1.
Einleitung ^
2.
Grundbuchsanträge Gestern ^
Das klang dann etwa so:
«Ob der dem N.N. und der N.N., Eheleute, ersterer Bäckermeister, zweitere Angestelle, beide wohnhaft am Alsergrunde sechzehn in Wien je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft mit der Einlagezahl xx, inneliegend der Katastralgemeinde N.N. wird aufgrund des zu Wien am sechzehnten März achtzehnhundertachtundneunzig errichteten und vom gefertigten K&K Hofnotarius Dr. N.N. am d.d. beglaubigten Kaufvertrages sowie der Heiratsurkunde ausgestellt vom K&K Standesamt zu Hietzing am siebenten Oktober achtzehnhundertfünfundvierzig ... die Einverleibung des Eigentumsrechtes je zur Hälfte für die Eheleute N.N. und N.N., vom Beruf Fleischergeselle und Arbeiterin ...» |
Dem Wesen nach hat sich diese Form des Grundbuchsantrages bis über die Jahrtausendwende erhalten – die Monarchie ging unter und nach harten historischen Umbrüchen entstand die 2. Republik. Und mit ihr das Grundbuchsgesetz 1955 (GBG): eine revolutionäre Neufassung des österreichischen Grundbuchsrechtes.
In den Jahren 1980 bis 1992 wurde das österreichische Grundbuch «digitalisiert». Etwa 500 Personenjahre waren notwendig, um die Inhalte der Hauptbücher in eine IMS-Datenbank zu übertragen. Damit ist es erstmals möglich geworden, den Grundbuchsstand technisch zu importieren. Der damalige Leiter des Grundbuchsdienstes bei Bezirksgericht Innere Stadt Wien, Amtsdirektor Regierungsrat Karl Kaufmann «erfand» eine strukturierte Antragsform, die dem damaligen Zeitgeist entsprang. Der Beschlussvorschlag sah systematisch folgendermaßen aus:
B e s c h l u s s. I) GRUNDBUCHSSTAND: II) EINTRAGUNGSGRUNDLAGEN: III) NACHSTEHENDE EINTRAGUNGEN WERDEN B E W I L L I G T: IV) HIEVON WERDEN VERSTÄNDIGT: |
1986:
Erste Abfragemöglichkeit des Grundbuches von «außerhalb» der Justiz – damit wurden die ersten digitalen Datensätze in den Grundbuchsantrag eingebaut.
ab 1992:
Automatisationsunterstützte Führung des Grundbuches in ganz Österreich
ab 1. Juli 1999:
Weltweite Abfragemöglichkeit der Grundbuchsdaten.
Anfang 2006:
Einführung des ERV im Grundbuch («ERV 2006»).
2006:
Einführung des elektronischen Urkundenarchives der Justiz
1. Juli 2007:
Verpflichtung zur Teilnahme der RA/Notare am ERV.
7. Mai 2012:
BIG BANG – Trennung der Grundstücksdatenbank – Neues Betriebssystem im Grundbuch
1. Juli 2013:
Automatisierung von Plandurchführungen (Grundstücksänderungen im Grundbuch und im Kataster)
seit August 2013:
Konsolidierung der neuen Anwendungen – unter Berücksichtigung aller Anwenderbereiche (eigene Anwender, Antragstellervertreter)
3.
Grundbuchsanträge Heute ^
Der Status quo in Sachen Grundbuchsantrag schaut heute beispielsweise so aus:
TZ 95XX/2013 |
4.
Grundbuchsanträge Morgen ^
Manfred Buric, Referent in der Rechtsinformatikabteilung im Bundesministerium für Justiz, manfred.buric@bmj.gv.at.