Jusletter IT

Dienst ÜPF: Aktualisierte Richtlinien für Fernmeldedienste

  • Author: Jurius
  • Category: News
  • Region: Switzerland
  • Field of law: Telecommunications law
  • Citation: Jurius, Dienst ÜPF: Aktualisierte Richtlinien für Fernmeldedienste, in: Jusletter IT 19 November 2015
To clarify serious crimes, Swiss judicial authorities ordered surveillance activities in telecommunications. The responsible compulsory measure courts decide on the permission. The service for monitoring of postal and telecommunications traffic («Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr [Dienst ÜPF]») will implement the measures together with the providers. The «Dienst ÜPF» issues guidelines, so the providers can handle these surveillances smoothly. These guidelines have been modernized and the update has been released on 22 October 2015. (ah)
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Der Dienst ÜPF ist aufgrund seiner rechtlichen Vorgaben verpflichtet, die technischen und organisatorischen Einzelheiten der Überwachung durch Richtlinien zu regeln. Er tut dies, indem er u.a. technische Richtlinien (TR TS) für die Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) erlässt und auf seiner Website veröffentlicht. Alle Richtlinien wurden in enger Zusammenarbeit mit den FDA erarbeitet und basieren mehrheitlich auf den Standards des European Telecommunication Standards Institute (ETSI).

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Insbesondere wurden nun die technischen Vorschriften mit Vorgaben für die Ausleitung der Überwachungsdaten der neuen 4G/LTE-Mobilfunktechnologie ergänzt. Angepasst wurden ausserdem die Vorschriften für die Lieferung von Überwachungsdaten via IP für Echtzeitüberwachungen klassischer Telefondienste sowie für die Lieferung von Standortdaten bei Überwachungen in Mobilfunknetzen.
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Die rechtliche Grundlage der Richtlinien findet sich in Art. 33 Abs. 1bis der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF).

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Die aktualisierten Richtlinien gelten ab dem 1. November 2015.

Quelle: Medienmitteilung des EJPD vom 22. Oktober 2015