Informationstechnik in Form von Anwendungssystemen (Hard- und Software) als auch deren Nutzung im organisatorischen Umfeld in Form von Aufgaben und Menschen. Beispiele für betriebliche Anwendungssysteme sind Enterprise Resource Planning (ERP)-Systeme, Warenwirtschaftssysteme (WWS), Customer Relationship Management (CRM)-Systeme, Verwaltungssoftware von Kanzleien sowie die Fachverfahren im E-Government. Die Gestaltung von Informationssystemen erfordert die Abstimmung zwischen den betriebswirtschaftlichen Nutzungsanforderungen, den informationstechnischen Möglichkeiten und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Fachkonzeption von Informationssystemen bedarf daher disziplinenübergreifender Kommunikationsgrundlagen, die es insbesondere ermöglichen, dass Rechts-Experten mit IT-Experten und Betriebswirtschaftlern die geplanten Eigenschaften und Nutzungsformen der Informationssysteme und die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen diskutieren können. Aktuelle Forschung in dem Bereich der Experten-Laien-Kommunikation hat gezeigt, dass die wechselseitige Verständigung von Kommunikationspartnern mit starker qualitativer und quantitativer Wissensasymmetrie Probleme birgt und daher einer gesonderten Betrachtung bedarf (vgl. z.B. Bromme et al. 2004). Der Beitrag plädiert für eine Integration von Forschungsansätzen der Wirtschaftsinformatik und der Rechtswissenschaften, um die disziplinenübergreifende Fachkonzeption von Informationssystemen durch eine modellbasierte Kommunikation zu unterstützen.
[2]
Die Wirtschaftsinformatik entwickelt im Rahmen des Forschungsfelds der Informationsmodellierung verbal-visuelle Ansätze zur Darstellung von Sachverhalten, die nicht allein dem IT-Experten, sondern insbesondere auch dem in den Prozess der Gestaltung von Informationssystemen involvierten Nicht-IT-Experten verständlich sein sollen. Fachkonzeptionelle Informationssystemmodelle dienen dazu, die Anforderungen an bzw. Eigenschaften von Informationssysteme/n für verschiedene Anspruchsgruppen verständlich und doch für die technische Umsetzung hinreichend formal zu beschreiben. Ergebnisse dieser Forschungen sind Modellierungsmethoden, welche als Instrumente einer systematischen Informationssystementwicklung heute etabliert sind (für einen Methodenüberblick vgl. z.B. Fettke 2009).
[3]
In den Rechtswissenschaften ist die visuell-unterstützte Kommunikation im Vergleich zur Wirtschaftsinformatik in deutlich geringerem Umfang etabliert. Die ursprünglich in der Rechtshistorie durchaus verankerte visuelle Unterstützung der Kommunikation von Recht, die sich insbesondere im verbreiteten und mehrfach adaptierten «Sachsenspiegel» (um 1300) dokumentierte, wurde von einer weitgehenden Bilderabstinenz im Recht abgelöst. Dieser Entwicklung treten in jüngerer Zeit Ansätze entgegen, welche unter dem Begriff der Rechtsvisualisierung (legal visualisation, legal design) diskutiert werden (vgl. z.B. Brunschwig 2001). Die Rolle der Rechtsvisualisierung wird in diesem Beitrag darin gesehen, die Verständlichkeit der Rechtstexte durch diagrammsprachliche Modelle zusätzlich zu unterstützen, aber nicht etwa darin die Rechtstexte vollständig zu ersetzen. Es wird also angestrebt, geeignete Ausschnitte des textlich verfassten Rechts durch Informationssystemmodelle sinnvoll zu ergänzen.
[4]
In ersten Arbeiten wurde das Integrationspotenzial von Informationsmodellierung und Rechtsvisualisierung bereits erkannt. Insbesondere wurde im Rahmen der Rechtsvisualisierung die Darstellung von Verfahrensregulationen mit Hilfe von Prozessmodellierungstechniken untersucht (vgl. z.B. Becker, Klose, Schneider 2003; Alpar, Olbrich 2005). Aus Sicht der Wirtschaftsinformatik ist aber häufig zu konstatieren, dass es den fachkonzeptionellen Modellierungsmethoden an etablierten Konstrukten zur Repräsentation rechtlicher Anforderungen mangelt. Zur Darstellung dieser Sachverhalte dominieren in der Forschung Ansätze, die auf der mathematischen bzw. ontologiebasierten Formalisierung des Rechts (vgl. z.B. Giblin et al. 2005) oder auf in der Unternehmenspraxis nicht etablierten Modellierungsmethoden (vgl. z.B. Feja et al. 2010) basieren, so dass aufgrund des formalen Anspruchs bzw. der fehlenden Methodenkenntnis des Anwenders die angestrebte Verständlichkeit für den in die Fachkonzeption einbezogenen Nicht-Experten häufig nur unzulänglich erreicht wird.
[5]
Die genannten Ansätze stehen exemplarisch für Forschungsfragen, die im Rahmen der fachkonzeptionellen Modellierung rechtskonformer Informationssysteme aufgeworfen werden. Um die relevanten Forschungsfragen zu systematisieren, schlägt der Beitrag einen Ordnungsrahmen vor, der von drei orthogonalen Dimensionen aufgespannt wird (Abschnitt 2). Dieser Ordnungsrahmen wird im Folgenden verwendet, um eine Forschungsagenda für die Integration von Informationsmodellierung und Rechtsvisualisierung herzuleiten (Abschnitt 3). Am Beispiel der Gestaltung rechtskonformer Web-Anwendungen wird die Anwendung der ordnungsrahmenbasierten Forschungsagenda zum Zwecke der Positionierung bestehender Ansätze und der Ableitung zukünftiger Forschungsaktivitäten demonstriert (Abschnitt 4).
2.
Ordnungsrahmen ^
[6]
Das Forschungsfeld der fachkonzeptionellen Modellierung rechtskonformer Informationssysteme lässt sich anhand eines Frameworks strukturieren, der von drei Dimensionen aufgespannt wird (vgl. Abbildung 1):
- Rechtsgebiet: Die erste Dimension grenzt das jeweils zu untersuchende Rechtsgebiet ein. Diese Eingrenzung ist notwendig, da Information im Recht allgegenwärtig ist und der Untersuchungsgegenstand ansonsten einen in einer einzelnen Untersuchung nicht zu bewältigenden Umfang annehmen würde. Die Abgrenzung erfordert in der Regel kreative Lösungen, da zumeist nicht auf tradierte Teilgebiete des Rechts zurückgegriffen werden kann. Das Informationsrecht wurde von seiner Begründung an als Querschnittsdisziplin konzipiert, welche im Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht relevant ist (vgl. zur Historie z.B. Knackstedt et al. 2010). Anstelle eines Rückgriffs auf die Teilgebiete des Rechts kann das zu untersuchende Rechtsgebiet beispielsweise durch die Beschreibung einer Klasse von Anwendungssystemen und/oder den in ihnen verarbeiteten Informationen abgegrenzt werden. Sinnvoll wäre z.B. die Untersuchung der Rechtskonformität von Workflowmanagementsystemen, die arbeitsteilige Prozessabläufe in Organisationen steuern, oder von Anwendungen des Berichtswesens (z.B. Data Warehouse-gestützte OLAP-Systeme). Eine zusätzliche Eingrenzung erfahren die exemplarisch genannten Bereiche, wenn z.B. ausschließlich in Workflowmanagement- bzw. Data Warehouse-Systemen verwendete personenbezogene Daten (in beiden Fällen z.B. Ausführungs- und Wartezeiten bei Durchführung von Aktivitäten durch bestimmte Mitarbeiter) untersucht werden. Die Speicherung von durch Workflowmanagementsysteme erhobenen Prozessprotokolldaten (Durchlaufzeiten, Ressourceneinsätze etc.) im Data Warehouse und die sich anschließende Auswertung durch OLAP-Systeme zeigen, dass sich die Rechtsgebiete unterschiedlicher Untersuchungen durchaus überschneiden können. Ein weiteres Beispiel für derartige Überschneidungen ergibt sich, wenn Teilfunktionalitäten der genannten und weiterer Anwendungssysteme über das Internet (z.B. auf einer herkömmlichen Homepage oder als Web-Service im Rahmen einer serviceorientierten Architektur) verfügbar gemacht werden (sollen) und die hiermit verbundenen Anforderungen an die Rechtskonformität untersucht werden. Die Überschneidungen sind sachlich bedingt und begründen sich aus der Komplexität der Untersuchungsgegenstände. Von entscheidender Bedeutung ist, dass überhaupt eine nachvollziehbare Eingrenzung des Untersuchungsbereichs vorgenommen wird.
- Modellierungsebene: Die zweite Dimension strukturiert die Betrachtung der fachkonzeptionellen Informationssystemmodellierung in drei Ebenen (zu den im Folgenden genannten Modellbeziehungen vgl. ausführlich z.B. Knackstedt 2006). Die mittlere Ebene bezieht sich auf die eigentlichen Modelle, welche die aus der Sicht eines abgegrenzten Rechtsgebiets relevanten Sachverhalte repräsentieren. Ein solches Modell kann beispielsweise abbilden, dass IT-gestützt bestimmte personenbezogene Daten eingelesen, manipuliert und gespeichert werden. Die Modelle dieser Ebene lassen sich insbesondere danach unterscheiden, ob sie die Ist-Situation darstellen oder ob sie zukünftig zu realisierende Soll-Situationen beschreiben, wobei unterschiedliche Soll-Modelle alternative Szenarien unterstellen können. Außerdem ist zwischen Referenzmodellen, welche Gültigkeit für eine Klasse von Organisationen bzw. Organisationsbereichen beanspruchen, und spezifischen Modellen zu unterscheiden, welche nur eine einzelne Organisation bzw. deren Teile repräsentieren.
Metamodelle beschreiben Aspekte der Konstruktion von Modellen. Von besonderer Bedeutung sind sprachbasierte Metamodelle (vgl. Strahringer 1996). Sie beschreiben die wesentlichen sprachlichen Konstrukte und deren Zusammenhänge, die der jeweiligen Modellierungssprache der übergeordneten Ebene zu Grunde liegen. Ein Metamodell, das die Sprache einer Ereignisgesteuerten Prozesskette (vgl. Keller et al. 1992) beschreibt, enthält beispielsweise die Aussage, dass Funktionen und Ereignisse voneinander unterschieden werden. Für die Modellierung wird hierdurch festgelegt, dass die abzubildenden Sachverhalte in Form von Funktionen und Ereignissen zu interpretieren sind. In der eigentlichen Prozesskette auf Modellebene wird dagegen festgehalten, dass die Funktion «Buche Beleg» von dem Ereignis «Beleg ist eingegangen» angestoßen wird. Eine Sprache zur Datenmodellierung würde im Gegensatz hierzu unter anderem die Identifikation von Objekttypen und deren Attribute erfordern. Auf der Modellebene würde z.B. festgehalten werden, dass der Objekttyp «Beleg» die Attribute «Belegnummer» und «Belegart» aufweist. Neben den konzeptionellen Aspekten dienen sprachbasierte Metamodelle ebenso dazu, die Repräsentation bzw. Visualisierung der Sprachkonstrukte widerzugeben. Dabei werden den Sprachkonstrukten im Wesentlichen Symbole zugeordnet und die Topologie der Symbolanordnung festgelegt.
Während die Modelle der mittleren Ebene dazu dienen, die Ist- bzw. Sollsituation darzustellen, berücksichtigt die dritte Ebene die Analyse der Modelle. Ziel der Modellanalyse ist es im Allgemeinen, Verbesserungspotenziale bzw. Schwachstellen oder Fehler zu identifizieren und ggf. Verbesserungsansätze bzw. Korrekturen aufzuzeigen. Im Kontext der fachkonzeptionellen Modellierung rechtskonformer Informationssysteme zielt die Analyse im Wesentlichen darauf ab, Rechtsinkonformitäten in den Modellen zu identifizieren. Die Analysierbarkeit von Modellen ist sowohl von der Modellebene als auch von der Metamodellebene abhängig. Die auf der Metamodellebene definierte Sprache muss die notwendigen Modellkonstrukte vorsehen, die bei der Analyse ausgewertet werden sollen. Die Modelle müssen die zu analysierenden Sachverhalte des relevanten Rechtsgebiets unter Rückgriff auf die Sprache umfassend abbilden. - Art des Forschungsziels: Die wissenschaftlichen Ziele im Kontext der fachkonzeptionellen Modellierung rechtskonformer Informationssysteme lassen sich in Erklärungs- und Gestaltungsziele gliedern (vgl. Zelewski 1999, Becker 1995). Gestaltungszielorientierte Forschung ist auf die Entwicklung von Artefakten ausgerichtet, die einen wirksamen und neuartigen Problemlösungsbeitrag leisten. Zu den Artefakten zählen insbesondere Begriffstypologien, Methoden, Modelle und Implementierungen (vgl. Hevner et al. 2004). Gestaltungszielorientierte Forschung beinhaltet im Wesentlichen die iterative Entwicklung geeigneter Artefakte bzw. Artefaktklassen und die Evaluation deren Wirksamkeit als Problemlösungsbeitrag (vgl. Österle et al. 2010, Peffers et al. 2007). Während die gestaltungszielorientierte Forschung damit auf die Veränderung bestehender Situationen durch die Bereitstellung neuartiger Instrumente und Lösungsansätze abzielt, ist die erklärungszielorientierte Forschung der Beschreibung des Status quo bzw. der Prognose von Entwicklungen gewidmet. Beide Forschungsrichtungen sind aufeinander bezogen, weil die erklärungszielorientierte Forschung dazu beiträgt, relevante Problemfelder für die Entwicklung von Artefakten zu identifizieren und die Wirksamkeit von Artefakten bzw. Artefaktklassen zu erklären (vgl. Baskerville, Pries-Heje 2010).
Abbildung 1: Ordnungsrahmen
3.
Forschungsagenda ^
[7]
Die orthogonalen Dimensionen des Ordnungsrahmens eignen sich dazu, eine strukturierte Forschungsagenda für die fachkonzeptionelle Modellierung rechtskonformer Informationssysteme abzuleiten. Die den Ordnungsrahmensegmenten zugeordneten Forschungsfragen zeigen die Potenziale auf, die einer integrierten Betrachtung von Rechtsvisualisierung und Informationsmodellierung innewohnen:
- AufMetamodellebene ist aus Sichterklärungszielorientierter Forschung zu fragen, welche einzelnen bzw. bereits integrierten Ansätze der Informationsmodellierung und Rechtsvisualisierung für die rechtskonforme Fachkonzeption welcher Informationssystemtypen zur Verfügung stehen und durch welche Sprachkonstrukte und Repräsentationsformen sich diese jeweils auszeichnen. Um eine Beurteilung vornehmen zu können, sind ausgehend von eingegrenztenRechtsgebieten gültige bzw. denkbare rechtliche Vorgaben zu identifizieren und es ist zu analysieren, inwieweit die bestehenden Ansätze alle notwendigen Sprachkonstrukte und Repräsentationen enthalten, um die entsprechenden Sachverhalte abbilden zu können. Dabei ist insbesondere zu untersuchen, in welcher Form die rechtlichen Vorschriften bzw. deren Visualisierungen selbst in die Modelle eingehen bzw. mit ihnen verknüpft werden, um verdeutlichen zu können, dass bestimmte Eigenschaften und Verhaltensweisen des Informationssystems durch bestimmte rechtliche Vorschriften vorgeschrieben bzw. legitimiert werden. Ergebnis der Untersuchung könnte sein, dass keine bzw. deutliche Unterschiede zwischen bestimmten Rechtsgebieten hinsichtlich der Möglichkeit bestehen, rechtliche Vorgaben des Rechtsgebiets in Informationssystemmodellen zu repräsentieren. Neben der Status quo-Analyse ist darüber hinaus zu untersuchen, welche Design-Prinzipien der fachkonzeptionellen Modellierung zu einer rechtskonformen Informationssystemgestaltung wirkungsvoll beitragen. Die Wirksamkeit kann sich beispielsweise darin äußern, dass mögliche Rechtsverstöße von Rechtsexperten frühzeitiger identifiziert werden, die Kosten der Rechtsanalyse reduziert werden oder die Qualität der Zusammenarbeit der beteiligten Rechts- und IT-Experten erhöht wird. Hierbei ist z.B. auch zu untersuchen, welche Konsequenzen fehlende Sprachkonstrukte haben oder welche durch die Integration der Rechtsgrundlagen hervorgerufene Zunahme der Modellkomplexität in der Praxis noch akzeptiert wird.
- Ausgestaltungsorientierter Perspektive sieht die Forschungsagenda aufMetamodellebene die Entwicklung neuartiger Modellierungs- und Repräsentationstechniken vor, die zu einer rechtskonformen Informationssystemgestaltung im jeweiligenRechtsgebiet beitragen. Ein wesentlicher Ansatzpunkt stellt dabei die Ergänzung bestehender Modellierungstechniken durch zusätzliche Sprachkonstrukte dar, die es erlauben einerseits rechtlich relevante Sachverhalte vollständig(er) abzubilden und anderseits Rechtsvorschriften, auf denen in der Fachkonzeption getroffene Entscheidungen beruhen, in den Modellen disziplinenübergreifend verständlich zu dokumentieren.
- AufModellebene ist auserklärungszielorientierter Forschung zu untersuchen, welche Organisationen unter welchen Rahmenbedingungen welche Möglichkeiten der Modellierungs- und Visualisierungstechniken tatsächlich nutzen, um rechtliche Sachverhalte des jeweiligenRechtsgebiets in fachkonzeptionellen Modellen zu spezifizieren. Die Formen der Nutzung könnten z.B. davon abhängig sein, ob die rechtlichen und informationstechnischen Kompetenzen in der Organisation verteilt oder im Extremfall in einer Person gebündelt vorliegen. Darüber hinaus sollte untersucht werden, welche Wirkung fehlende bzw. vorhandene Modelle auf die Rechtskonformität und die Wirtschaftlichkeit der Informationssystemgestaltung in Organisationen haben. Von besonderem Interesse ist dabei der Einfluss der Formen der fachkonzeptionellen Modellierung auf die Kommunikation zwischen Rechts- und IT-Experten. Die genannten Untersuchungen lassen sich jeweils danach differenzieren, ob sie für Referenzmodelle oder spezifische, an die nutzenden Organisationen angepasste Modelle durchgeführt werden.
- Ausgestaltungsorientierter Sicht kommt aufModellebene der Forschung in Form der Referenzmodellierung eine besondere Bedeutung zu. Die rechtskonforme Informationssystemgestaltung bietet Anlass, bestehende Referenzmodelle um zusätzliche Inhalt zu ergänzen. Die Ergänzungen betreffen einerseits die Abbildung von Strukturen und Verhalten von Informationssystemen, die im jeweiligenRechtsgebiet unter bestimmten Bedingungen rechtlich vorgeschrieben sind. Die konfigurative Referenzmodellierung (vgl. zu den unterschiedlichen Formen der Unterstützung der Referenzmodellanwendung ausführlich Becker et al. 2004, Knackstedt 2006) sieht vor, dass mittels Konfigurationstermen beschrieben werden kann, welche Modellvarianten für welche Kontexte der Modellanwendung gültig sind. So lassen sich z.B. die Konsequenzen auf die Informationssystemgestaltung festhalten, die sich aus Unterschieden zwischen dem Recht verschiedener Staaten ergeben. Andererseits sollte in einem Referenzmodell festgehalten sein, dass bestimmte im Referenzmodell festgelegte Strukturen und Verhaltensweisen auf rechtliche Regelungen zurückzuführen sind. Durch die Verweise auf die rechtlichen Regelungen bzw. ihre Darstellung mit Mitteln der Rechtsvisualisierung kann der Anwender des Referenzmodells gegebenenfalls davon abgehalten werden, das Referenzmodell in einer Weise an seine spezifischen Bedürfnisse anzupassen, die nicht rechtskonform wäre. Voraussetzung für diese Wirkung ist, dass die bereitgestellten rechtlichen Hinweise für den Referenzmodellanwender hinreichend verständlich sind.
- Auf derAnalyseebene ist aus Sichterklärungszielorientierter Forschung zu untersuchen, in welchem Umfang und zu welchem Zweck Organisationen fachkonzeptionelle Modelle zur Sicherstellung von Rechtskonformität nutzen. Dabei sind die wesentlichen Analysefragen zu identifizieren, die im jeweiligenRechtsgebiet an die fachkonzeptionellen Spezifikationen gestellt werden. Zu den häufigen Untersuchungen könnte z.B. zählen, welche Informationssystembestandteile von der Änderung eines bestimmten Gesetzes potenziell betroffen sind oder ob bei der Gestaltung von Teilen des Informationssystems bestimmte rechtliche Vorgaben gültig waren, die auch bei einer anstehenden Änderung des Informationssystems gegebenenfalls weiterhin zu beachten sind. Darüber hinaus ist zu untersuchen, zu welchen Zeitpunkten die Analyse auf Rechtskonformität vorgenommen wird. Die fachkonzeptionellen und rechtlichen Spezifikationen können beispielsweise ausschließlich vor der Realisierung des Informationssystems genutzt werden oder die Spezifikationen werden (auch) während der Nutzung des Informationssystems ausgewertet, um nicht rechtskonformes Verhalten zu verhindern. In Abhängigkeit der Ausprägungen der Analyseformen ist ihr Nutzen für die durchführenden Organisationen zu untersuchen. Als wesentlicher Einflussfaktor auf den Nutzen der Analyse ist dabei ihr Automatisierungsgrad zu berücksichtigen.
- Aus Sicht dergestaltungsorientierten Forschung ist aufAnalyseebene die Entwicklung neuartiger Ansätze zur modellbasierten Sicherstellung der Rechtskonformität von Fachkonzepten vorzusehen. In Modelleditoren lässt sich beispielsweise eine Auswertungskomponente integrieren, welche das Modellrepository auswertet und auflistet, welche Modellbestandteile mit einer bestimmten rechtlichen Regelung verbunden wurden bzw. welche rechtlichen Regelungen in einem bestimmten Modellausschnitt zum Tragen kommen. Fortgeschrittene Szenarien der automatisierten Modellauswertung basieren z.B. auf Mustervergleichen, bei denen die rechtlichen Regelungen ausgewählterRechtsgebiete in einer Regeldatenbank als Muster abgelegt werden. Ein Modell wird dann bei bzw. nach seiner Erstellung gegen diese Regeldatenbank getestet und der Modellierer wird gegebenenfalls auf mögliche rechtliche Inkonformitäten hingewiesen.
4.
Exemplarische Anwendung der Forschungsagenda im Rechtsgebiet der Gestaltung rechtskonformer Web-Anwendungen ^
[8]
Ausgehend von einem in der Zeitschrift Wirtschaftsinformatik veröffentlichten Beitrag zur Entwicklung rechtskonformer Web-Anwendungen (vgl. Knackstedt, Brelage, Kaufmann 2006) wird im Folgenden demonstriert, wie sich die ordnungsrahmenbasierte Forschungsagenda nutzen lässt, um bereits erzielte, aktuell entwickelte und zukünftig anzustrebende Forschungsergebnisse zu positionieren bzw. abzuleiten.
[9]
Der Aufsatz identifiziert in Form von Araneus, eW3DT, WebML und OO-H mehrere wesentliche Modellierungsansätze, die für die Spezifikation von Web-Anwendungen entwickelt wurden. Darüber hinaus werden mehrere zum Erscheinungstermin des Beitrags einschlägige Gesetze – insbesondere BGB-Info-VO, TDG, TDDSG, BGB, UWG und MarkenG – und die diesbezügliche Rechtsprechung mit dem Ziel analysiert, Sachverhalte zu identifizieren, die bei der rechtskonformen Gestaltung von Web-Anwendungen zu berücksichtigen sind. Im Anschluss hieran untersucht der Aufsatz, inwieweit die ausgewählten Modellierungsansätze in der Lage sind, die rechtlich relevanten Sachverhalte tatsächlich abzubilden. Im Ergebnis wird deutlich, dass alle Modellierungsansätze Lücken aufweisen. In den untersuchten Modellierungssprachen lassen sich z.B. nicht die Datenoperationen festhalten, so dass nicht sichergestellt werden kann, dass bei der Implementierung dem Grundsatz der Datensparsamkeit Rechnung getragen wird. Der Aufsatz leistet insofern im gewählten Rechtsgebiet einen Beitrag zu erklärungszielorientierten Forschungsfragen auf Metamodellebene (vgl. Forschungsfeld (1) in Abbildung 1).
[10]
Motiviert durch die identifizierten Lücken, wird in dem Beitrag eine Adaption der eW3DT entwickelt. Hierzu wird zunächst das sprachbasierte Metamodell von eW3DT rekonstruiert und in einem zweiten Schritt um zusätzliche Sprachkonstrukte erweitert, die geeignet sind die zuvor identifizierten Sachverhalte zu repräsentieren. Beispielsweise wird eW3DT um Sichten auf Gesamtdatenmodelle ergänzt, um rechtlich relevante Datenoperationen abbilden zu können. Für die konzeptionellen Erweiterungen werden zudem Repräsentationsformen vorgeschlagen. Die konzeptionelle und repräsentationelle Adaption der eW3DT stellt einen gestaltungsorientierten Beitrag auf Metamodellebene dar (2).
[11]
Bei der Erweiterung der eW3DT wurde in dem untersuchten Beitrag eine Integration der rechtlichen Regelungen nicht vorgesehen. Wir schlagen daher vor, unter Rückgriff auf Ansätze der Rechtsvisualisierung eine zusätzliche Erweiterung des Metamodells vorzusehen. Hierfür wird das Sprachkonstrukt Regulation eingeführt, dass den wesentlichen Elementen eines eW3DT-Modells über das Konstrukt Gültigkeit zugeordnet wird. Zu den wesentlichen Elementen zur Strukturierung einer Web-Anwendungen zählen gemäß eW3DT Web-, Menü-, Index- und Interaktions-Seiten. Die Zuordnung von Regulationen zu den Web-Seiten wird Gültigkeit genannt, um auszudrücken, dass es sich sowohl um Vorschriften, Verbote, Erlaubnisse und Ausnahmen handeln kann. Um die Verständlichkeit der abgebildeten Regulationen zu erhöhen, schlagen wir vor, die Regulationen bzw. deren Bestandteile hinsichtlich ihrer deontischen Funktion zu klassifizieren und mit entsprechenden Symbolen zu versehen (vgl. Mahler 2010). Einzelne Regulationen können sich dabei hierarchisch aus mehreren Regulationen zusammensetzen (vgl. die hierarchische Sprachdefinition in Abbildung 2(a)). Die vorgeschlagenen Spracherweiterungen ergänzen die gestaltungszielorientierten Ergebnisse des exemplarisch untersuchten Beitrags auf Metamodellebene (3).
Abbildung 2: Fachkonzeptionelle Modellierung und Analyse von Web-Anwendungen
[12]
Die hier eingeführte Spracherweiterung eignet sich insbesondere, um in Referenzmodellen von Web-Anwendungen (vgl. Scharl 1997) nachzuhalten, dass bestimmte Seiten rechtlich vorgeschrieben bzw. unter bestimmten Voraussetzungen legitimiert sind. In einem Referenzmodell für den Internetauftritt von Verbundgruppen (vgl. Knackstedt, Steinhorst 2010) lässt sich z.B. dokumentieren, dass die Seite «Impressum» und der auf der obersten Gliederungsebene angesiedelte Verweis auf diese Seite auf rechtliche Regelungen zur Impressumspflicht zurückzuführen sind (vgl. den exemplarischen Modellausschnitt in Abbildung 2(b)). Die Entwicklung um Regulierungen ergänzter Referenzmodelle stellte einen gestaltungszielorientierten Forschungsbeitrag auf Modellebene dar (4).
[13]
Die Speicherung um Regulationen erweiterter Referenzmodelle bzw. von – gegebenenfalls aus ihnen abgeleiteten – spezifischen Modellen in dem Metamodellierungswerkzeug H2-Toolset (vgl. Knackstedt et al. 2006, Delfmann et al. 2006) ermöglicht die Implementierung von Plug-ins zur Auswertung des Modellrepositorys. Zu einer bestimmten Regulation lässt sich beispielsweise auflisten, welche Modellelemente bzw. im Speziellen welche Web-Seiten, von dieser Regulierung betroffen sind (vgl. die Auswertung in Abbildung 2(c)). Die Implementierung entsprechender Plug-ins stellt einen gestaltungszielorientierten Forschungsbeitrag auf Analyseebene dar (5).
[14]
Die hier als Ergänzung des analysierten Aufsatzes präsentierten gestaltungsorientierten Ergebnisse sind in zukünftigen Forschungsaktivitäten insbesondere durch empirische Untersuchungen zu ergänzen, die dem Nutzen der methodischen Erweiterungen gewidmet sind. Ausgangspunkt könnte die Erkenntnis sein, dass nicht rechtskonform gestaltete Web-Anwendungen eine Vielzahl negativer Konsequenzen für Organisationen zeitigen (vgl. Tabelle 1). Von Bedeutung sind empirische Untersuchungen, welche die Negativeffekte rechtsinkonformer Web-Anwendungsgestaltung qualitativ und/oder quantitativ erheben. Diese Arbeiten bilden eine Grundlage, um erklärungszielorientiert zu untersuchen, welchen Beitrag die hier vorgeschlagenen Modelle (6) und die auf ihnen basierenden Analysen (7) zur (frühzeitigen) Vermeidung von Rechtsinkonformitäten im Gestaltungsprozess von Web-Anwendungen leisten und von welchen Rahmenbedingungen diese Wirkung abhängt. Im Rahmen der empirischen Untersuchungen können auch Aussagen zur Verständlichkeit und Akzeptanz der den (analysierten) Modellen zu Grunde liegenden Sprachaspekten gewonnen werden (8). Diese Erkenntnisse können insbesondere als Impulse genutzt werden, um auf Metamodellebene die Repräsentation von Web-Anwendungen und des auf sie bezogenen Rechts weiterzuentwickeln.
Tabelle 1: Risiken nicht rechtskonform gestalteter Web-Anwendungen
[15]
Die Gestaltung von Internetseiten wurde für diesen Beitrag aus Anschaulichkeitsgründen gewählt. In der Praxis der Informationssystemgestaltung sind weitere Rechtsgebiete, wie z.B. Compliance-Anforderungen an Prozesse, Datenhaltungssysteme und speziell an das Berichtswesen, von besonderer Bedeutung. Die hier vorgestellten Forschungsfragen und Modellierungsansätze lassen sich prinzipiell auf diese Bereiche übertragen. Dies zu zeigen, wird Gegenstand unserer weiteren Forschungsarbeiten sein.
5.
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Ralf Knackstedt, Privatdozent, Akademischer Rat; Marcel Heddier, Wissenschaftlicher Mitarbeiter; Jörg Becker Professor, Prorektor, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, European Research Center for Information Systems (ERCIS), Leonardo-Campus 3, 48149 Münster, DE,ralf.knackstedt@ercis.uni-muenster.de ,marcel.heddier@ercis.uni-muenster.de ,becker@ercis.uni-muenster.de ;www.ercis.org