1.
Einleitung ^
Aus diesem Grund wird im vorliegenden Beitrag angeregt, den Begriff „Rechtsinformatik“ in Deutschland wieder ernster zu nehmen und nicht wie bisher auf ein „Informatik-Recht“ zu beschränken. Eine Rechtsinformatik im Sinne einer angewandten Informatik vergleichbar mit der in Deutschland sehr stark vertretenen und produktiven Wirtschaftsinformatik, könnte allen Akteuren im Justizbereich zahlreiche Hilfestellungen anbieten und die Arbeit vereinfachen und somit einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Gesamtsituation in der deutschen Justiz – gerade angesichts der mehr und mehr zunehmenden Sparmaßnahmen – leisten. Um diese Ziele erfüllen zu können, wird in Abschnitt 2 zunächst dargestellt, wie der neue Begriff der Rechtsinformatik hergeleitet werden kann. In Abschnitt 3 werden die Forschungsfragen und Themenstellungen beschrieben, mit denen sich eine Rechtsinformatik befasst, und in Abschnitt 4 wird ein grober Zeitplan für die Befassung mit diesen Themen vorgestellt sowie der Beitrag aufgezeigt, den die Wirtschaftsinformatik mit ihren inzwischen entwickelten Methoden und Konzepten für die Gestaltung der Rechtsinformatik leisten kann
2.
Die Disziplinen Wirtschafts- und Rechtsinformatik ^
3.
Forschungsfragen ^
4.
Forschungsplan und Beitrag der Wirtschaftsinformatik ^
- Identifikation und Klassifikation der Stakeholder
- Welche Stakeholder gibt es?
- Welche Aufgaben haben diese Stakeholder?
- Wie können sie bei diesen Aufgaben mittels IT unterstützt werden (z.B. in Hinblick auf Datenspeicherung, Datenübertragung und Datenstrukturierung)?
- Kategorisierung der Anwendungssystemtypen im Bereich der Rechtsinformatik
- Sind bereits Systeme für die Unterstützung der Stakeholder vorhanden?
- Welche Mängel weisen diese Systeme auf?
- Was ist Ursache dieser Mängel und können diese beseitigt werden?
- Welche weiteren Anwendungssystemtypen sind vorstellbar?
- Über welche Eigenschaften müssen diese verfügen?
- Identifikation von Basisfunktionalitäten und Schaffung von Basissystemen
- Welche Basisfunktionalitäten treten in juristischen Anwendungssystemen auf?
- Welche Basissysteme sind für die Deckung dieser Basisfunktionalitäten zu nutzen bzw. zu schaffen?
- Wie kann beispielsweise die elektronische Kommunikation über alle Anwendungen hinweg gewährleistet werden?
- Planung des Entwicklungsprozesses
- Starke Integration der Stakeholder, d.h. grundsätzliche Verfolgung eines Top-Down-Ansatzes.
- In welcher Sprache können die Stakeholder ihre Anforderungen ausdrücken, damit sie von den Technikern verstanden werden?
- Welche Modellierungssprachen sollen eingesetzt werden?
5.
Fazit und Ausblick ^
6.
Literatur ^
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- 1 http://www.ebs.edu/index.php?id=11501.
- 2 http://www.lexml.de.
- 3 http://www.egvp.de/index.php.
- 4 Zur „Top-Down-Vorgehensweise“ vgl. etwa [Heinold 2002, 195–196].