Die Gründung der IT-Agentur beruht auf der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011, an deren Ausarbeitung die Schweiz im Rahmen ihrer Mitspracherechte beteiligt war. Damit sich die Schweiz der IT-Agentur anschliessen kann, muss sie mit der EU eine Zusatzvereinbarung abschliessen, welche die Modalitäten der Schweizer Beteiligung regelt, insbesondere den genauen Umfang ihrer Mitspracherechte und ihre finanziellen Verpflichtungen. Der Bundesrat hatte dem Parlament 2012 vorgeschlagen, die Verordnung zu übernehmen und ihm die Kompetenz zum Abschluss der Zusatzvereinbarung zu delegieren. Das Parlament war jedoch der Auffassung, dass der Inhalt der Zusatzvereinbarung nicht hinreichend voraussehbar sei. Es wies die Vorlage deshalb im gleichen Jahr zurück und beauftragte den Bundesrat, zuerst die Zusatzvereinbarung auszuhandeln.
Quelle: Medienmitteilung des Bundesrats Nr. 62553 vom 6. Juli 2016
Weitere Informationen:
- Notenaustausch vom 24. November 2011 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen (Weiterentwicklung des Schengen- und des Dublin/Eurodac-Besitzstands)
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen (Weiterentwicklung des Schengen- und des Dublin/Eurodac-Besitzstands) – Entwurf
- Zusatzbotschaft zur Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen (Weiterentwicklung des Schengen- und des Dublin/Eurodac-Besitzstands)