1.
Die Grundlagen ^
2.
Das Projekt/Die Zusammenarbeit ^
- Abdeckung des gesamten Europäischen Mahnverfahrens
- Übernahme bewährter Komponenten aus der österreichischen Justiz
- Definierte technische Anbindungsmöglichkeiten (Einsprungspunkte) für nationale Anpassung und Integration («Plugin-Konzept»)
- Konsequenter modularer Aufbau aller Komponenten (SOA)
- Standardisierte Schnittstellen und Protokolle
- Sprachmodul zur Umstellung auf die jeweilige Amtssprache des Gerichts
- Uneingeschränkte Integrationsfähigkeit in größere Dienste und Anwendungen durch definierte Schnittstellen
- Maximale Portabilität durch Entwicklung und automatische Tests auf verschiedenen Konfigurationen
- Lose Ankoppelung von Anwendungsfällen («Use Cases»)
- Server wird in Berlin betrieben
3.1.
Version 1.0 ^
Alle Beteiligten arbeiteten mit großem Engagement. Bestimmend für die bemerkenswerte Motivation war das Bewusstsein aller, mit dem Europäischen Mahnverfahren auch einen Beitrag für das Zusammenwachsen Europas zu leisten. Diese besondere europäische Dimension des Projekts, das sich an alle Mitgliedstaaten der EU wendet und für alle offen steht, wurde denn von der Europäischen Kommission auch bald12 gewürdigt: So erhielt bereits im Jahr 2008 die Entwicklung der Grundversion im Rahmen des EU-Zivilförderprogramms 2007 die Höchstfördersumme von 200.000€.
3.2.
Version 2.0 ^
Auch dieses Vorhaben wurde von der Europäischen Kommission gefördert, und zwar im Rahmen des EU-Zivilförderprogramm 2008 mit der Höchstfördersumme von 500.000€. Ebenso bewilligte die Europäische Kommission parallel hierzu – ebenfalls im Rahmen des EU-Zivilförderprogramm 2008 – eine Fördersumme von 288.000€ für das von Österreich geleitete Parallelprojekt – Grenzüberschreitender Elektronischer Rechtsverkehr13. In gegenseitiger Abstimmung beider Projekte konnte im Rahmen des Parallelprojekts ein praxisnahes Konzept für den elektronischen Rechtsverkehr auf EU-Ebene entwickelt werden.
3.3.
Version 3.0/3.1 und das Projekt e-Codex ^
Im Jahr 2012 war das europäische Mahnverfahren als Pilotprojekt des e-Codex-Projekts der EU ausgewählt worden. Ziel dieses von der Europäischen Union geförderten e-Justice Projektes «electronic Communication via Online Data Exchange (e-CODEX)» ist es, gemeinsame Standards für eine europaweite elektronische Kommunikation und einen automatischen Datenaustausch zwischen Justizbehörden, Angehörigen von Rechtsberufen, Unternehmen und Bürgern zu schaffen16. Dabei liegt die Grundidee des Projekts darin, als Verbindungsmöglichkeit (Connector) zum Transportweg eines anderen Mitgliedstaates zu fungieren, ohne Änderungen des nationalen elektronischen Transportweges vorzunehmen. Um den neu konzipierten grenzüberschreitenden elektronischen Rechtsverkehr zu erproben, standen neben dem europäischen Mahnverfahren zwar noch verschiedene andere Anwendungen in Rede. Aber auch hier trug der große Einsatz und das hohe Engagement aller an diesem Projekt Beteiligten Früchte: Da für die anderen Pilot-Kandidaten noch keine IT-Anwendung verfügbar war, kam letztlich nur das europäische Mahnverfahren und damit das deutsch-österreichische Projekt als Demonstrator für den neu konzipierten grenzüberschreitenden elektronischen Rechtsverkehr in Frage. Seit August 2013 kommt daher im Rahmen von e-Codex das europäische Mahnverfahren als Pilotanwendung zum Tragen.
4.
European eGovernment Award 2009 ^
5.
Die IT-Anwendung im Betrieb in Österreich und Deutschland ^
Jahr | Antragseingänge |
2009 | 1.676 |
2010 | 2.177 |
2011 | 2.729 |
2012 | 4.497 |
201317 | 1.823 |
Europäisches Mahnverfahren in Österreich
Jahr | Antragseingänge |
2009 | 2.256 |
2010 | 3.079 |
2011 | 2.972 |
2012 | 4.130 |
2013ERR | 2.280 |
Europäisches Mahnverfahren in Deutschland
2011 | 79 |
2012 | 831 |
201320 | 948 |
ERV-Eingänge im Europäischen Mahnverfahren in Österreich
2011 | 0 |
2012 | 1.110 |
201321 | 27 |
ERV-Eingänge im Europäischen Mahnverfahren in Deutschland
6.
Ausblick ^
7.
Ergebnis ^
Svenja Schröder-Lomb, Präsidentin des Amtsgerichts Wedding von Berlin, Europäisches Mahngericht Deutschland, Berlin, Brunnenplatz 1, 13357 Berlin, Deutschland, svenja.schroeder-lomb@ag-we.berlin.de.
Christian Kunz, Präsident des Amtsgerichts Tempelhof/Kreuzberg von Berlin, Möckernstraße 130, 10963 Berlin, Deutschland, christian.kunz@ag-tk.berlin.de.
- 1 Mit Ausnahme Dänemarks.
- 2 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 805/2004 vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen.
- 3 «Diese Prüfung kann im Rahmen eines automatisierten Verfahrens erfolgen.»
- 4 Vgl. §§ 244 ff. Österreichische Zivilprozessordnung (ZPO-AT).
- 5 Im Jahr 2012.
- 6 Im Jahr 2012.
- 7 Die Einführung der maschinellen Bearbeitung erfolgte im Land Berlin im Jahr 1987.
- 8 Vgl. § 1087 Deutsche Zivilprozessordnung (ZPO-D). Österreich hat erst zum 1. Juli 2009 die Verfahrensbearbeitung bei einem Gericht konzentriert und die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien begründet, vgl. § 252 Abs. 2 ZPO-AT.
- 9 In denen der Antragsteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, vgl. § 689 Abs. 2 S. 2 ZPO-D.
- 10 Aufgrund von Abstimmungsschwierigkeiten innerhalb von Frankreich ist es jedoch noch nicht zu einer Umsetzung gekommen.
- 11 Zur Zeit DE: 29, AT: 10.
- 12 Weitere Würdigungen sollten folgen, vgl. u. 3.2. und 4.
- 13 «Concept for Crossborder Electronic filing and Delivery for the European Payment Order». Weitere Projektpartner: Antragsteller BMJ Österreich, Partner BRZ Österreich, Land Berlin, JM NRW, JM Niederlande, JM Rumänien und Kataster Niederlande.
- 14 § 89c Abs. 5 Österreichisches Gerichtsorganisationsgesetz (GOG-AT).
- 15 Vgl. www.e-justice.europa.eu.
- 16 Vgl. www.e-codex.eu.
- 17 Stand Oktober 2013.
- 18 Vgl. § 89c Abs. 5 GOG-AT. Seit 2001 sind die Rechtsanwälte verpflichtet, über die Ausstattung (Hardware und Software) zum ERV zu verfügen.
- 19 Vgl. § 5 Abs. 1 Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006).
- 20 Stand Oktober 2013.
- 21 Stand Oktober 2013.