1.
ERV in Deutschland ^
Ziel des ERVs ist es, den Beteiligten an gerichtlichen Verfahren die Abgabe verbindlicher Erklärungen in elektronischer Form zu ermöglichen. Im Gegensatz zum web-basierten Elektronischen Rechtsverkehr der österreichischen Justiz ist die Nutzung in Deutschland bisher jedoch nicht verpflichtend vorgeschrieben. Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten wurde in Deutschland 2013 die stufenweise Einführung einer Anwendungspflicht für Rechtsanwälte bis spätestens zum 1. Januar 2022 erlassen.1 Hierzu bedarf es gesetzlich zulässiger Verfahren, die das bestehende Maß an Integrität und Verbindlichkeit eines handschriftlich unterzeichneten Dokuments auch in seiner digitalen Form sicherstellen und somit ein rechtsverbindliches, elektronisches Handeln ermöglichen. Mit dem SigG und der Signaturverordnung (SigV) hat der deutsche Gesetzgeber hierzu das weltweit anerkannte und genutzte Konzept einer PKI in deutsches Recht umgesetzt.
2.
Public Key Infrastructure ^
In einem symmetrischen Kryptosystem müssten sich Sender und Empfänger erst auf einen gemeinsamen und geheimen Schlüssel einigen und diesen im Geheimen austauschen. Für jede Kommunikationsbeziehung würde zudem ein eigener Schlüssel benötigt. Gerade in einem hochgradig vernetzten System wie dem Internet verfügen asymmetrische Kryptosysteme daher über deutliche Vorteile und haben sich z.B. in Form des Protokolls Transport Layer Security (TLS) für die verschlüsselte Datenübertragung zwischen Servern und Clients und in Form des Standards Secure/Multipurpose Internet Mail Extensions (S/MIME) für die Kommunikation per E-Mail weltweit durchgesetzt.
Aus organisatorischer Sicht setzt ein asymmetrisches Kryptosystem jedoch eine Public Key Infrastructure voraus, da der jeweiligen Anwender anhand eines Zertifikats mit seinem öffentlichen Schlüssel zuverlässig verknüpft werden muss.3 Im ERV hat sich diese zentrale Lösung mit einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vor allem vor dem Hintergrund erhöhter Sicherheitsanforderungen gegenüber einem dezentralen «Web of Trust» durchgesetzt.
3.
Public Key Infrastructure im ERV Deutschlands ^
4.
Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) ^
5.
Das besondere elektronische Anwaltspostfach ^
7.
Zusammenarbeit im Projekt beA ^
8.
Fazit ^
9.
Literatur ^
Bacher, Klaus, Der elektronische Rechtsverkehr im Zivilprozess. In: Ewer,Wolfgang et al. (Hrsg.), Neue Juristische Wochenschrift 38/2015, Berlin 2015, S. 2753–2759.
Bernhardt, Wilfried, Die deutsche Justiz im digitalen Zeitalter. Entwicklung und Entwicklungsperspektiven von E-Justice. In: Ewer,Wolfgang et al. (Hrsg.), Neue Juristische Wochenschrift 38/2015, Berlin 2015, S. 2775–2779.
Brosch, Christopher/Fiebig, Peggy, beA-sicher Die Sicherheitsarchitektur des beA. In: BRAK (Hrsg.), BRAK Magazin 4/2015, Berlin 2015, S. 10–12.
Fiebig, Peggy, Wie bekomme ich mein beA? In: BRAK (Hrsg.), BRAK Magazin 4/2015, Berlin 2015, S. 13.
Goetze, Andreas, Elektronische Signaturen. In: Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer (Hrsg.), https://zertifizierungsstelle.bnotk.de (aufgerufen am 21. Januar 2016), 2014.
Hühnlein, Detlef/Korte, Ulrike, Grundlagen der elektronischen Signatur. Recht Technik Anwendung, Bonn 2006, S. 46–62.
Kilian, Matthias/Rimkus, Felix, Der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten: Besonderes Elektronisches Anwaltspostfach ante Portas. In: BRAK (Hrsg.), BRAK-Mitteilungen 5/2015, Berlin 2015, S. 216–221.
OSCI Leitstelle, OSCI-Transport 1.2, Bremen 2002.
- 1 Vgl. Kilian, Matthias/Rimkus, Felix, Der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten: Besonderes Elektronsiches Anwaltspostfach ante Portas. In: BRAK (Hrsg.), BRAK-Mitteilungen 5/2015, Berlin 2015, S. 217.
- 2 Für eine anschauliche Darstellung des verwendeten asymmetrischen Kryptosystems vgl. Goetze, Andreas, Elektronische Signaturen. In: Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer (Hrsg.), https://zertifizierungsstelle.bnotk.de (aufgerufen am 21. Januar 2016), 2014, S. 6 ff.
- 3 Vgl. Hühnlein, Detlef/Korte, Ulrike, Grundlagen der elektronischen Signatur. Recht Technik Anwendung, Bonn 2006, S .46 ff.
- 4 Vgl. Bernhardt, Wilfried, Die deutsche Justiz im digitalen Zeitalter. Entwicklung und Entwicklungsperspektiven von E-Justice. In: Ewer,Wolfgang et al. (Hrsg.), Neue Juristische Wochenschrift 38/2015, Berlin 2015, S. 2775 f.
- 5 Vgl. OSCI Leitstelle, OSCI-Transport 1.2, Bremen 2002, S. 8.
- 6 Vgl. Bacher, Klaus, Der elektronische Rechtsverkehr im Zivilprozess. In: Ewer,Wolfgang et al. (Hrsg.), Neue Juristische Wochenschrift 38/2015, Berlin 2015, S. 2754.
- 7 Vgl. Brosch, Christopher/Fiebig, Peggy, beA-sicher Die Sicherheitsarchitektur des beA. In: BRAK (Hrsg.), BRAK Magazin 4/2015, Berlin 2015, S. 11–12.
- 8 Vgl. Goetze, Andreas, Elektronische Signaturen. In: Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer (Hrsg.), https://zertifizierungsstelle.bnotk.de (aufgerufen am 21. Januar 2016), 2014, S. 6 ff.
- 9 Vgl. Fiebig, Peggy, Wie bekomme ich mein beA? In: BRAK (Hrsg.), BRAK Magazin 4/2015, Berlin 2015, S. 13.