1.
E-Government als Enabler ^
Für Bürger und die Wirtschaft ist es aufgrund der Vielfalt der Zugänge zur öffentlichen Verwaltung sowie Verfahren, die sich u.a. aufgrund der Tatsache herausgebildet haben, dass die Organisationshoheit und die Gestaltungsfreiheit von Verfahren bei den einzelnen Organisationseinheiten liegen, nicht einfach, die richtige Stelle und Form der Kommunikation zu finden.1 Ein Unternehmen hat pro Jahr bis zu 130 Verwaltungskontakte.2 Einige dieser Kontakte beinhalten die Weiterleitung von gleichen oder ähnlich aufbereiteten Informationen an Behörden. Am Abbau des diesbezüglich vorliegenden bürokratischen Aufwands sowie der damit verbundenen Loslösung vom Zuständigkeitsdenken wird gearbeitet.3,4
2.
Register im Wandel ^
2.1.
Das Zentrale Melderegister (ZMR) ^
2.2.
Das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) ^
Mit der Aufnahme des Echtbetriebs am 1. November 2014 ist nur mehr das elektronisch geführte ZPR rechtverbindlich. Eintragungen in die bisher geführten Personenstandsbücher dürfen seitens des Standesamts nicht mehr vorgenommen werden. Diese Bücher und somit die eingetragen Daten wurden bisher in den Städten und Gemeinden von den Standesämtern lokal verwaltet, d.h. die Daten waren auf mehr als 1.400 Behörden, teils mit lokalen EDV-Anwendungen, verstreut.16 Berichtigungen können auf Basis eines Antrags oder von Amtswegen wahrgenommen werden (§ 42 PStG). Jedoch ist jedwede Berichtigung dem Betroffenen mitzuteilen.
2.3.
Das Elektronische Datenmanagement in der Umwelt- und Abfallwirtschaft (EDM) ^
Das Elektronische Datenmanagementsystem in der Umwelt- und Abfallwirtschaft17 ist ein Informationsverbundsystem zur Unterstützung komplexer Abläufe bei umweltschutzbezogenen Dokumentations-, Melde- und Berichtspflichten. Es bietet Unternehmen und Behörden eine rechtssichere Basis zur Erfüllung ihrer umfangreichen Verpflichtungen.18 Betreiber des elektronischen Registers ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Er kann sich bei der Errichtung und Führung der Register eines Dienstleisters bedienen.19 Der Betrieb erfolgt durch die Umweltbundesamt GesmbH als Dienstleister. Auftraggeber sind die Landeshauptleute, Bezirksverwaltungsbehörden, das BMLFUW20 und das BMWFJ21. Durch das EDM-Konzept wird keine neue Behörde geschaffen, da das Organisationsrecht bei der jeweiligen Behörde verbleibt und die Abbildung in den jeweiligen Geschäftseinteilungen der Behörde erfolgt. Unberührt bleibt hierdurch auch die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern.
3.
Das Unternehmensregister (UR) ^
Das Unternehmensregister22 wird von der Statistik Österreich geführt. Es stellt ein Metaregister für nicht natürliche Personen («Unternehmen») dar, das von folgenden drei Quellregistern gespeist wird:
- Firmenbuch23 mit aktuell ca. 220.000 eingetragenen Kapitalgesellschaften
- Zentrales Vereinsregister24 mit allen eingetragenen Vereinen, derzeit 120.000 Eintragungen
- Ergänzungsregister sonstiger Betroffener (ERsB)25, hier können sich alle nicht natürlichen Personen, die am Rechts- und Wirtschaftsverkehr elektronisch teilnehmen wollen, eintragen lassen; derzeit 1.280.000 Eintragungen
4.
Neue Grundsätze und Ausblick ^
Arthur Winter, Professor, Donauuniversität Krems, Department für Governance und Public Administration, Dr. Karl-Dorrek-Straße 30, 3500 Krems, AT, arthur.winter@chello.at; arthur.winter@donau.uni.ac.at
Silke Gspan, Organisator, Bundesministerium für Finanzen, Sektion V, Abteilung 4, Hintere Zollamtsstraße 2b, 1050 Wien, AT, silke.gspan@bmf.gv.at; www.bmf.gv.at
- 1 Winter, Arthur, Und sie bewegt sich doch! – Innovative Konzepte im elektronischen Verkehr mit öffentlichen Stellen oder die Evolution im Back Office. In: Klumpp Dieter, Lenk Klaus, Koch Günter (Hrsg.): Überwiegend Neuland Positionsbestimmungen der Wissenschaft zur Gestaltung der Informationsgesellschaft, Berlin edition sigma, S. 29–44 (2014).
- 2 Sobania, Katrin, E-Government Anforderungen der Wirtschaft. In: Zechner, Achim (Hrsg.): Handbuch E-Goverment. Stuttgart, Fraunhofer IRB Verlag, S. 75–78 (2007).
- 3 Brüggemeier, Martin/Schulz, Sirko, Datenpointernetzwerk – Informationsintegration für einen vernetzt arbeitende, transparentere und weniger spürbare Verwaltung der Zukunft. In: Wimmer, Maria et al. (Hrsg.): Vernetzte IT für einen effektiven Staat, Gemeinsame Fachtagung Verwaltungsinformatik (FTVI) und Fachtagung Rechtsinformatik (FTRI), Köllen Verlag, Bonn, S. 17–28 (2010).
- 4 Lenk, Klaus, Abschied vom Zuständigkeitsdenken. Bürokratieabbau durch vernetzte Einstellung von Verwaltungsleistungen. In: Verwaltung & Management, H.5/2007, S. 235–242 (2007).
- 5 https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/menu_lb_leistungsangeboteBuerger, abgerufen: 2. Januar 2015.
- 6 Siehe FN 1.
- 7 Siehe FN 1.
- 8 Winter, Arthur, Zentrale Registerlösungen im föderalen Bundesstaat des 21. Jahrhunderts. In: Schweighofer, Erich/Kummer, Franz (Hrsg.): Europäische Projektkultur als Beitrag zur Rationalisierung des Rechts, Tagungsband des 14. Internationalen Rechtsinformatik Symposions, IRIS 2011, Band 278, S. 223–232 (2011).
- 9 Siehe FN 1.
- 10 Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz 2000 – DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999.
- 11 http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_ZMR/, abgerufen: 30. Januar 2015.
- 12 https://www.stammzahlenregister.gv.at/site/6085/default.aspx, abgerufen: 30. Januar 2015.
- 13 Bundesgesetz über das polizeiliche Meldewesen (Meldegesetz 1991 – MeldeG) StF: BGBl. Nr. 9/1992.
- 14 http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service/zpr/start.aspx, abgerufen: 30. Januar 2015.
- 15 Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung des Personenstandswesens (Personenstandsgesetz 2013 – PStG 2013) erlassen sowie das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Meldegesetz 1991 und das Namensänderungsgesetz geändert werden und das Personenstandsgesetz aufgehoben wird, BGBl. I Nr. 16/2013.
- 16 Vgl. http://www.bmi.gv.at/cms/bmi/_news/bmi.aspx?id=6D4F7254594341563046303D&page=0&view=1, abgerufen: 2. Januar 2015.
- 17 http://www.edm.gv.at, abgerufen: 30. Januar 2015.
- 18 Vgl. AWG 2002 § 22 Abs. 4, Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG 2002), BGBl. I Nr. 193/2013.
- 19 Vgl. https://secure.umweltbundesamt.at/edm_portal/home.do?ubastyle_page=about&ubastyle_roles=false, abgerufen: 7. Januar 2015.
- 20 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, http://www.bmlfuw.gv.at/, abgerufen: 30. Januar 2015.
- 21 Bundesministerium für Wirtschaft, Familien und Jugend. http://www.bmwfw.gv.at/Seiten/default.aspx, abgerufen: 30. Januar 2015.
- 22 http://www.statistik.at/web_de/statistiken/unternehmen_arbeitsstaetten/urv_unternehmensregister_fuer_zwecke_der_verwaltung/index.html, abgerufen: 30. Januar 2015.
- 23 http://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/8ab4a8a422985de30122a90fc2ca620b.de.html, abgerufen: 2. Februar 2015.
- 24 http://zvr.bmi.gv.at/Start, abgerufen: 2. Februar 2015.
- 25 https://www.ersb.gv.at/ersb/faces/ErsbMain.xhtml, abgerufen: 2. Februar 2015.
- 26 Siehe FN 1.
- 27 Bundesgesetz über die Bundesstatistik (Bundesstatistikgesetz 2000), StF: BGBl. I Nr. 125/2009.
- 28 https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public, abgerufen: 30. Januar 2015.
- 29 Bundesgesetz über die Einrichtung und dem Betrieb eines Unternehmensportals (Unternehmensserviceportalgesetz – USPG), StF BGBl I. Nr 52/2009.
- 30 Siehe FN 1.
- 31 http://www.bev.gv.at/portal/page?_pageid=713,2167982&_dad=portal&_schema=PORTAL, abgerufen: 2. Februar 2015.
- 32 http://www.statistik.at/web_de/services/adress_gwr_online/allgemeines/gebaeude_und_wohnungsregister/index.html, abgerufen: 2. Februar 2015.