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Das Bundesrechenzentrum als Partner für die österreichische Justiz

  • Author: Roland Jabkowski
  • Category: Articles
  • Region: Austria
  • Field of law: E-Justice
  • Citation: Roland Jabkowski, Das Bundesrechenzentrum als Partner für die österreichische Justiz, in: Jusletter IT 19 November 2015
Die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) ist heute der marktführende E-Government-Partner in Österreich. Seine Geschichte und damit die Entwicklung von effizienten IT- Verwaltungsanwendungen ist eng mit dem Innovationsgeist im Bundesministerium für Justiz (BMJ) verbunden. Gerade das BMJ hat das Thema IT-Outsourcing sehr früh aufgegriffen. Einer der Pioniere in Sachen E-Government, der immer wieder Anstoß zu neuen IT-Entwicklungen in der Verwaltung gab und gibt, ist Dr. Martin Schneider. Mit sehr klaren Visionen und präzisen Vorstellungen hat der studierte Jurist die IT-Architektur der Justiz, wie wir sie heute kennen, zu einem europaweiten Vorzeigemodell gemacht. Die stabile und langjährige Geschäftsbeziehung zwischen BMJ und BRZ hat sehr positive Resultate gebracht, die auch international Beachtung finden.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Der E-Government-Pionier
  • 3. Von Bürokratie zu E-Government
  • 4. Erste Schritte zu mehr Effizienz
  • 5. Bundesrechenamt steigert Produktivität und Effizienz
  • 6. Bundesrechenzentrum als Full-Service-Provider des BMJ
  • 7. Zusammenarbeit BMJ und BRZ: eine gemeinsame Erfolgsstory
  • 8. Early Adopter und Trendsetter
  • 9. Visionär mit präzisen Vorstellungen
  • 10. Eine stabile und langjährige Partnerschaft
  • 11. Mitarbeiter mit hoher Fach- und IT-Kenntnis
  • 12. Die Justiz begleitet uns ein Leben lang
  • 13. Von der Grundbuchdatenbank zur Internetlösung
  • 14. Die größte Anwendung: Verfahrensautomation Justiz
  • 15. Ediktsdatei und Insolvenzregister
  • 16. IT im Strafvollzug
  • 17. Auch international setzt die Justiz auf moderne IT
  • 18. Gemeinsame Standards für europaweite Kommunikation
  • 19. BRZ als wichtiger E-Government-Partner und moderne IT-Factory
  • 20. Innovationspartner des Bundes
  • 21. e-Justice 2020

1.

Einleitung ^

[1]
Das Bundesrechenzentrum, der IT-Dienstleister der österreichischen Bundesverwaltung, ist heute der marktführende E-Government-Partner Österreichs. Als erfolgreiches, privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen stellt das Bundesrechenzentrum einen wichtigen, aus der heimischen E-Government-Landschaft nicht mehr wegzudenkenden Partner für den Bund und bundesnahe Organisationen dar. Die Geschichte des Bundesrechenzentrums und damit die Entwicklung von effizienten IT-Verwaltungsanwendungen ist eng mit dem vorherrschenden Innovationsgeist im Bundesministerium für Justiz verbunden.

2.

Der E-Government-Pionier ^

[2]
Einer der Pioniere in Sachen E-Government, der immer wieder Anstoß zu neuen IT-Entwicklungen in der Verwaltung gab und gibt, ist Dr. Martin Schneider. Der studierte Jurist begann seine Karriere als Universitätsassistent für Zivilrecht an der Uni Wien. Anfang der 1980er Jahre wechselte der Richteranwärter in die IT-Abteilung des Justizministeriums. Der gebürtige Wiener ist heute Chief Information Officer und Leiter der Abteilung für Rechtsinformatik im Bundesministerium für Justiz. Im Zuge seiner Tätigkeit war er in den 1990er Jahren Mitglied des Europäischen Expertenkomitees für IT und Recht und repräsentiert Österreich in der Arbeitsgruppe e-Justice des Rats der Europäischen Union. Die Geschichte von der EDV-unterstützten Verwaltung mit mehr Effizienz und Bürgernähe hat aber bereits früher begonnen.

3.

Von Bürokratie zu E-Government ^

[3]
Die Errichtung eines zentralistisch organisierten Behörden- und Beamtenstaates begann vor rund 270 Jahren unter der Regentschaft Maria Theresias. Damit hielt auch die Bürokratie Einzug in Österreich. Reformversuche, um die Verwaltung schlanker zu gestalten und zu beschleunigen, scheiterten jahrzehntelang mangels vorhandener Vereinfachungswerkzeuge. Durch entsprechende Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie im 20. Jahrhundert änderte sich das allerdings. Bereits die EDV-unterstützte Verwaltung brachte Effizienzsteigerungen. Doch erst das Internet ermöglichte die Vernetzung der Behörden und Ämter untereinander sowie in weiterer Folge mit den Bürgern. Das war die Basis für die elektronische Verwaltung – auch als E-Government bezeichnet – wie wir sie heute kennen.

4.

Erste Schritte zu mehr Effizienz ^

[4]
1959 wurde das erste elektronische Verfahren für eine öffentliche Verwaltung in ganz Europa implementiert. Dabei handelte es sich um ein Verfahren zur Berechnung und Zahlbarstellung der Bezüge für die vom Bund zu entlohnenden Personen. Fünf Jahre später folgte eine Anwendung zur Abgabeneinhebung und -verrechnung bei den Finanzämtern. Die erste IT-Anwendung für die Justiz war 1976 das Verfahren Unterhaltsvorschüsse. Eine EDV-unterstützte Grundbuchdatenbank gab es zwar schon Mitte der 1970er Jahre, aber erst in den 1980er Jahren übernahm das BRZ den Betrieb und ermöglichte somit den Zugriff auch von extern.

5.

Bundesrechenamt steigert Produktivität und Effizienz ^

[5]
Die Geschichte des Bundesrechenzentrums reicht ins Jahr 1971 zurück, als die Bundesregierung ein ADV-Konzept für die Bundesverwaltung beschloss: «Zum Zwecke der erforderlichen Strukturbereinigung ist eine weitgehende Konzentration der EDV-Anlagen auf einige wenige Schwerpunkte anzustreben.» Dafür errichtete der Bund ein Schwerpunkt-Rechenzentrum im Bundesrechenamt und konzentrierte dort die Bundesbesoldung und die Bundeshaushaltsverrechnung. So konnten schon in den 1970er und 1980er Jahren Produktivität und Effizienz enorm gesteigert werden.

6.

Bundesrechenzentrum als Full-Service-Provider des BMJ ^

[6]
1992 definierte die österreichische Bundesregierung in einem Informatik-Leitkonzept drei Schwerpunkte: Die Interaktion mit den Bürgern und der Wirtschaft, die betriebswirtschaftliche Ausrichtung der IT und die technische Standardisierung. Organisatorisch war dafür ein Service-Rechenzentrum für Standardanwendungen und ein Expertenzentrum für IT- und Verwaltungs-Know-how geplant. 1997 wurde das Konzept schließlich realisiert: Die IT-Bereiche des Bundesrechenamtes wurden in die Bundesrechenzentrum GmbH ausgelagert. Seither ist das Unternehmen im Eigentum der Republik Österreich. Die Gründe für die Ausgliederung des Bundesrechenzentrums aus dem Bund lagen in dem Bestreben Ressourcen zu bündeln, Kompetenzen zu konzentrieren und interne Prozesse zu modernisieren. Von Beginn an war das Bundesrechenzentrum auch Full-Service-Provider für das Justizministerium.

7.

Zusammenarbeit BMJ und BRZ: eine gemeinsame Erfolgsstory ^

[7]
Gerade das Bundesministerium für Justiz hat das Thema IT-Outsourcing sehr früh aufgegriffen. So war schon das Bundesrechenamt Outsourcing-Partner für den Justizbereich, nach der Ausgliederung 1997 dessen Nachfolgeorganisation die Bundesrechenzentrum GmbH. Wie bereits angeführt, war die älteste gemeinsam realisierte IT-Anwendung 1976 das Verfahren Unterhaltsvorschüsse. Die seither mehrmals aktualisierte IT-Lösung unterstützt die Oberlandesgerichte bei der Abwicklung der Auszahlung und Einhebung von Unterhaltsvorschüssen.

8.

Early Adopter und Trendsetter ^

[8]
Schon an der Automatisierung von Unterhaltsvorschüssen Mitte der 1970er Jahre kann man erkennen, wie früh der Justizbereich auf das Thema IT setzte. Wobei seinerzeit IT noch als EDV firmierte und mit heutigen IKT-Infrastrukturen nicht zu vergleichen war. Das beweist allerdings, dass das BMJ das Potential neuer Technologien für die wachsenden Anforderungen von Verwaltung und Öffentlichkeit damals gemeinsam mit dem BRZ richtig bewertet hat. Viele Trends erkannte man frühzeitig und setzte diese mit dem BRZ erfolgreich um. Ein wesentlicher Trendsetter und Early Adopter im Justizbereich war und ist Dr. Martin Schneider. Schon 1998 entschied er sich für den Einsatz von Java, 2004 setzte er auf serviceorientierte Architekturen und vor ein paar Jahren führte er agile Entwicklungsmethoden ein.

9.

Visionär mit präzisen Vorstellungen ^

[9]
Im Laufe einer IT-Geschichte, die mittlerweile in Jahrzehnten bemessen werden kann, sind große Herausforderungen unabdingbar. Neben der Entwicklung von innovativen Lösungen muss stets Raum für laufende Optimierungs- und Modernisierungsprozesse bestehender Applikationen sein. Anwendern ist nicht immer klar, weshalb technische Aktualisierungen notwendig sind. Entwickler und Impulsgeber von IT-Lösungen, die State of the Art bleiben sollen, müssen deshalb Durchhaltevermögen zeigen und oft hartnäckig bleiben. Beide Eigenschaften bringt Dr. Martin Schneider mit. Mit sehr klaren Visionen und präzisen Vorstellungen – nebst ein wenig Ungeduld – hat er die IT-Architektur der Justiz, wie wir sie heute kennen, zu einem europaweiten Vorzeigemodell gemacht.

10.

Eine stabile und langjährige Partnerschaft ^

[10]
Die stabile und langjährige Geschäftsbeziehung zwischen BMJ und BRZ hat sehr positive Resultate gebracht, die auch international Beachtung finden. Das aktuelle IT-Umfeld an Infrastruktur und Anwendungen wird zunehmend komplexer, die Anforderungen sehr unterschiedlicher Justizverfahren wachsen kontinuierlich und es kommen laufend neue IT-Anwendungen dazu. Diese Herausforderung zu meistern verlangt eine auf tiefen juridischen Fachkenntnissen und fundierten IT-Kenntnissen aufbauende Bereitschaft zur Innovation. Dazu braucht es Experten, die nötige Weiterentwicklungen von IT-Lösungen vornehmen und aktiv vorantreiben.

11.

Mitarbeiter mit hoher Fach- und IT-Kenntnis ^

[11]
Der gesamte IT-Service-Lebenszyklus für Justizanwendungen wird von rund 140 Mitarbeitern des Bundesrechenzentrums abgedeckt. Darunter finden sich IT-Architekten, Organisatoren, Infrastrukturspezialisten, Projektleiter, Produkt-Owner, Entwickler sowie Hotline-Mitarbeiter. Die BRZ-Organisatoren für das BMJ sind Juristen mit hoher IT-Affinität. Diese arbeiten eng mit der Rechtsinformatikabteilung des BMJ zusammen und analysieren Rechtsvorschriften mit dem Ziel der Umsetzung in IT-Anwendungen. Sie unterstützen bei der Erstellung von Vorschlägen für Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen, sowie deren organisatorischer Begleitmaßnahmen. Außerdem arbeiten sie an Anwenderhandbüchern und in der Anwenderbetreuung. Das Handbuch zur Verfahrensautomation Justiz (VJ) hat Verordnungscharakter. Die VJ-Informationen beschreiben dezidiert, was bei bestimmten Verfahrensschritten zu tun ist. Diese Angaben setzen gegebenenfalls sogar bestehende Erlässe außer Kraft.

12.

Die Justiz begleitet uns ein Leben lang ^

[12]
Das Bundesministerium für Justiz erleichtert mit seinen zahlreichen IT-Anwendungen den Alltag der österreichischen Bürger – und das während ihres ganzen Lebens. So kommt der eine oder andere schon als Kind, wenn auch nur indirekt, mit Pflegschaftsverfahren und Unterhaltsvorschüssen in Berührung. Macht man sich selbstständig und gründet eine Firma so wird das natürlich im Firmenbuch registriert. Dort sind seit den frühen 1990er Jahren die Daten aller eintragungspflichtigen Firmen Österreichs gespeichert. Läuft das Geschäft gut und der glückliche Besitzer investiert vielleicht in Immobilien, dann wird sein Eigentum im Grundbuch eingetragen. Selbst wenn man kein Unternehmen gegründet hat, wird dort der Erwerb von Liegenschaften festgehalten.

13.

Von der Grundbuchdatenbank zur Internetlösung ^

[13]
Kann ein Bürger die in die Wohnung oder Haus getätigten Investitionen nicht durch Eigenmittel abdecken, so sichert dieser den Kredit bei der Bank seines Vertrauens mit seiner Immobilie ab. Abermals kommt es da zu einem Vermerk im Grundbuch. Eine Grundstücksdatenbank, die in den heimischen Gerichten die automationsunterstützte Führung des Grundbuchs ermöglicht, existiert – betrieben vom BRZ – seit Anfang der 1980er Jahre. Ab 1986 konnte darauf auch von extern zugegriffen werden. Mit Juli 1999 ist das österreichische Grundbuch im Internet – und somit weltweit – verfügbar.

14.

Die größte Anwendung: Verfahrensautomation Justiz ^

[14]
Das gegründete Unternehmen ist erfolgreich, die Bilanz wird jährlich vorgelegt und dann im Firmenbuch veröffentlicht. Geschäftsbeziehungen zu anderen Firmen können über die Firmenbucheintragungen abgesichert werden. Mittlerweile kann jeder Bürger gegen Gebühr bequem online nachschauen, wer etwa in einem Unternehmen zeichnungsberechtigt ist. Sollten die Geschäfte nicht mehr gut gehen und es kommt zu Zahlungsproblemen, so führt der Weg abermals zu einer Anwendung der Justiz. Und zwar zu der Größten, der Verfahrensautomation Justiz. Diese unterstützt sämtliche Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Registerführung von mehr als 50 verschiedenen Verfahren. Teile von Verfahren werden vollkommen automationsgestützt abgewickelt, gerichtliche Erledigungen werden im Zuge des Abfertigungsprozesses automatisiert erstellt und über eine zentrale Poststraße abgefertigt. Eingaben und Erledigungen werden über den elektronischen Rechtsverkehr übermittelt und Gerichtsgebühren bargeldlos eingezogen.

15.

Ediktsdatei und Insolvenzregister ^

[15]
Geht es dem Unternehmen schlecht und es kommt zu Mahnklagen der Lieferanten, dann laufen diese ebenfalls über die Verfahrensautomation Justiz. Später muss der Firmengründer vielleicht noch Insolvenz anmelden. Damit auch andere wissen, dass es um diesen Betrieb schlecht steht, gibt es eine Eintragung in die Insolvenzdatei. Wird schließlich der Besitz des Unternehmens veräußert, so scheint das in den Edikten auf. Die Ediktsdatei war zunächst auf Veröffentlichungen aus dem Insolvenzbereich beschränkt, aber laufend wurden weitere Geschäftsbereiche einbezogen. Seit 2000 werden Insolvenzen ausschließlich im Internet bekanntgemacht. Die Veröffentlichungskosten konnten damit um 95% gesenkt werden. Die Ediktsdatei wurde in Österreich mit dem Ökomanager Preis 2000 der WKÖ, der Justitia 2000 und auf europäischer Ebene mit dem eGovernment Label for Good Practice 2005 sowie der kristallenen Waage der Justiz 2006 ausgezeichnet.

16.

IT im Strafvollzug ^

[16]
Kommt es nun in einer solchen Situation dazu, dass der Firmenbesitzer auf kriminelle Art versucht Geld aufzutreiben, so landet er mit einem Strafprozess vorerst wieder bei der Verfahrensautomation Justiz und anschließend möglicherweise in einer Strafanstalt. Dort kommt die integrierte Vollzugsverwaltung zum Einsatz. Diese Anwendung hat die umfassende Automationsunterstützung in der Verwaltung der Insassen der Justizanstalten zum Ziel. Ende 1999 ging die erste Version in Echtbetrieb. Mittlerweile wurde auch der elektronisch überwachte Hausarrest integriert. Und selbst wenn man keine Firma gegründet, keine Immobilie erworben hat, niemals vor Gericht – auch nicht als Zeuge – geladen wurde, so wird man zumindest posthum mit Anwendungen der Justiz konfrontiert. Und zwar in der Verfahrensautomation Justiz mit seiner Erbschaft.

17.

Auch international setzt die Justiz auf moderne IT ^

[17]
Die Rechtsprechung macht natürlich nicht an der Staatsgrenze halt. Das österreichische und europäische Rechtswesen wird deshalb immer stärker vernetzt. Grenzüberschreitende Kooperationen rücken in den Fokus. Daher beteiligt sich das BMJ schon viele Jahre, oft in federführender Rolle, an europaweiten Projekten. Dr. Martin Schneider trägt als häufiger Teilnehmer von EU-Konferenzen und Mitglied von Arbeitsgruppen und Komitees seine Visionen auch in die Europäische Union. So hat er gemeinsam mit dem Bundesrechenzentrum frühzeitig einen Prototyp für ein e-Justice-Portal entwickelt, um alle damit verbundenen Möglichkeiten aufzuzeigen. Mit Electronic criminal record (Elektronische Strafkarte) gelang die Umsetzung einer modernen Kommunikationsplattform, die in die vorhandenen Anwendungen der Justiz und jenen des Bundesministeriums für Inneres integriert wurde.

18.

Gemeinsame Standards für europaweite Kommunikation ^

[18]
Ein aktuelles Projekt ist e-CODEX. Die durch die Europäische Union geförderte Initiative im Bereich e-Justice hat zum Ziel, gemeinsame Standards für eine europaweite Kommunikation und einen automatischen Datenaustausch zwischen Justizbehörden, Unternehmen und Bürgern zu schaffen. Die Pilotierung erster technischer Bausteine erfolgt im Rahmen der Vernetzung der nationalen Lösungen für das Europäische Mahnverfahren. Im Vorfeld konnte dazu gemeinsam mit Deutschland die Implementierung von nationalen Clients für das Europäische Mahnverfahren realisiert und gemeinsam finanziert werden. Diese gilt es nun für e-CODEX entsprechend zu adaptieren. Die internationale Anerkennung und wiederholte Auszeichnung von IT-Projekten des BMJ durch die EU bestätigen, dass die österreichische Justiz gemeinsam mit dem BRZ einen zukunftsweisenden Weg eingeschlagen hat. Erfolgreiche länderübergreifende Aktivitäten zeigen auch hier ein intensives Engagement der österreichischen Justiz, meist vertreten durch Dr. Martin Schneider.

19.

BRZ als wichtiger E-Government-Partner und moderne IT-Factory ^

[19]
In den vergangen Jahren konnte das Bundesrechenzentrum zahlreiche Projekte der elektronischen Verwaltung erfolgreich initiieren und umsetzen. Somit hat sich das BRZ auch als das IT-Dienstleistungszentrum des Bundes etabliert. Das Unternehmen ist auf dem Weg zu einer modernen IT-Factory und punktet mit einer Kombination aus IT-Expertenwissen und speziellem Know-how der Abläufe in der öffentlichen Verwaltung. Als Kooperations- und Konsolidierungspartner der Bundesverwaltung steigert das BRZ die Kosteneffizienz der Verwaltungs-IT und realisiert für seine Kunden Innovationen im Bereich E-Government. Dabei immer im Vordergrund: Das höchste Sicherheitsniveau, mit dem sensible Daten geschützt und die Funktionsfähigkeit der Verwaltung gewährleistet wird.

20.

Innovationspartner des Bundes ^

[20]
Rund zwei Drittel der BRZ-Mitarbeiter beschäftigen sich mit der Neu- und Weiterentwicklung von Systemen und stellen den Kunden aus der Verwaltung innovative, State of the Art-Lösungen zur Verfügung. Dabei befassen sie sich natürlich auch mit den aktuellen Innovationsthemen wie Mobility, Social Media sowie Open Government und deren Auswirkungen und Einsatzmöglichkeiten in der Verwaltungs-IT. Das Bundesrechenzentrum wird so zu einem IT-Think-Tank und Innovationspartner des BMJ. Damit leistet das Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zu einer hochmodernen und kosteneffizienten Justiz – von der Österreichs Bürger sowie die Wirtschaft profitieren.

21.

e-Justice 2020 ^

[21]
In absehbarer Zukunft werden die Bürger und die Justiz fast ausschließlich in elektronischer Form auf neuen Plattformen interaktiv miteinander kommunizieren. Die Justiz wird ihre Daten allen Interessierten in einer ausgewogenen Balance zwischen Transparenz und Datenschutz gegen ein angemessenes Entgelt anbieten. Die Akten werden so weit wie möglich elektronisch geführt. Virtuelle Verhandlungen per Videokonferenz gehören zum Gerichtsalltag. Teleworking und E-Learning werden für die Justizmitarbeiter selbstverständlich sein. Mit Spannung sieht das BRZ schon heute den Herausforderungen und den Visionen, die im Rahmen des Architekturprojekts «Justiz 3.0» entstehen werden, entgegen. Das BRZ ist stolz Teil einer so erfolgreichen und langjährigen Partnerschaft zu sein. Gemeinsam werden wir auch weiterhin am Puls der Zeit bleiben.
[22]
Zu hoffen ist jedenfalls, dass Dr. Martin Schneider im Jahr 2020 im wohlverdienten Ruhestand keine Ruhe gibt und der Justiz auch als graue E-Government-Eminenz mit seinem umfangreichen Know-how als Impulsgeber für innovative IT-Anwendungen erhalten bleibt.

 

Roland Jabkowski, Geschäftsführer der Bundesrechenzentrum GmbH, roland.jabkowski@brz.gv.at.