1.1.
IST-Situation ^
«Plan o.k., ob es was nützt wird man sehen. Hab’s mit den Ministerien versucht – Ergebnis bekannt. Man müsste die Parlamentarier an den Ohren ziehen. Sie verstehen die Gesetze zwar nicht, aber beschließen diese und verlangen lt. Verfassung, dass sich niemand ausreden darf, dass er diese nicht kennt?!»
1.2.
Informationsvermittlung ^
Für die Darstellung von Regelungen/Gesetzen werden üblicherweise «Legistikregeln»4 herangezogen, die generell bundesspezifisch sind und für Regelungen im Bund vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes ausgegeben werden.
Für die aktuellen, allgemein gültigen Legistikregeln ist der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes verantwortlich.6
Im Wesentlichen wird dabei auf die folgende Sammlung zurückgegriffen:
- Begutachtungs-, Konsultations- und Informationsverfahren
- Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung – Empfehlungen für die gute Praxis
- E-Recht-konforme Gestaltung von Rechtstexten
- Legistische Richtlinien
- Anleitung zur Gestaltung von Materialien (Vorblatt, WFA, Erläuterungen und Textgegenüberstellung)
- Einführung des Vorblattes
- legistische Gestaltung von Eingriffen in das Grundrecht auf Datenschutz
- Verbindlicherklärung von ÖNORMEN
- vergaberechtliche Regelungen im Gesetzes- und Verordnungsrang
- Österreichisches Handbuch Bessere Rechtsetzung
- OECD-Empfehlungen für ein Regulierungsreformprogramm
- Deregulierungsauftrag
- Bessere Rechtsetzung in der Europäischen Union
- Wirkungsorientierte Folgenabschätzung/Gesetzesfolgenabschätzung in Österreich
- Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften
1.3.2.
Länderspezifische Legistikregeln ^
- Frühzeitige Qualitätssicherung durch Vorbegutachtung
- Sicherung der Teilhabe an Begutachtung
- Offenlegung der möglichen Gesetzesfolgen
- Berücksichtigung der Ergebnisse der Begutachtung
- EU-/ WTO-rechtliche Erfordernisse vor Beschlussfassung
- Verfassungsrechtliche Erfordernisse für die Beschlussfassung
- Verfassungsrechtliche Erfordernisse nach der parlamentarischen Beschlussfassung
- EU-rechtliche Erfordernisse nach Kundmachung
1.3.3.1.
Überblick ^
Während die Unterlagen des BKA, sowie die landesspezifischen Legistikregeln in erster Linie auf die möglichst genormte Erstellung von Regeln abzielen, werden weltweit Systeme erforscht und konstruiert, die eine klare innere Struktur postulieren bzw. forcieren und ein mehrsprachiges «Suchen», «Finden», «Vergleichen», «Ableiten» und «Konstruieren» ermöglichen sollen.
Um die Logik im Recht zu analysieren und zu dokumentieren gibt es seit Jahrzehnten Bemühungen. Bereits 1925 beschäftigt sich Friedrich Tezner in mehreren Kapiteln mit rechtslogischen Aspekten.9 Zu den Pionieren der Rechtsphilosophie/ Rechtslogik gehören unter anderen auch Ilmar Tammelo (Universität Salzburg) mit einer Reihe von Werken über Rechtslogik und Rechtsinformatik.10 Nicht unerwähnt in diesem Zusammenhang sollen auch Ota Weinberger11 (zuletzt Institut für Rechtsphilosophie in Graz), Friedrich Lachmayer12 und Leo Reisinger sein. International werden zahlreiche Modelle von Ontologien entwickelt. Takashi Izumo stellte am IRIS-Kongress in Salzburg einen Ontologie-Editor «HOZO»13 vor. Dieser ermöglicht es, verschiedene Ontologische Beschreibungen anhand von vier Beziehungen vereinfacht darzustellen, nämlich mit «is-a», «part-of», «attribute-off», «role-off». Diese Werkzeuge könnten für rechtswissenschaftliche Themenstellungen geeignet sein, jedoch ist die universelle Anwendbarkeit (noch) nicht sicher gestellt. Die entwickelten Diagramme erinnern in mancher Beziehung auch am «UML», die «Unified Modeling Language». Auch UML erscheint als geeignetes Ontlogiemodell und –werkzeug um die höchst komplexen Rechtsstrukturen analysieren und steuern zu können.
1.3.3.2.
UML- Unified Modeling Language ^
- Klassifizieren der Daten anhand ihrer Eigenschaften und der möglichen Operationen
- Bessere Nachbildung entsprechender Organisations-Methoden aus der realen, in einer virtuellen Welt
Die Basis der Objektorientierung besteht in der Aufteilung der zu beschreibenden Welt in Objekte mit Eigenschaften und Operationen. Ergänzt wird durch das Konzept der Klasse: Objekte werden dabei aufgrund ähnlicher Eigenschaften zusammengefasst. Bei der Strukturfestlegung werden Attribute und Eigenschaften zugeordnet. Das Verhalten wird von den Methoden der Klasse bestimmt. Durch die «Vererbung» werden Klassen von anderen Klassen abgeleitet, die neue Klasse erbt die Datenstruktur (Attribute) und die Methoden der vererbenden Klasse (Basisklasse). Bei der Polymorphie (Vielgestaltigkeit) sind die Eigenschaften einer Klasse von Objekten referenzierbar, ohne dass die konkrete Ausprägung in dem angesprochenen Objekt bekannt sein muss.
Wer die Programmiersprache «JAVA»15 beherrscht, wird Ähnlichkeiten im Aufbau feststellen.
Objekte: mit Eigenschaften und Operationen festlegen
Klassen: Objekte mit ähnlichen Eigenschaften zusammenfassen
Attribute: Festlegung der Struktur
Methoden: Festlegung von Verhaltenseigenschaften
Vererbung: Ableitung von Klassen von anderen Klassen
Basisklasse: Ergebnis aus Vererbung
Polymorphie: Ableitung von Klasseneigenschaften aus Objekten
KLASSEN – Diagramm: Klasse, Attribut, OperationKLASSEN – Diagramm: Assoziation
KLASSEN – Diagramm: Generalisierung
PAKET – Diagramm
VERTEILUNGS – Diagramm
OBJEKT – Diagramm
KOMPONENTEN – Diagramm
KOMPOSITIONSSTRUKTUR – Diagramm
SEQUENZ – Diagramm
KOMMUNIKATIONS – Diagramm
TIMING – Diagramm
INTERAKTIONS-ÜBERSICHTS – Diagramm
ZUSTANDS – Diagramm
VERHALTENS – Diagramm
PROTOKOLL-ZUSTANDS – Diagramm
AKTIVITÄTS – Diagramm
USE-CASE – Diagram
Die Diagramme sind natürlich zueinander strukturiert, sodass sich – zunächst – das folgende Bild ergibt.18
In der e-Government-Ebene können nun verschiedene Beziehungen hergestellt werden. Die Beziehung Objekt / Klasse lässt sich beispielsweise folgendermaßen darstellen:
Bei der OOAD (Objektorientierte Analyse und Design)20 handelt es sich nun um eine Phase der objektorientierten Erstellung eines Systems, welche sich in den Teil der Domänenmodellierung (Objektorientierte Analyse) und den Teil des Systementwurfs (Objektorientiertes Design) aufgliedert.
In der Analyse geht es darum, die Anforderungen zu erfassen und zu beschreiben, die das zu entwickelnde System erfüllen soll. Stark vereinfacht ausgedrückt sucht und sammelt man in dieser Phase alle Fakten, stellt diese dar und überprüft sie. Dies geschieht oft in Form eines textuellen Pflichtenheftes oder der Software Requirements Specification. Das darauf aufbauende Objektorientierte Analysemodell (OOA-Modell) ist eine fachliche Beschreibung mit objektorientierten Konzepten, oft mit Elementen der Unified Modeling Language (UML) notiert. Es hebt das Wesentliche hervor und lässt Unwichtiges weg. Ein Bezug zur Informationstechnik ist in dieser Phase ausdrücklich unerwünscht. Das OOA-Modell kann ein statisches und/oder ein dynamisches Teilmodell enthalten. Es kann auch einen Prototypen der Benutzerschnittstelle enthalten.
Beim objektorientierten Design wird das in der Analyse erstellte Domänenmodell weiterentwickelt und darauf aufbauend ein Systementwurf erstellt. Das Design berücksichtigt neben den fachlichen Aspekten des Auftraggebers aus der Analyse auch technische Gegebenheiten. In einem Wasserfall-Vorgehensmodell folgt als nächste Phase die objektorientierte Programmierung (OOP).
Eine Pionierarbeit findet sich im Projekt «LOIS», das den Bogen spannt von Thesauren und multilingualen IR zu Ontologiemodellen. Ausgangspunkte sind dabei:
WordNet, ein seit 1985 am Cognitive Science Laboratory der Princeton University entwickeltes lexikalisch-semantisches Netz der englischen Sprache, das aus einer Datenbank besteht, die semantische und lexikalische Beziehungen zwischen den Wörtern enthält. Die Datenbank ist frei durchsuchbar und mitsamt Software kostenlos verfügbar (Website: http://wordnet.princeton.edu/). Ein Analogon findet sich im deutschsprachigen Raum mit GermaNet. OpenThesaurus ist ein ähnliches Projekt.
EWN (BalkaNet, GlobalWN) als mehrsprachige semantische Netzwerke. BalkaNet zielt auf den Aufbau eines mehrsprachigen lexikalischen Datenbank bestehend aus Wortnetzen inCentral and Eastern European languages. mittel- und osteuropäischen Sprachen ab. Es ist analog mitEven though it will be built in a similar way withEuroWordNet, new features will be implemented ranging from structuring the Inter-Lingual- EuroWordNet, jedoch mit neu implementierten Funktionen.
«LOIS» hingegen ist eine weiterentwickelte Ontologie, die auf 6 Sprachen abzielt, bei der ähnliche Begriffe in verschiedenen Sprachen in «Synsets» organisiert werden, eine umfangreiche Auswahl an lexikalen Relationen besteht und nationale Begriffsmodelle als «Literals» (Definitionen) eingebracht werden können (Website:http://www.ittig.cnr.it/Ricerca/UnitaEng.php?Id=70).
Dogmatisch semantischen Datenmodellen könnten als Perspektive der Rechtstheorie24 rechnerunterstützte Ontologien gegenübergestellt werden. Wenn Ontologien im Allgemeinen als konzeptuelle Formalisierung eines Wissensbereiches verstanden würden, so können Ontologien im Recht als die formale Beschreibung des Bereichs der Rechtstheorie betrachtet werden. Eine diesbezügliche Entscheidung hängt davon ab, was als «Rechtstheorie» betrachtet wird. Es ist jedoch relativ komplex eine einzelne rechtliche Abhandlung zu identifizieren, da es ja mehrere Ebenen von Rechtssprachen gibt (Tiscornia 200525).
Die «Rechtssprache» DALOS26, soll auf der Grundlage einer ontologischen Charakterisierung die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften mit Ontologie-basiertem Support vorbereiten und dem Gesetzgeber und dem europäischen Bürger sprachliche und Wissensmanagement-Tools anbieten, die nicht nur in der Phase der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften sondern auch im Rechtsverständnis verwendet werden können.
2.1.
Grundforderung ^
Der Bürger muss nun weiterblättern zum § 8 Abs. 4 um festzustellen, ob etwa die 50 €-Ausnahme nicht doch ausgenommen wird (von der Ausnahme).
«Aha, da scheint es nun tatsächlich eine Ausnahme der Ausnahme zu geben; wie geschrieben, muss man jetzt hier im § 8, in Abs. 2 weiterlesen,
dort ABER DEN ERSTEN SATZ AUSLASSEN…»
2.3.
Komplexität und Intransparenz von gesetzlichen Bestimmungen ^
2.4.
Lösungsmöglichkeit durch «C.O.N.T.E.N.T.» ^
2.4.1.
Anfangselement ^
«Handelt es sich um Wohnungen und Wohnräume, die von einer karitativen oder humanitären Organisation im Rahmen sozialpädagogisch betreuten Wohnens vermietet werden?»; oder in der Kurzform
«Handelt es sich um sozialpädagogisch betreutes Wohnen?»
2.4.2.
Prozedurales Ergebniselement (PE) ^
2.4.3.
Schlusselement (SE) ^
2.4.4.
Workflow-Element (WE) ^
2.4.5.
Konnektor-Element ^
2.5.
Elektronischer Lösungsansatz ^
3.
Konklusionen ^
4.
Literatur ^
Heindl, Kahlig, Hausverwaltungsabrechnung in der Praxis, Begleitband Seminar Wirtschaftskammer, WIFI/WKK, Klagenfurt, 16. Januar 2015 (2015).
Heindl, Kahlig, Mietrecht strukturiert, CD-Ausgabe, Manz, Wien, (2008).
Heindl, Kahlig, Mietrecht strukturiert, Manz, Wien, (2008).
Heindl, Kahlig, Österreicher, Sommer, WGG I + II Navigator, CD-Ausgabe, Manz, (2012).
Heindl, Kahlig, Österreicher, Sommer, WGG II strukturiert, Manz, (2012).
Heindl, Kahlig, Österreicher, Sommer, WGG strukturiert, Manz, (2010).
Heindl, Kahlig, Stingl, Wohnrecht strukturiert (WEG, MRG, UStG, EStG), CD-Ausgabe, Manz, Wien, (2012).
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Kahlig Eleonora, Kahlig Wolfgang, Roman Law And Contemporary Legislation, 2013, The Third International Conference on Digital Information Processing and Communications (ICDIPC2013), International Journal of Digital Information and Wireless Communications (IJDIWC) 3(1): 106–118, The Society of Digital Information and Wireless Communications, 2013 (ISSN: 2225-658X), Islamic Azad University Dubai, U.A.E., ( 2013).
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Würth, Zingher, Kovanyi, Miet- und Wohnrecht, 21. Auflage, MANZ, Wien, (2004).
Wolfgang Kahlig
Eleonora Kahlig
Vorstand / Assistentin, CONTAKT AG, Institut für Immobiliensoftware, Wohnrecht, Rechtsanalysen und Rechtsmodellierung, Arbeitsgruppe Rechtsinformatik, Rosenackerstraße 61, 1170 Wien, AT, kahlig@attglobal.net, nora.kahlig@contakt.at; http://www.conthaus.at
- 1 Governatori, Olivieri, Rotolo, Scannapieco, Sartor, Two faces of Strategic Argumentation. In: JURIX 2014, Legal Knowledge and Information Systems, IOS Press, Netherlands, S. 81–90 (2014).
- 2 Vgl. Stingl, Heindl, Kahlig, Navigator Wohnrecht anschaulich, MANZ (2006); Stingl, Kahlig, Immobilien Steuerrecht, MANZ, (2012).
- 3 Zitat aus Schreiben von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer an den Autor vom 22. Juli 2014.
- 4 Siehe auch BKA, Verfassungsdienst, Dr. Karl Irresberger, https://www.bka.gv.at/site/3513/default.aspx (zuletzt abgefragt: 10. Februar 2015).
- 5 Siehe auch Kahlig, Dissertation: Rechtsmodellierung im E-Government, Fallbeispiele zur Legistik, Johannes Kepler Universität Linz (2005).
- 6 Zentrale Legistikabteilung des BKA https://www.bka.gv.at/site/3513/default.aspx (zuletzt abgefragt: 10. Februar 2015).
- 7 Siehe auch: Steiner, Anregungen zur Neugestaltung der legistischen Praxis, Thesenpapier für «Klagenfurter Legistik-Gespräche», Nov. 2003 (2003).
- 8 Siehe auch Kärntner Verwaltungsakademie, Edmund Primosch, Arbeitskreise (2011).
- 9 Tezner, Rechtslogik und Rechtswirklichkeit, Staatsdruckerei (1925).
- 10 Tammelo, Prinzipien und Methoden der Rechtslogik, (1971); Tammelo, Rechtslogik und materiale Gerechtigkeit (1971); Tammelo, Strukturierungen und Entscheidungen im Rechtsdenken: Notation, Terminologie und Datenverarbeitung in der Rechtslogik (1978).
- 11 Weinberger, Die Sollsatzproblematik in der modernen Logik. Verlag der Tschechoslowakischen Akademie der Wissenschaften, Prag (1958); derselbe, Rechtslogik. Springer, Wien/New York (1970); 2., umgearbeitete und wesentlich erweiterte Auflage: Duncker & Humblot, Berlin (1989); derselbe, Studien zur Normenlogik und Rechtsinformatik. J. Schweitzer, Berlin (1974); derselbe mit Johann Mokre, Rechtsphilosophie und Gesetzgebung. Springer, Wien/New York (1976); derselbe, Logische Analyse in der Jurisprudenz. Duncker & Humblot, Berlin (1979), derselbe, Normentheorie als Grundlage der Jurisprudenz und Ethik. Duncker & Humblot, Berlin (1981); derselbe, Logik, Semantik, Hermeneutik. Beck, München (1987).
- 12 Lachmayer, Reisinger, Legistische Analyse der Struktur von Gesetzen, Manz, Wien (1976); Lachmayer, Legistik und elektronische Datenverarbeitung, in: Günther Winkler (Hrsg.), Rechtstheorie und Rechtsinformatik, Band 32 der Forschungen aus Staat und Recht, S. 133–147 (1975); derselbe, Visualisierung des Rechts, in: Annemarie Lange-Seidl (Hrsg.), Zeichenkonstitution, Akten des 2. Semiotischen Kolloquiums Regensburg 1978, 1981 Band II, S. 208–212 (1981); derselbe, Ein Verfahrensvorschlag für verständlichere Gesetze, in: Österreichisches Anwaltsblatt, Heft 6, 325–326 (1988); derselbe mit Helga Stöger, Verständlichkeit von Gesetzen, in: Verwaltung Heute, Zeitung für Führungskräfte im öffentlichen Dienst, Beilage zur Wiener Zeitung am 2. November 1999, Nummer 27; November 1999, 15–16 (1999).
- 13 Izumo, Die Anwendbarkeit von Ontologie-Editor Hozo auf die Rechtswissenschaft. In: Schweighofer, Kummer, Hötzendorfer (Hrsg.), Abstraktion und Applikation, Tagungsband des 16. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2013, books@ocg.at, Wien, S. 365–370 (2013).
- 14 Siehe auch: Balzert, UML2 in 5 Tagen, Der schnelle Einstieg in die Objektorientierung, W3l-Verlag 2006; Michael Jesse Chonoles, James A. Schardt, UML 2 For Dummies (2007); Kahlig, UML für juristische Anwendungen. In: Schweighofer, Geist, Heindl, Szücs (Hrsg.), Tagungsband des 11. Internationalen Rechtsinformatik Symposions 2008, Bloomberg Verlag, Stuttgart, München, S. 579–584 (2008).
- 15 Java is a general-purpose computer programming language that is concurrent, class-based, object-oriented [11] and specifically designed to have as few implementation dependencies as possible. Originally developed by James Gosling at Sun Microsystems which has since merged into Oracle Corporation.
- 16 Siehe auch: Balzert, Quick Reference Map UML 2; Oesterreich Bernd, Die UML-Kurzreferenz für die Praxis, Oldenburg, München, Wien (2002).
- 17 Waltl, Matthes, Towards Measures of Complexity: Applying Structural and Linguistic Metrics to German Laws. In: JURIX 2014, Legal Knowledge and Information Systems, IOS Press, Netherlands S. 153–162 (2014).
- 18 Vgl. auch: Chonoles, Schardt, FN 14.
- 19 Vgl. Kahlig, Vortrag IRIS208, Salzburg, FN 14 sowie http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/entry/343-IRIS2008-Wolfgang-Kahlig-Unified-Modeling-Language-UML-fuer-juristische-Anwendungen.html (zuletzt abgefragt: 10. Februar 2015).
- 20 Siehe WIKIPEDIA, OOAD (zuletzt abgefragt: 10. Februar 2015).
- 21 Siehe Schweighofer, Wissensrepräsentation und automatische Textanalyse im Völker- und Europarecht, Habilitationsschrift, Universität Wien 1996.
- 22 Schweighofer, Liebwald, LOIS: Juristische Ontologien und Thesauri. In: Erich Schweighofer et al. (Hrsg.), Effizienz von e-Lösungen in Staat und Gesellschaft, Aktuelle Fragen der Rechtsinformatik, Internationales Rechtsinformatik Symposion IRIS 2005, Salzburg, IRIS 2005, 79–86 (2005).
- 23 Sartor, Casanovas, Biasiotti, Fernández-Barrera, Approaches to Legal Ontologies, Theories Domains, Methodologies, Springer, (2011).
- 24 Fernández-Barrera, Sartor, The Legal Theory Perspective: Doctrinal Conceptual Systems vs. Computational Ontologies, Springer (2011).
- 25 Tiscornia, Legal Ontologies and Semantic Web, Chapter A Constructive Framework and Legal Ontologies, Berlin (2005); Peters, Sagri, Tiscornia, The Structuring of Legal Knowledge in Lois. Artifical Intelligence and Law, 15(2), 117–135 (2007).
- 26 EU DALOS project (Drafting Legislation with Ontology-Based Support).
- 27 Bernhard Windscheid, Anmerkungen zum Italienischen Zivilrecht, 1930, Georg Friedrich Puchta, Jurist 19. Jhd.
- 28 Dreier, Merkl, Lachmayer, Interviews (2013–2014).
- 29 Später hat sich mit Peter Mader das Organisatorenteam komplettiert.
- 30 Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – VRUG, BGBl. I Nr. 33/2014.
- 31 Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG), BGBl. I Nr. 33/2014.
- 32 http://derstandard.at/2418373: «Das Mietrecht bleibt ein Dschungel».