[1]
Bund, Kantone und Gemeinden treiben E-Government in der Schweiz seit 2008 gemeinsam voran. Der Steuerungsausschuss, der das gemeinsame Programm leitet, hat Ende 2014 eine Überarbeitung der bisherigen Grundlagen der Zusammenarbeit veranlasst. Bund, Kantone und Gemeinden erhielten im September 2015 die vor diesem Hintergrund weiterentwickelte E-Government-Strategie und Bund und Kantone ihre überarbeitete Rahmenvereinbarung zur Genehmigung.
[2]
Der Bundesrat hat die E-Government-Strategie Schweiz, die eine Fokussierung der nationalen Anstrengungen auf wenige strategisch bedeutsame Projekte und Aufgaben («Leistungen») vorsieht, genehmigt. Er hat ausserdem die rechtliche Grundlage der E-Government-Zusammenarbeit, die Rahmenvereinbarung, verabschiedet. Diese definiert die Organisation und das Budget für die Strategieumsetzung. Bund und Kantone stellen für die Finanzierung von Schwerpunktplan und Geschäftsstelle jährlich insgesamt 5 Millionen Franken, von ihnen je hälftig finanziert, zur Verfügung.
[3]
Die Konferenz der Kantonsregierungen entscheidet an ihrer Plenarversammlung Mitte Dezember über die Weiterführung der E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz. Die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien per 1. Januar 2016 in Kraft.
Quelle: Medienmitteilung Nr. 59527 des Bundesrates vom 18. November 2015