1.
Einleitung ^
2.
Landesgesetzblatt authentisch ^
- Kärnten
- Steiermark
- Tirol
- Wien
Das Bundeskanzleramt stellt den Ländern ein elektronisches Eingabeformular zur Verfügung, in das die erforderlichen Metadaten, wie beispielsweise das Kundmachungsdatum oder der Titel des LGBl eingetragen werden können. Nach der Erfassung der Metadaten wird das Landesgesetzblatt in zwei Dokumentformaten (docx und ein amtssigniertes pdf-Dokument) hochgeladen. Nach den erforderlichen Verarbeitungsschritten ist das LGBl in der RIS-Anwendung «Landesgesetzblatt authentisch»3 enthalten, wobei nur die elektronisch signierte Fassung rechtlich verbindlich ist.
- Burgenland
- Oberösterreich
- Vorarlberg
3.
Verwaltungsgerichte ^
3.1.
Bundesverwaltungsgericht ^
Das Bundesverwaltungsgericht4 ist das größte Verwaltungsgericht Österreichs. Auf Grund der vielen Rechtsmaterien5, für die das BVwG zuständig ist, nimmt man an, dass es bis zu 40.000 Entscheidungen pro Jahr geben wird. § 20 Bundesverwaltungsgerichtsgesetz bestimmt, dass Erkenntnisse und Beschlüsse, die nicht bloß verfahrensleitend sind, in anonymisierter Form im RIS zu veröffentlichen sind.
3.2.
Landesverwaltungsgerichte ^
Die LVwG haben nunmehr u.a. die Kompetenzen der vormaligen Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern übernommen. Dementsprechend musste eine neue Applikation «Judikaturdokumentation der Landesverwaltungsgerichte (LVwG)»6 eingerichtet werden; die RIS-Anwendung «Judikaturdokumentation der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS)»7 wird allerdings weiterhin im RIS verbleiben.
3.3.
Bundesfinanzgericht ^
Die Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts, als «Nachfolger» des Unabhängigen Finanzsenates, werden in der Anwendung «Finkdok»9 des BM für Finanzen veröffentlicht. Ob sie zusätzlich auch im RIS abfragbar sein werden, ist derzeit noch ungeklärt.
4.
Datenschutzbehörde ^
Mit einer Novelle des Datenschutzgesetzes (DSG) 200010 wurde die Datenschutzbehörde eingerichtet, die mit 1. Jänner 2014 ihre Arbeit begonnen hat. Die Entscheidungen der Datenschutzbehörde werden in die bestehende RIS-Anwendung «Judikatur der Datenschutzkommission»11 eingegliedert, die nun die neue Bezeichnung «Datenschutzbehörde (vor 2014: Datenschutzkommission)» hat. Für die Dateneinbringung ist eine Eingabemaske, analog zum LVwG, verfügbar.
5.
Personalvertretungsaufsichtsbehörde ^
Mit einer Änderung des Bundes-Personalvertretungsgesetzes (PVG)12 wurde die Personalvertretungsaufsichtsbehörde geschaffen, die mit 1. Jänner 2014 ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Gemäß § 41e PVG13 sind rechtskräftige Bescheide, Beschlüsse, die nicht bloß verfahrensleitend sind, und Ergebnisse von Prüfungen gemäß § 41 Abs. 4 leg. cit. unverzüglich in anonymisierter Form im RIS zu veröffentlichen.
Auch die Entscheidungen der Personalvertretungsaufsichtsbehörde werden in eine bereits bestehende RIS-Anwendung14 eingegliedert, die nun die Bezeichnung «Personalvertretungsaufsichtsbehörde (vor 2014: Personalvertretungs-Aufsichtskommission)» hat.
6.
Gleichbehandlungskommissionen ^
Derzeit werden die Entscheidungen der Bundes-Gleichbehandlungskommission (Senate I und II) und der Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft (Senate I, II und III) auf der Homepage der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst in Form von PDF-Dokumenten veröffentlicht.15
7.
Zusammenfassung ^
Helmut Weichsel
Bundeskanzleramt, e-Government – Pogramm- und Projektmanagement (Abt. I/13)
Ballhausplatz 2, 1014 Wien, AT
helmut.weichsel@bka.gv.at, http://www.bka.gv.at
- 1 BGBl I 2012/51.
- 2 Siehe Art. 101a B-VG i.d.F. BGBl I 2012/51.
- 3 Siehe http://www.ris.bka.gv.at/LgblAuth/ (6. Januar 2014).
- 4 Siehe http://www.bvwg.gv.at/ (6. Januar 2014).
- 5 Näheres siehe http://www.bvwg.gv.at/fachbereiche/start_fb.html (6. Januar 2014).
- 6 Siehe http://www.ris.bka.gv.at/Lvwg/ (6. Januar 2014).
- 7 Siehe http://www.ris.bka.gv.at/Uvs/ (6. Januar 2014).
- 8 Siehe § 29 StLVwGG sowie § 11 Abs 7 Oö. LVwGG.
- 9 Siehe https://findok.bmf.gv.at/findok/?BFG_Suche=1 (6. Januar 2014).
- 10 DSG-Novelle 2014, BGBl I 2013/83.
- 11 Siehe http://www.ris.bka.gv.at/Dsk/ (6. Januar 2014).
- 12 Siehe BGBl I 2013/82.
- 13 I.d.F. BGBl I 2013/82.
- 14 Siehe http://www.ris.bka.gv.at/Pvak/ (6. Januar 2014).
- 15 Siehe http://www.frauen.bka.gv.at/site/5555/default.aspx (6. Januar 2014).