Jusletter IT

Anschluss an die europäische IT-Agentur

  • Author: Jurius
  • Category: News
  • Region: Switzerland
  • Field of law: IT-Law
  • Citation: Jurius, Anschluss an die europäische IT-Agentur, in: Jusletter IT 22 September 2016
Switzerland wants to be part of the European agency that operates the Schengen/Dublin-Databases. This IT agency allows the usage of synergies upon employing knowhow or personnel, which results in lower costs and higher reliability. On 6 July 2016, the Federal Council has adopted the supplementary message for the attention of the parliament. (ah)
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Die zentrale Aufgabe der seit Dezember 2012 tätigen IT-Agentur (offizielle Bezeichnung «eu-LISA») liegt in der Sicherstellung des Betriebs der Schengen/Dublin-Datenbanken, d.h. des Visa-Informationssystems (VIS), der EURODAC-Datenbank und des Schengener Informationssystems (SIS). Sie sorgt für die lückenlose Verfügbarkeit der Systeme für die zugriffsberechtigten Behörden und für den störungsfreien Datenaustausch. In diesem Zusammenhang ist die IT-Agentur namentlich verantwortlich für das Sicherheitsmanagement, für das Verfassen entsprechender Berichte und für spezifische Ausbildungsmassnahmen. Der Agentur kommen derweil keinerlei Rechtsetzungskompetenzen zu.
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Die Gründung der IT-Agentur beruht auf der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011, an deren Ausarbeitung die Schweiz im Rahmen ihrer Mitspracherechte beteiligt war. Damit sich die Schweiz der IT-Agentur anschliessen kann, muss sie mit der EU eine Zusatzvereinbarung abschliessen, welche die Modalitäten der Schweizer Beteiligung regelt, insbesondere den genauen Umfang ihrer Mitspracherechte und ihre finanziellen Verpflichtungen. Der Bundesrat hatte dem Parlament 2012 vorgeschlagen, die Verordnung zu übernehmen und ihm die Kompetenz zum Abschluss der Zusatzvereinbarung zu delegieren. Das Parlament war jedoch der Auffassung, dass der Inhalt der Zusatzvereinbarung nicht hinreichend voraussehbar sei. Es wies die Vorlage deshalb im gleichen Jahr zurück und beauftragte den Bundesrat, zuerst die Zusatzvereinbarung auszuhandeln.

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Diese Verhandlungen sind inzwischen abgeschlossen. Die im Abkommen vorgesehenen Beteiligungsmodalitäten werden in der Zusatzbotschaft ausführlich beschrieben. Das Parlament kann somit in voller Kenntnis der Zusatzvereinbarung über die Übernahme der Verordnung entscheiden.
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Die Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung kann erst nach der Ratifizierung der Verordnung erfolgen. Die Vereinbarung wird dem Parlament gesondert zur Genehmigung unterbreitet werden.
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Die Schweiz nutzt die Informationssysteme, welche nun in die IT-Agentur integriert werden sollen, bereits heute. Die Zusammenführung des Betriebsmanagements von drei bisher getrennt geführten Systemen unter das gemeinsame Dach der Agentur erlaubt es, Synergien etwa im Hinblick auf den Einsatz von IT-Personal oder Knowhow zu generieren. Damit die Schweiz die Informationssysteme von Schengen und Dublin auch in Zukunft effizient nutzen kann, ist der Anschluss an die europäische IT-Agentur unumgänglich.
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Für die Übernahme der EU-Verordnung sind keine Gesetzesänderungen nötig. Die Übernahme untersteht jedoch dem fakultativen Referendum.

Quelle: Medienmitteilung des Bundesrats Nr. 62553 vom 6. Juli 2016