Jusletter IT

Übernahme der neuen EU-Richtlinie über den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung

  • Author: Jurius
  • Category: News
  • Region: Switzerland
  • Field of law: Data Protection
  • Citation: Jurius, Übernahme der neuen EU-Richtlinie über den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung, in: Jusletter IT 22 September 2016
On 6 July 2016, the Federal Council has approved of the acceptance of the new EU Data Protection Directive in law enforcement. Additionally, it instructed the Federal Department of Justice and Police (EJPD) to include the necessary legislative changes into the ongoing revision of the Data Protection Act. The endorsement of the new directive furthermore has to be authorised by the parliament and is subject to an optional national referendum. (ah)
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Die neue EU-Richtlinie vom 27. April 2016 regelt die Datenbearbeitung im Rahmen der Strafverfolgung sowie der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes dar. Sie stärkt den Schutz der betroffenen Personen und erweitert die Pflichten der Organe, die für die Datenbearbeitung verantwortlich sind. Sie legt weiter fest, welche Voraussetzungen für Übertragung persönlicher Daten von einem Schengen-Staat in einen Drittstatt erfüllt sein müssen. Ferner regelt sie die Aufgabe und die Kompetenzen der Kontrollbehörde.

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Als assoziierter Schengen-Staat war die Schweiz an der Ausarbeitung der neuen EU-Richtlinie beteiligt. Um diese Richtlinie umzusetzen, müssen das Datenschutzgesetz (DSG) und weitere Gesetze angepasst werden. Der Bundesrat hat bereits am 1. April 2015 entschieden, bei der laufenden Revision des DSG namentlich die Datenschutzreform der EU zu berücksichtigen. Er wird die Vorlage voraussichtlich im Herbst in die Vernehmlassung schicken.

Quelle: Medienmitteilung des Bundesrats Nr. 63581 vom 31. August 2016