1.
Die textuelle Repräsentation der Rechtsordnung ^
1.1.
Autorität ^
Unter Autorität (lateinisch: auctoritas) wird eine soziale Positionierung verstanden, wonach sich andere Menschen in ihrem Denken und Handeln nach dieser orientieren2. Die Autorität kann soziologisch, rechtlich oder durch vorhergehende Praxis begründet werden.
1.2.
Textkorpus ^
Mit dem RIS Rechtsinformationssystem des Bundes (http://www.ris.bka.gv.at) verfügt Österreich über einen allgemein zugänglichen Textkorpus für die österreichische Rechtsordnung. Dies stellt eine der wesentlichen Errungenschaften von Friedrich Lachmayer dar, der dies gemeinsam mit Helga Stöger für das Bundeskanzleramt erreicht hat. Seine wichtigste Rolle war weniger jene des Technikers, sondern des Vordenkers, des Sammlers von Rechtstexten (die bei den verschiedensten Autoritäten abzuholen waren und sind) und des Sprachrohrs für die Nutzer.
Der Einsatz von Information Retrieval-Systemen ist ein Meilenstein in der Rechtsdokumentation. Internet und mobile Telekommunikation haben den einst restriktiven Zugang für (fast) alle und zwar (fast) überall ermöglicht. Apps stellen einen weiteren wesentlichen Schritt zum benutzerfreundlichen Zugang zum Recht dar.7 Die Sichtung und Strukturierung des jeweiligen Textkorpus einer Rechtsordnung hat sich hingegen wenig verändert. Nach wie vor sind die traditionellen Techniken der Rechtsdokumentation und Rechtsdogmatik dominant; erstere sind aber durch die IT-Methoden wesentlich effizienter geworden.8
1.2.1.
RIS ^
1.2.2.
E-Recht ^
2.
Die bisherigen Schritte zur Abstraktion ^
Ein wesentliches Ziel der Rechtsinformatik ist es aber, die Anwendung des Rechts durch Automatisierung mit Hilfe von IT zu unterstützen. Der Textkorpus bietet eine unerschöpfliche Quelle für rechtslinguistische Forschungen. Das Semantic Web12 brachte eine stärke Fokussierung der Forschung auf semantische Indexierung. Dieses Thema ist Kern der Rechtsinformatik seit vielen Jahren: die Frage nach der besten und zweckmäßigsten Formalisierung des Rechts zwecks computergestützter Verarbeitung, sei es mit logischen, begrifflichen oder anderen, insb. sprachbezogenen Formalisierungen. Seit vielen Jahren sind Ontologien ein Ansatz zur expliziten Beschreibung von Konzepten13.
2.1.
Rechtssprache ^
2.2.
Rechtsvisualisierung/Multisensorisches Recht ^
2.3.
Metzdaten: Bibliographie, Klassifikation, Thesaurus und lexikalische Ontologie ^
Klassifikationen und Thesauri sind klassische Werkzeuge der Wissensrepräsentation und Indexierung. Eine Klassifikation ist eine planmäßige Sammlung von abstrakten Klassen nach bestimmten Merkmalen. Dieses Instrument wird vornehmlich zur Bildung von Klassen zur Gesetzgebung verwendet; der resultierende Index ist ein wichtiges Nachschlagwerk für den Zugang zum Recht (EU: Fundstellennachweis des geltenden Gemeinschaftsrechts; Österreich: Index des geltenden Gemeinschaftsrechts). Ein Thesaurus ist eine natürlich-sprachlich basierte Dokumentationssprache mit terminologischer Kontrolle der Begriffe. Im informationswissenschaftlichen Sinne ist ein Thesaurus «eine geordnete Zusammenstellung von Begriffen und ihren (vorwiegend natürlichsprachlichen) Bezeichnungen, die in einem Dokumentationsgebiet zum Indexieren, Speichern und Wiederauffinden dient».22 Aus juristischer Sicht besteht ein Thesaurus aus den jeweiligen Deskriptoren und Relationen zwischen diesen (Äquivalenzrelation für Synonyme und Polyseme, Hyponymie für Über- bzw. Unterordnung, Assoziationsrelation für verwandte Begriffe etc.). Ein wesentlicher Teil besteht aus den Definitionen der Deskriptoren. Die notwendige Verbesserung eines Thesaurus liegt im Aufbau einer verbesserten Typologie der Relationen. Die Rechtsdogmatik hat mit Rechtswörterbüchern eine ähnliche Form geschaffen, wobei die Zielsetzung vornehmlich in der Identifikation der Rechtsbegriffe und deren Definitionen liegt.
2.4.
Relationen, Vernetzung, Verweise, und Hyperlinks ^
Der Wissenscontainer «Dokument» wird durch dessen Segmentierung sowie die Hinzufügung von Metadaten in die jeweiligen Wissenselemente aufgeteilt. Diese sind Rechtsnormen, Rechtssätze, Sachverhalte, Begriffe, Geltungsangaben, Klassifikationen etc.; in der Graphentheorie werden diese als Knoten bezeichnet.25 Der weitere Mehrwert wird durch Relationen geschaffen; in der Graphentheorie die Kanten. Im Entity Relationship Model sind diese die Beziehungen zwischen den Objekten (Entitäten). Diese Entitäten haben natürlich auch Attribute zur Beschreibung ihrer Eigenschaften.
Verweise bilden die Beziehungen die Fülle der Relationen zwischen juristischen Dokumenten im Stufenbau der Rechtsordnungen ab, wobei eine eindeutige Dokumentenidentität erforderlich ist. Hypertext unterstützt diese dokumentarischen Methoden wesentlich. Alle diese Methoden können als Hinzufügung von Metadaten (d.h. nicht-linearen Strukturen) zu linearen Texten zusammengefasst werden.29 Die Verweisungsrelation kennt sehr viele Ausprägungen; die CELEX-Verweisungen30 sowie die Arbeit von Albrecht Berger31 Anfang der 1970er Jahre zeigen die Vielfalt. In jüngster Zeit wird diese Vielfalt von Verweisungen auf den Link reduziert.
2.5.
Relevanz und Ranking ^
Der Kern des Ranking besteht in einer Erarbeitung einer Reihenfolge mehrerer vergleichbarer Objekte nach festgelegten Bewertungskriterien. Relevanzkriterien liefern gewissermaßen das Rohmaterial des Rankings. Ranking – oder die Rangordnung – wird vielfach eingesetzt (Sportcharts, Musikcharts, etc.); im juristischen Bereich ist das Ranking von Dokumenten nach ihrer Relevanz oder Relation am wichtigsten. In der Rechtsdogmatik erfolgt dies intellektuell und wird mittels Fußnoten dokumentiert; in der Rechtsinformatik stehen automatische Methoden im Vordergrund, und zwar insbes. beim Suchmaschinenranking. Während die Linkpopularität bei der Suchmaschine Google sehr gut funktioniert (PageRank)34 und dieser auch zum phänomenalen Erfolg verholfen hat, bei Nachrichtentexten statische Verfahren, insbes. die Begriffshäufigkeit verknüpft mit der inversen Dokumenthäufigkeit, brauchbare Resultate liefern,35 bleibt in der Jurisprudenz die Frage des Rankings letztlich unbefriedigend gelöst. Moderne Suchmaschinen bieten viele Varianten des Rankings, insbes. auch mit Dokumenttypen verknüpft, aber letztlich ist die Abbildung der Dokumente in der Zeitachse die wichtigste Form des Rankings geblieben. Neue Ansätze möchten das relevante Kontextwissen in das Ranking einbeziehen36; hier ist aber gerade in Europa die Datenlage aufgrund des Datenschutzes nicht ausreichend vorhanden.
2.6.
Nimbus ^
3.
Die nächsten Schritte der Abstraktion ^
3.1.
Juristische Ontologien ^
3.2.
Rechtslogik ^
Logik ist den Rechtswissenschaften47 zentral, weil aus der Fülle von Relationen zwischen Wissenselementen, Dokumenten, Regeln und Sachverhalten eindeutige Beziehungen herstellt werden müssen. Ohne exakte Schlussfolgerungen geht dies nicht.
4.
Textkorpus und Wissensakquisition ^
Das Interesse an diesen Methoden ist in den letzten Jahren gestiegen. In den Tagungsbänden der JURIX bzw. der ICAIL nehmen die Rechtslinguistik und der Aufbau von Thesauri eine immer wichtigere Rolle ein. Durch diese intensiven Forschungen werden die Methoden für die Wissensakquisition brauchbarer. Auf das Potential zur Suchunterstützung und Indexierung kann hier nur hingewiesen werden.56 Des Weiteren sollen die verfeinerten Methoden dazu genutzt werden, um bei meinem Projekt des Dynamischen Elektronischen Rechtskommentars beim Aufbau und der Wartung der Wissensbasis eine wesentliche Unterstützung zu geben. Es bedarf jedoch noch einiger Verfeinerung der Methoden, damit die Systeme ohne wesentliche intellektuelle Unterstützung die ausreichende Qualität liefern.57
5.
Dynamischer Elektronischer Rechtskommentar ^
Der Dynamische Elektronische Rechtskommentar (DERK)58 besteht aus einem Textkorpus, d.h. einer syntaktischen Repräsentation der Rechtsordnung, einer semantischen Repräsentation des Rechtssystems (z.B. konzeptionelle Darstellung von Regeln), einer semantischen Repräsentation der Welt (z.B. konzeptionelle Darstellung von Tatsachen) und einen Netzwerk der Relationen zwischen Textkorpus, semantischer Rechtsrepräsentation und Weltontologie. Der Wissenserwerb wird durch semi-automatische Textzusammenfassung und Textklassifikation unterstützt (siehe dazu oben). Eine Inferenzmaschine ermöglicht automatisierte Argumentation in Standardfällen. Die einfachere Formalisierung von Wissen und die semi-automatische Wissensaquisition ermöglichen eine dynamische, semiautomatische Aktualisierung der Wissensbasis.
6.
Schussfolgerungen ^
Erich Schweighofer, Ao. Univ.-Prof., Arbeitsgruppe Rechtsinformatik, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Wien, Schottenbastei 10-16/2/5, 1010 Wien, Österreich
erich.schweighofer@univie.ac.at; http://rechtsinformatik.univie.ac.at
- 1 Dies wird selten explizit ausgesprochen; das wichtigste Beispiel ist hier im Völkerrecht zu finden. Nach Art. 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs (IGH) sind die «Lehrmeinungen der fähigsten Völkerrechtler» ein Hilfsmittel zur Feststellung des Rechts.
- 2 Deutsche Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Autorität (zuletzt abgefragt: 10. September 2014).
- 3 Haft, Juristische Schreibschule, 2009; Haft, Das Normfall Buch, Normfall Verlag, 2014.
- 4 Schweighofer, Rechtsinformatik und Wissenrepräsentation, Automatische Textanalyse im Völkerrecht und Europarecht, Forschungen aus Staat und Recht 124, Springer Verlag, Wien 1999, 18 ff.
- 5 Vgl. Cyras, Handstanger, Lachmayer, Schweighofer, Standard Cases, Hard Cases, Emergency Cases and Scurrile Cases in Jurisprudence, Jusletter IT (wird in der Ausgabe Dezember 2014, erscheinen).
- 6 Schweighofer, Rechtsinformatik und Wissensrepräsentation, 1999.
- 7 Wass et al., openlaws.eu, in: Schweighofer, Kummer, Hötzendorfer (Hrsg.), Tagungsband IRIS2013, 209 ff.
- 8 Vgl. Schweighofer, Rechtsinformatik und Wissensrepräsentation, 1999, 43 ff.
- 9 Nach dem Kundmachungsreformgesetzes 2004 (BGBl. I Nr. 100/2003) werden seit 1. Jänner 2004 die im österreichischen Bundesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften rechtlich authentisch ausschließlich im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes kundgemacht.
- 10 http://www.data.gv.at/datensatz/?id=31430a9f-c8ba-4654-ab68-c9c3dff0361b (zuletzt abgefragt: 10. September 2014).
- 11 http://www.oesterreich.gv.at/site/5290/default.aspx (zuletzt abgefragt 10. September 2014). Vgl. auch Folder E-Recht 2006; verfügbar: http://www.oesterreich.gv.at/DocView.axd?CobId=21189.
- 12 Berners-Lee et al., The Semantic Web, Scientific American 05/2001, NY, http://www.scientificamerican.com/.
- 13 Schweighofer, Indexing as an ontological-based support for legal reasoning. In: Yearwood, Stranieri (eds.), Technologies for Supporting Reasoning Communities and Collaborative Decision Making: Cooperative Approaches, IGI Global Publishers, Hershey, PA 2011, 213–236; Sator, Casanovas, Biasiotti, Fernández-Barrera (Eds.), Approaches to Legal Ontologies, Springer, Dordrecht 2011.
- 14 Deutsche Wikipedia: juristische Fachsprache; Website Rechtslinguistik, http://www.recht-und-sprache.de/index_rl.htm (zuletzt abgefragt 10. September 2014), Grewendorf, Rathert, Langugage and law – new applications of formal linguistics. In: Grewendorf, Rathert (eds.), Formal Linguistics and Law. Mouton de Gruyter, Berlin 2009, 1 ff.; Rathert, Sprache und Recht. Heidelberg, Universitätsverlag Winter 2006; Jackson, Moulinier, Natural Language Processing for Online Applications, Text Retrieval, Extraction and Categorization, 2nd edition, John Benjamins Publishing Company, Amsterdam 2007.
- 15 Brunschwig, Multisensory Law and Legal Informatics – A Comparison of How these Legal Disciplines Relate to Visual Law. In: Geist, Brunschwig, Lachmayer, Schefbeck (Hrsg.), Strukturierung der Juristischen Semanik – Structuring Legal Semantics, Festschrift für Erich Schweighofer, Weblaw Verlag, Bern 2011, 573 ff.; Brunschwig, Visualisierung von Rechtsnormen, Legal Design, Diss. Zürich, M. T. Fögen u.a. (Hrsg.), Zürcher Studien zur Rechtsgeschichte, Bd. 45, Zürich 2001.
- 16 Lachmayer, Visualisierung des Abstrakten, in: Schweighofer et al., (Hrsg.), IT in Recht und Staat, Aktuelle Fragen der Rechtsinformatik, Wien: Band 6 der Schriftenreihe Rechtsinformatik, 2004, 309 ff.
- 17 Brunschwig, Multisensory Law and Legal Informatics, 2011, 633 ff.
- 18 Heddier, Knackstedt, Herausforderungen der Rechtsvisualisierung aus Perspektive der Wirtschaftsinformatik. In: Schweighofer, Kummer, Hötzendorfer (Hrsg.), Transformation juristischer Sprachen, Tagungsband IRIS2012, 355 ff.; dieselben, Empirische Evaluierung von Rechtsvisualisierungen am Beispiel von Handyverträgen. In: Schweighofer, Kummer, Hötzendorfer (Hrsg.), Applikation und Applikation, Tagungsband IRIS2013, 413 ff.
- 19 Mahler, Visualising Legal Risk. In: Schweighofer (Hrsg.), Semantisches Web und Soziale Netzwerke im Recht, Tagungsband IRIS2009, books@ocg.at, Wien, 315 ff.
- 20 Website: http://www.w3c.org (zuletzt abgefragt: 10. September 2014).
- 21 Schweighofer, Rechtsinformatik und Wissensrepräsentation, 1999, 61.
- 22 DIN 1463 Teil 1 bzw. ISO 2788:1986 und ISO 25964-1:2011. Vgl. auch Schweighofer, Rechtsinformatik und Wissensrepräsentation, 1999, 63 f.
- 23 Schweighofer, Rechtsinformatik und Wissensrepräsentation, 1999, 63 f.
- 24 SKOS wurde am 18. August 2009 vom W3C als Empfehlung veröffentlicht. Website: http://www.w3.org/2004/02/skos/ (zuletzt abgefragt: 10. September 2014).
- 25 Reisinger, Strukturwissenschaftliche Grundlagen der Rechtsinformatik, Leykam-Verlag, Graz-Wien 1987.
- 26 Website e-Justice, https://e-justice.europa.eu/content_european_case_law_identifier_ecli-175-de.do (zuletzt abgefragt: 10. September 2014).
- 27 Vgl. Schweighofer, Indexing as an ontological-based support for legal reasoning. In: Yearwood, Stranieri (eds.), Technologies for Supporting Reasoning Communities and Collaborative Decision Making: Cooperative Approaches, IGI Global Publishers, Hershey, PA 2011, 213 ff.
- 28 Philipps, Endliche Rechtsbegriffe mit unendlichen Grenzen, Rechtslogische Aufsätze, Anthologia, Weblaw, Bern 2012.
- 29 Bing, Hypertext – the deep structure, in: Jusletter IT 20. Februar 2014 (Eingeladener Vortrag DEXA1998).
- 30 Schweighofer, Wissensrepräsentation in Information Retrieval-Systemen am Beispiel des EU-Rechts, WUV, Wien 2000.
- 31 Berger, Die Erschließung von Verweisungen bei der Gesetzesdokumentation, Verlag Dokumentation, Pullach bei München, 1971.
- 32 Deutsche Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Relevanz (zuletzt abgefragt: 10. September 2014).
- 33 Schweighofer, Rechtsinformatik und Wissensrepräsentation, 1999, 53 ff.
- 34 Deutsche Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/PageRankGoogle (zuletzt abgefragt: 10. September 2014); Manning, Raghavan, Schütze, Introduction to Information Retrieval, Cambridge University Press, New York 2008.
- 35 Schweighofer, Hanneder, Rauber, Dittenbach, Improvement of Vector Representations of Legal Documents with Legal Ontologies. In: 5th International Conference on Business Information Systems, Poznan, April 2002 (Proceedings on CD-ROM).
- 36 Lu, Conrad, Next generation legal research: it is already there, 2014, http://blog.law.cornell.edu/voxpop/2013/03/28/next-generation-legal-search-its-already-here/ (zuletzt abgefragt: 10. September 2014).
- 37 Schwierigkeiten bereitet die Darstellung der Anwendbarkeit von Rechtsnormen, die auf materiellen Kriterien beruht (z.B. von Staatsverträgen oder EU Normen). Aber auch die Anwendbarkeit der Normen auf variable Geschäftsjahre ist schwer zu repräsentieren.
- 38 So Manning in seiner Bewertung der Suchmaschine von Westlaw. Manning, Raghavan, Schütze, Introduction to Information Retrieval, Cambridge University Press, New York 2008.
- 39 Le Bon, Psychologie der Massen, übersetzt von Eisler, 1911.
- 40 Am besten drückt diese Komponente das Völkerrecht aus, und zwar in Art. 32 WVK. Demnach ist die Bedeutung einer Norm nicht nur dem Text, sondern auch aus weiteren Dokumenten im jeweiligen Kontext zu sehen. Die vertragsrelevante Praxis der Gerichte sowie der Verwaltungsbehörden bekommt hier die relevante Bedeutung in Kontext der Anwendung wie autoritativer Gerichtsentscheidungen.
- 41 Haft, Untersuchung der Möglichkeiten des Einsatzes von Expertensystemen zur Unterstützung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern, Abschlußbericht, Universität Tübingen, 1991.
- 42 Website Oracle Business Rules, http://www.oracle.com/technetwork/middleware/business-rules/overview/index.html (zuletzt abgefragt: 10. September 2014).
- 43 Fiedler, Modell und Modellbildung als Themen der juristischen Methodenlehre, in: Schweighofer et al., Tagungsband IRIS2006, Boorberg, Stuttgart 2006, 275 ff.
- 44 Sowa, Knowledge Representation, Course Technology, Boston, MA, 2000, XII.
- 45 Breuker, et al., Ontologies for legal information serving and knowledge management. In: Proceedings of the 15th Jurix (London, UK, 2002), IOS Press, Amsterdam, 2002, 73 ff.; Schweighofer, Indexing as an ontological-based support for legal reasoning 2011, 213 ff.; Sator, Casanovas, Biasiotti, Fernández-Barrera, (Eds.), Approaches to Legal Ontologies, Springer, Dordrecht, 2011; Francescioni, Montemagni, Peters, Tiscornia, (Eds.), Semantic Processing of Legal Texts, Springer Berlin 2010.
- 46 Vgl. zu AI & Recht die Tagungsbände der ICAIL Konferenzen (ACM, New York, NY) sowie das Journal AI & Law, Springer Verlag.
- 47 Schweighofer, Rechtsinformatik und Wissenrepräsentation, 1999, mit weiteren Nachweisen.
- 48 Luger, Stubblefield, Artificial Intelligence and the Design of Expert Systems, Second Edition, The Benjamin/Cummings Publishing Company, Redwood City, CA 1993, 14.
- 49 Philipps, Rechtslogik, in: Lexikon des Rechts 2/444, Luchterhand, Darmstadt, 1987; Haft, Einführung in die Rechtsinformatik, Alber-Verlag, Freiburg/München, 1977, 21 ff.
- 50 Haft, Juristische Rhetorik, 4., um ein Nachwort erweiterte Auflage, Verlag Alber, München 1990, 75 ff.
- 51 Schweighofer, Rechtsinformatik und Wissensrepräsentation, 1999.
- 52 Zemanek, Weltmacht Computer – Weltreich der Information, Bechtle Verlag, Esslingen, München 1991, 355 f.
- 53 Für viele sei nur das Beispiel von Oracle Business Rules angeführt.
- 54 Siehe dazu die Tagungsbände der ICAIL sowie die Zeitschrift AI & Law.
- 55 Einen Überblick über die Arbeiten findet sich in Schweighofer, Rechtsinformatik und Wissensrepräsentation, 1999; im Sammelband Grewendorf, Rathert, 209, sowie jüngst in den JURIX2012 Proceedings: Winkels, Hoekstra, Automatic Extraction of Legal Concepts and Definitions; Wyner, Bos, Basile, Quaresma, An Empirical Approach to the Semantic Representation of Laws. Vgl. zur automatischen Klassifikation Kienreich, Schulze, Lex, Rapp, Eine Kombination von Regelbasierten und Statistischen Verfahren für die Hierarchische Klassifikation von Juristischen Dokumenten, in: Schweighofer, Kummer, Hötzendorfer (Hrsg.), Tagungsband IRIS2013, 73 ff.
- 56 Vgl. z.B. die Suchunterstützung bei Weblaw (http.///weblaw.ch).
- 57 Schweighofer, Indexing, 2011.
- 58 Schweighofer, Indexing, 2011; Schweighofer, Computing Law: From Legal Information Systems to Dynamic Legal Electronic Commentaries. In: Magnusson Sjöberg, Wahlgren (eds.), Festskrift till Peter Seipel.: Norsteds Juridik AB, Stockholm 2006, 569 ff.