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Der kulturpathologische Aspekt des Trends zur Verrechtlichung der Gesellschaft und die prophylaktische Bedeutung von Gegenmaßnahmen im rechtlich-politischen und betrieblichen Bereich

  • Author: Karl Purzner
  • Category: Articles
  • Region: Austria
  • Field of law: Semiotics
  • Citation: Karl Purzner, Der kulturpathologische Aspekt des Trends zur Verrechtlichung der Gesellschaft und die prophylaktische Bedeutung von Gegenmaßnahmen im rechtlich-politischen und betrieblichen Bereich, in: Jusletter IT 11 September 2014
Die Dynamisierung der postmodernen, exzessiven Anspruchs- und Leistungsgesellschaft bringt das Bindungswesen Mensch sowohl in erwerbs- als auch in bedarfswirtschaftlichen Betrieben an bedrohliche und kritische Grenzen, die mit einer Mehrzahl von zum Teil nicht auflösbaren Widersprüchen zu tun haben, z.B. dem zwischen geforderter und von den Ressourcen her möglicher Leistung. Der rechtlich gestützte Auftrags-, Kontroll- und Sanktionsdruck lastet auf den Beteiligten und Betroffenen und gefährdet ihre mentale Gesundheit. Rechtliche und betriebliche Möglichkeiten der Abhilfe werden exemplarisch dargestellt.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung: die strukturellen Haupteigenschaften unserer Zivilisation und ihre Auswirkung auf den Entstehungs- und Bewältigungszusammenhang von psychischen Gesundheitsstörungen
  • 2. Die allgemeine Zivilisationsdynamik im rechtlichen Teilbereich der Gesellschaft: die zunehmende Verrechtlichung unserer Gesellschaft
  • 3. Auswirkungen der Verhältnisse im rechtlichen Bereich der Gesellschaft auf Unternehmen im allgemeinen und medizinische oder psychosoziale Einrichtungen insbesondere
  • 4. Prophylaxe: Abhilfemöglichkeiten im rechtlichen und betrieblichen Bereich
  • 5. Schluss
  • 6. Literatur
[1]
Es war der Inhalt dieses 1996 von mir publizierten Artikels – Recht, mentale Gesundheit und deren Wechselwirkungen –, der die langjährige Beziehung zwischen Doz. Lachmayer und mir stiftete. Seine Initiative, im Rahmen des Seminars «Semiotik des Rechts» einen sehr offenen und kreativen interdisziplinären Dialog einzurichten, kam dadurch auch mir zugute: über mehrere Jahre wurde ich eingeladen, mich an einem hochinteressanten und -relevanten Kommunikationsprozess zu beteiligen, der Fachleute aus verschiedenen Bereichen zu einem übergreifenden Austausch zusammenführte. Sowohl als Vortragender als auch in der Rolle des Rezipierenden erfuhr ich dabei sehr viele Anregungen, für die ich heute noch dankbar bin.
[2]
Was ich in diesem Artikel 1996 beschrieb, verhält sich heute aus meiner Sicht der Sache nach noch genauso. Die Intensität der Wirkung des darin angeführten Faktorenverbunds auf die Psyche hat sich allerdings demgegenüber weiter verschärft. Insofern macht eine Wiederveröffentlichung auch Sinn.

1.

Einleitung: die strukturellen Haupteigenschaften unserer Zivilisation und ihre Auswirkung auf den Entstehungs- und Bewältigungszusammenhang von psychischen Gesundheitsstörungen ^

[3]
Vor allem systemtheoretisch orientierte Philosophen, Soziologen und Sozialpsychologen haben in den letzten Jahrzehnten versucht, das Wesen der gegenwärtigen gesellschaftlichen Lage näher zu bestimmen. Deren im Großen und Ganzen übereinstimmende Aussagen laufen darauf hinaus, dass die Dynamik der funktionalen Differenzierung in unserer Gesellschaft zu einem relativen Integrationsmangel derselben geführt hat. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass wir in den verschiedenen Teilbereichen moderner entwickelter Gesellschaften die entstandene organisatorisch-rechtlich-kulturelle Komplexität wenn überhaupt, dann nur noch sehr begrenzt zu bewältigen vermögen.
[4]

Nun verhält es sich aber bekanntlich so, dass der jeweilige allgemeine geschichtlich-gesellschaftliche Gesamtzustand sowohl die Entstehung als auch die Möglichkeiten der Bewältigung von (psychischen) Gesundheitsstörungen beeinflußt, obwohl dieser Tatbestand im Alltag oft aus den Augen verloren wird. D.h. verkürzt gesagt, der überdifferenzierte und im Verhältnis dazu unterintegrierte Zustand der Gesamtgesellschaft bedeutet für das soziologische und individuelle Subjekt ein Gesundheitsrisiko. Dieses kann allerdings mittels prophylaktischer Maßnahmen verringert werden, wie ich im folgenden am Beispiel des zunehmenden Verrechtlichungstrends in der Gesellschaft aufzeigen möchte.

2.

Die allgemeine Zivilisationsdynamik im rechtlichen Teilbereich der Gesellschaft: die zunehmende Verrechtlichung unserer Gesellschaft ^

[5]
Von der eingangs beschriebenen Differenzierungsdynamik und deren Folgeproblemen wurde natürlich auch das rechtliche Teilsystem der Gesellschaft erfasst. Die allgemeine Tendenz zur Verrechtlichung unserer Gesellschaft entspricht einerseits durchaus jener ungemilderten Eigendynamik, die spezialisierte Funktionssysteme in entwickelten Gesellschaften entfalten. Andererseits blieben die Integrationsprobleme auch in diesem Teilbereich der Gesellschaft nicht aus: nämlich erstens, weil in hochkomplexen Systemen herkömmliche, traditionelle Formen rechtlicher Steuerung nicht mehr greifen: wo es um die Regulierung oder Steuerung des Verhaltens von Systemen geht, wo systemische Zusammenhänge wichtiger sind als individualisierbare Zurechnungen, wo die Systemdynamik das zu regulierende Problem oder Risiko hervorbringt und nicht das Einzelhandeln von Personen, versagen herkömmliche Versuche der rechtlichen Steuerung. (siehe dazu genauer Willke 1992). Zweitens aber, weil die ständig zunehmende «Gesetzesflut» der letzten Jahrzehnte zu dem eben beschriebenen Mangel an Integration (Unübersichtlichkeit, Unabgestimmtheit, Unverständlichkeite etc.) selbst beiträgt, wie in den letzten Jahren nicht nur in der Fachliteratur sondern auch in den Printmedien immer wieder wortreich dargestellt wurde.

3.

Auswirkungen der Verhältnisse im rechtlichen Bereich der Gesellschaft auf Unternehmen im allgemeinen und medizinische oder psychosoziale Einrichtungen insbesondere ^

[6]
Diese schwierige Situation innerhalb des rechtlichen Teilbereichs unserer Gesellschaft beeinflusst aber mittelbar über die Unternehmen (sowohl erwerbs- als auch bedarfswirtschaftlicher Art) auch den psychischen Zustand der Gesellschaftsmitglieder und zwar in ungünstiger Weise, wie gleich zu zeigen sein wird. Eine Beschäftigung mit der Rechtsthematik ist daher von erheblicher Bedeutung für die Prophylaxe psychischer Störungen. Ich kann das an dieser Stelle nicht im einzelnen ausführen und möchte daher nur einen zentralen Aspekt des behaupteten Zusammenhangs darstellen. Er besteht in der Verbundwirkung von 4 Faktoren.
[7]
1. Neue gesetzliche Regelungen lassen vor ihrem Inkrafttreten oft nicht ausreichend klar erkennen, welcher Mehraufwand zu ihrer Erfüllung erforderlich sein wird. In der Praxis zeigt sich, dass viele rechtlich vorgegebenen Leistungsaufträge infolge der meist gleichzeitig vorzufindenden auftragsrelativen Ressourcen- und damit Aus-, Weiter-, und Fortbildungsmängel nicht mehr angemessen erfüllt werden können. Die daraus resultierende Überbelastung von Organisationen und damit die Überbeanspruchung deren Belegschaften wird oft lange nicht erkannt bzw. verleugnet und führt im medizinischen und psychosozialen Bereich oft zur Selbstausbeutung mit entsprechend ungünstigen Sekundärfolgen (z.B. Burnout).
[8]
2. Dazu kommt, dass wir es auf Grund der Kompliziertheit der Verhältnisse zunehmend mit unklaren (und auch grundsätzlich nicht einfach zu klärenden) Aufgaben im Berufsalltag zu tun haben. Man kennt sich nicht mehr aus, durchschaut die Situation nicht mehr etc.; der «Paragraphendschungel» ist für eine solche Lage sprichwörtlich geworden. Folge davon ist eine grundlegende Verunsicherung aller Beteiligten und Betroffenen.
[9]
3. Schließlich spielt die Veränderungsdynamik eine wichtige Rolle. Die Verhältnisse sind ja nicht nur kompliziert, sie verändern sich auch in immer kürzeren Abständen. Das gilt für die Gesetzesproduktion genauso wie für viele andere kulturelle Phänomene. Es passiert immer öfter, dass ein Gesetz bereits bei seinem Inkrafttreten veraltet ist und novelliert wird. Solche Phänomene der Beschleunigung des sozialen Wandels, die zu einem «verkürzten Aufenthalt in der Gegenwart» führen, erschweren die für das seelische Wohlbefinden so wichtigen Vorgänge der Traditionsbildung und damit der Orientierung enorm. Folge davon ist ebenfalls Verunsicherung.
[10]
4. Zuletzt ist die Ausweitung der Kontrolle anzuführen, die in den letzten Jahrzehnten zu beobachten ist und in verschiedenen Spielarten auftritt. (Diverse Kontrollinstanzen wie z.B. Beiräte, Kommissionen, Innenrevisionen, Anwaltschaften etc., aber auch die Medien. In der letzten Zeit ist es fast schon üblich geworden, mit den Medien zu drohen, wenn Ansprüche nicht in jedem Fall, sofort, im gewünschten Ausmaß und auf die gewünschte Art erfüllt werden.) Sie führt zu einem zunehmenden Verantwortungsdruck für alle Beteiligten und Betroffenen. In der Medizin und im psychosozialen Bereich sind wir daher mehr als je zuvor mit Haftungsfragen befasst. Obwohl dies in unseren Breiten noch nicht das Ausmaß der einschlägigen Zustände in den USA erreicht hat, spielt es im betrieblichen Alltag bereits eine spürbare Rolle (und zwar meist ohne, dass sich ein konkreter Fall ereignet hat, d.h. also in Form von Phantasien und Ängsten der Mitarbeiter bzw. als dumpfes Gefühl der Bedrohung oder der Ungewissheit; es gibt allerdings auch eine andere typische Reaktion, nämlich die der Verleugnung der gesamten Problematik). Der Begriff «Schädigung» am Arbeitsplatz sollte hinkünftig in erweitertem Sinn verstanden werden, nämlich durchaus auch die Bedrohungen von Mitarbeitern durch Haftungsfragen mit einschließen. Leistungsverweigerung, innere Emigration, Formalismus, kostspielige Absicherungsaktionen etc. sind zwar als Selbstschutz verständliche aber aus der Sicht des Ganzen unliebsame Folgen der Entwicklung in diesem Bereich. (Im Übrigen fühlen sich Mitarbeiter und Führungskräfte von Betrieben in den letzten Jahren nicht nur im rechtlichen Bereich durch die Haftungsproblematik bedroht, sondern zunehmend auch durch direkte Aggression. Ob Lehrer in der Schule, Kindergärtnerinnen in Kindertagesheimen, Polizisten in Ausübung ihres Dienstes, Staatsanwälte oder Richter bei Prozessen oder Justizpersonal im Strafvollzug – bei Interessensgegensätzen oder Nichterfüllung von Ansprüchen des jeweiligen Klientels muss immer öfter mit «Schädigung» durch verbale oder physische Aggression – in schweren Fällen unter Anwendung extremer Gewalt – gerechnet werden, eine sehr «direkte» Form der «Kontrolle».)
[11]
Es ist vor allem die Kombination der Wirkung dieser 4 Faktoren, die uns heute zu schaffen macht und die prophylaxerelevant ist. Überbeanspruchte Menschen (1), die durch die Komplexität und Dynamik der Verhältnisse (2) und deren ständige und beschleunigte Veränderung (3) sehr verunsichert sind und sich gleichzeitig durch enormen Kontroll- und Rechenschaftsdruck (einschließlich direkter Aggression) bedroht fühlen, sind krankheitsgefährdet, was sich auch wissenschaftlich belegen lässt. Kürzlich wurden der interessierten Öffentlichkeit die Ergebnisse einer Wiener interdisziplinären Studie zur psychischen Befindensbeeinträchtigung am Arbeitsplatz vorgestellt (Eckardstein et al. 1995). Es konnte bei diesen Untersuchungen festgestellt werden, dass die zentralsten Einflussfaktoren in Bezug auf die Auftretenswahrscheinlichkeit von Befindensbeeinträchtigungen am Arbeitsplatz neben Unfall- und Schädigungsgefahr die Variablen «Aufgabenunklarheit» und «Änderungsdynamik» darstellen.

    «Allen drei Faktoren gemeinsam ist ihre bedrohliche Wirkung auf das Individuum, die sich in der Reaktion durch Befindensbeeinträchtigungen auszudrücken scheint. Wenn Aufgaben unklar sind, eine Unfall- oder Schädigungsgefährdung wahrgenommen wird und sich der Arbeitsplatz laufend verändert, tritt die protektive und stabilisierende Kraft der vorhandenen Ressourcen in den Hintergrund. Verunsicherung, was und wie etwas zu tun ist, um das Arbeitsziel zu erreichen bzw. sich vor Unfall und Schaden zu schützen, beanspruchen die Person und, bedingt durch laufende Veränderungen, kann keine Stabilisierung stattfinden, woraus Befindensbeeinträchtigungen entstehen» (op.cit, S.222. Hervorhebungen von mir).

4.

Prophylaxe: Abhilfemöglichkeiten im rechtlichen und betrieblichen Bereich ^

[12]
Die oben beschriebene Problematik hat innerhalb des politisch-rechtlichen Teilsystems unserer Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten bereits einen solchen Problemdruck erzeugt, dass eine Reihe von zunächst traditionellen Maßnahmen gesetzt wurden und weiter gesetzt werden, um hier Abhilfe zu schaffen (Legislativdiensterweiterung, Bemühungen um Rechtsbereinigung, Erarbeitung und Publikation von Richtlinien rechtsökonomischer und -strategischer Art, Schaffung von Rechtsinformationssystemen etc.). Darüber hinaus gab es in letzter Zeit unkonventionelle Initiativen, um auf die Missstände in diesem Bereich verstärkt aufmerksam zu machen. Die Gründung eines überparteilichen Vereins «Stopp der Gesetzesflut» durch eine österreichische Nationalratsabgeordnete wäre hierfür ein Beispiel. Erklärtes Ziel dieser leider nicht erfolgreichen Plattform war es, die Pflege der Gesetzeskultur zu fördern, indem eine intensive Beschäftigung mit dem gegenständlichen Thema und eine Bewusstseinsbildung in Politik, Verwaltung, aber auch bei den Sozialpartnern herbeigeführt wird. Schließlich seien hier noch innovative Strategien systemisch argumentierender Staats-, Gesellschafts- und Organisationstheoretiker angeführt, die darauf hinauslaufen, der Steuerungskrise in der Gesellschaft mit neuen «forms of law» beizukommen (Willke 1994). In all diesen Zusammenhängen sehe ich eine Verantwortung von Gesundheitsexperten, darauf aufmerksam zu machen, dass diese Initiativen im Rechtsbereich auch aus Gründen der Psychohygiene dringend weiter betrieben werden sollten.
[13]
Ansatzpunkte zur Prophylaxe im betrieblichen Bereich möchte ich hier besonders am Beispiel medizinscher und psychosozialer Einrichtungen beschreiben. In den letzten Jahren wird immer wieder nach Supervision gerufen, um dem Wirkungsverbund der oben beschriebenen vier Belastungsfaktoren entgegenzuwirken. Der Einsatz dieser Form der Hilfestellung in Betrieben wird zwar künftig weiterhin sinnvoll sein, aber nicht mehr ausreichen. Vielmehr wird es nötig sein, angewandte Psychotherapie in Organisationen dadurch zu betreiben, dass sich das psychotherapeutische Methodenwissen mit demjenigen der Managementlehre amalgamiert. Der Ansatz der Organisationsentwicklung (OE) stellt einen solchen Versuch dar. Im Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien Baumgartner Höhe – jetzt Otto Wagner Spital – arbeiten wir seit Jahren mit der psychoanalytisch-systemischen Variante der OE und machen dabei sehr gute Erfahrungen. Im Unterschied zu den herkömmlichen Supervisionen, die allerdings bei OE-Projekten weiterhin zum Einsatz kommen, werden bei umfassenden betrieblichen Entwicklungsprozessen auch andere prophylaktisch wirksame Methoden bewusst verwendet. Systematisch sind sie in der oben erwähnten Studie dargestellt (Eckardstein et al. 1995). Ich möchte an dieser Stelle nur auf einige spezielle Punkte hinweisen. So sollten sich zum Beispiel Führungskräfte um eine möglichst genaue Evidenzhaltung jener Ressourcen bemühen, die für die Realisierung neuer Leistungsaufträge in der Praxis erforderlich sind. Dies deshalb, weil geplanter und wahrer Ressourcenbedarf für durch neue rechtliche Regelungen übertragene Aufgaben nicht selten voneinander abweichen. Ein ebenso wichtiges Gebiet stellt das ständige Monitoring von schleichenden oder plötzlichen (zum Teil verdeckten) Mehrbelastungen ohne entsprechende Ressourcenvermehrung dar. Was die rechtliche Problematik im engeren Sinn angeht, ergibt sich die wichtige Frage, wer die für die praktisch-betriebliche Umsetzung von neuen Regelungen notwendige Vorarbeit zu leisten hat bzw. welche Ressourcen dafür benötigt werden. Mit dem Inkrafttreten neuer Gesetze oder anderer relevanter Normen ist es ja meist nicht getan. Vielmehr bedürfen viele für den Praktiker unübersichtliche oder unverständliche, oft auch recht umfangreiche Rechtsmaterialien einer eigenen Aufbereitung bevor sie im Betrieb eingesetzt und ins Aus-, Weiter-, Fortbildungssystem aufgenommen werden können.

5.

Schluss ^

[14]
Die dargestellten – und viele andere aus Raumgründen nicht angeführten – Maßnahmen im rechtlichen und betrieblichen Bereich vermögen tatsächlich, wie wir aus einigen erfolgreichen Beispielen wissen, der gesundheitsbeeinträchtigenden Wirkung der oben beschriebenen vier Faktoren gegenzusteuern, was einerseits sehr erfreulich ist. Andererseits müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es sehr fraglich ist, ob wir das Kräfteverhältnis zwischen den gesundheitsschädigenden und -förderlichen Faktoren in unseren Organisationen insgesamt zugunsten der letzteren werden beeinflussen können. Dazu bedürfte es kollektiver Anstrengungen, die möglicherweise über das hinausgehen, was Mitarbeiter und Führungskräfte heute leisten können und wollen. Allerdings – wir haben keine andere Wahl!

6.

Literatur ^

Eckardstein D, / Lueger G, / Niedl K, / Schuster B., Psychische Befindensbeeinträchtigungen und Gesundheit im Betrieb. Herausforderung für Personalmanager und Gesundheitsexperten. Hampp: München und Mering 1955

Purzner K., Der kulturpathologische Aspekt des Trends zur Verrechtlichung der Gesellschaft und die prophylaktische Bedeutung von Gegenmaßnahmen im rechtlich-politischen und betrieblichen Bereich, in: Hutterer-Krisch, R. / Pfersmann, V. / Farag, S. I. (Hrsg.): Psychotherapie, Lebensqualität und Prophylaxe. Beiträge zur Gesundheitsvorsorge in Gesellschaftspolitik, Arbeitswelt und beim Individuum. Springer; 1996

Willke H., Ironie des Staates. Suhrkamp: Frankfurt am Main 1992


 

Karl Purzner, Psychiater, Psychoanalytiker, Leiter des «Instituts Für Identitätsorientierte Entwicklungsförderung». Wien, Österreich.

Anmerkung: Mein Dank für wertvolle Hinweise bei der Abfassung dieser Arbeit gilt dem ärztlichen Direktor des Psychiatrischen Krankenhauses der Stadt Wien Baumgartner Höhe Univ. Prof. Dr. Eberhard Gabriel, den Mitgliedern des Qualitätskomitees «Recht und stationäre Psychiatrie» in diesem Krankenhaus, insbesondere Prim. Dr. Heinrich Donat und Prim. Dr. Ernst-Jörg Friedl, sowie Dr. Walter Schober vom Bundesministerium für Umweltschutz und Univ. Doz. Dr. Friedrich Lachmayer.