Der Dienst ÜPF ist aufgrund seiner rechtlichen Vorgaben verpflichtet, die technischen und organisatorischen Einzelheiten der Überwachung durch Richtlinien zu regeln. Er tut dies, indem er u.a. technische Richtlinien (TR TS) für die Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) erlässt und auf seiner Website veröffentlicht. Alle Richtlinien wurden in enger Zusammenarbeit mit den FDA erarbeitet und basieren mehrheitlich auf den Standards des European Telecommunication Standards Institute (ETSI).
Die rechtliche Grundlage der Richtlinien findet sich in Art. 33 Abs. 1bis der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF).
Quelle: Medienmitteilung des EJPD vom 22. Oktober 2015
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