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Herbert Fiedler (1929–2015)

  • Authors: Erich Schweighofer / Roland Traunmüller / Maria A. Wimmer / Friedrich Lachmayer / Thomas F. Gordon
  • Category: Articles
  • Region: Austria
  • Collection: Conference Proceedings IRIS 2016
  • Citation: Erich Schweighofer / Roland Traunmüller / Maria A. Wimmer / Friedrich Lachmayer / Thomas F. Gordon, Herbert Fiedler (1929–2015) , in: Jusletter IT 25 February 2016

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Ein Leben für die Wissenschaft
  • 2. Geburtshelfer der angewandten Informatik, insbes. der Rechtsinformatik und der Verwaltungsinformatik
  • 3. Fiedler's Bedeutung für die Rechtsinformatik und die Verwaltungsinformatik
  • 4. Abschließende Würdigung
[1]
Professor Dr. iur. Dr. rer. nat. Herbert Fiedler ist am 15. Oktober 2015 im 87. Lebensjahr verstorben. Damit verliert die Rechtsinformatik in Deutschland ihren Begründer und einflussreichen Pionier. In seinem über 53jährigen Wirken hat Herbert Fiedler entscheidend an der Entstehung der Rechtsinformatik wie der Verwaltungsinformatik mitgewirkt.
[2]

Fiedler war von seiner Ausbildung Mathematiker und Jurist; von seiner beruflichen Praxis Universitätsprofessor, Institutsleiter in der GMD (Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung, nunmehr Fraunhofer-Institutszentrum Schloss Birlinghoven; http://www.izb.fraunhofer.de) sowie langjähriger Funktionär in der GI (Gesellschaft fürInformatik e.V.; http://www.gi.de). Fiedler war der Wissenschaft und ihren Grundsätzen stets verbunden. Seine Beiträge waren interdisziplinär, streng objektiv und methodisch, oft auch überraschend kurz, aber stets prägnant. Fiedler war dem Internationalen Rechtsinformatik Symposion IRIS seit seinem Beginn verbunden und hat durch seine Plenarvorträge und vielen Diskussionsbeiträge stets wichtige Anstöße zur wissenschaftlichen Entwicklung gegeben.

1.

Ein Leben für die Wissenschaft ^

[3]

Herbert Fiedler wurde am 29. April 1929 in Zwittau, Mähren, geboren. Seine Vorfahren stammten ebenfalls aus Mähren, in der Nähe von Brünn. Fiedler bezeichnete sich daher gerne als Altösterreicher. Der Studienweg führte ihn von Göttingen (Rechtswissenschaften, dann auch Mathematik und Physik), nach Münster, später nach Köln. Als Rechtswissenschaftler dissertierte er 1955 beim Strafrechtler und Rechtsphilosophen Hans Welzel mit dem Thema «Vorhaben und Versuch. Eine Untersuchung zu den Grundlagen der deutschen Rechtsprechung zu Paragraph 43 Strafgesetzbuch» an der Georgs August-Universität Göttingen. Als Mathematiker promovierte er 1962 an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Wilhelms-Universität Münster bei Hans Hermes mit der Arbeit zur «Stufenreduktion von Kalkül». Die Habilitation erfolgte an der Universität Köln bei Ulrich Klug mit dem Thema «Die Bestimmtheit der gesetzlichen Straftatbestände als methodisches und verfassungsrechtliches Problem» im Jahre 1969. Nach einer Lehrstuhlvertretung an der Universität Bielefeld erhielt er 1970 Rufe nach Bielefeld und Bonn. Fiedler entschied sich für Bonn, wobei die Professur mit der Institutsleitung in der GMD (Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung mbH) in Sankt Augustin, Schloss Birlinghoven, verbunden war.

[4]

Damit war bereits 1970 sein weiteres berufliches Umfeld im Großraum Bonn festgelegt: Universität Bonn, GMD und ab 1972 GI. Fiedler war während seiner Tätigkeit für die GMD – von 1970 bis 1994 – an der Universität Bonn (teil)freigestellt. An der Universität Bonn lehrte Fiedler die Fächer Juristische Informatik und Allgemeine Rechtslehre. Daneben leitete er die neu eingerichtete «Forschungsstelle für juristische Informatik und Automation», welche die erste Einrichtung auf diesem Gebiet in Deutschland war. Von den Mitarbeitern dieser Forschungsstelle ist insbes. Gerhard Oppenhorst hervorzuheben. In der GMD war Fiedler Leiter des Instituts für Juristische Datenverarbeitung. Der GMD-Spiegel dieser Jahre gibt einen Überblick über diese umfangreiche angewandte Forschungsarbeit. Von bleibender Bedeutung waren die Studien zur Etablierung des juristischen Informationssystems für Deutschland juris. Bekannte Rechtsinformatiker wie Albrecht Berger, Thomas Barth †, Manfred Weihermüller †, Friedrich Gebhart, Thomas Gordon, Albert Nodlemayr, Helmut Redecker sowie Werner Robert Svoboda waren zeitweilig bei ihm tätig.

[5]
Ebenfalls sehr fruchtbar war sein Wirken in der GI. Dort war er Sprecher verschiedener einschlägiger Fachrichtungen, insbes. war er als Sprecher bzw. stv. Sprecher sehr aktiv im Fachausschuss Rechtsinformatik und Informationsrecht tätig. In den 1970er Jahren war Fiedler im Präsidium der GI und hat dort maßgeblich zur Etablierung der Angewandten Informatik beigetragen.
[6]

Anfang der 70er Jahre wurde die Verwaltungsinformatik als Teilgebiet oder synonym mit der Rechtsinformatik gesehen; heute sind dies selbständige, aber dennoch sehr verwobene Disziplinen. Fiedler prägte als langjähriger Sprecher des GI-Fachbereichs Informatik in Recht und öffentliche Verwaltung die Verwaltungsinformatik entscheidend mit.

[7]
Daneben wirkte er in der DGRI (Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik) und deren Vorgängerorganisationen (GRVI bzw. DGIR) mit. Eine Würdigung seines Wirkens ist im Jahresband der DGRI 2009 erschienen. Herbert Fiedler hat die Bemühungen zur Etablierung gemeinsamer Kooperationen zwischen GI und DGRI stets unterstützt.
[8]
Herbert Fiedler hinterließ seine Frau Suse Fiedler und die Töchter Suzanne und Simone.

2.

Geburtshelfer der angewandten Informatik, insbes. der Rechtsinformatik und der Verwaltungsinformatik ^

[9]

Als Beginn der Rechtsinformatik in Deutschland wird Fiedlers Aufsatz über «Rechenautomaten als Hilfsmittel der Gesetzesanwendung» im Jahr 1962 angesehen.1 Anfang der 1970er Jahre hat Fiedler mit Wilhelm Steinmüller und Spiros Simitis die Rechtsinformatik als Wissenschaft etabliert; sichtbarste Zeichen von seiner Seite sind die Artikelserie in der Zeitschrift Juristische Schulung2, die Gründung der «Forschungsstelle für juristische Informatik und Automation» an der Universität Bonn sowie die Etablierung des Instituts in der GMD. Ebenfalls ist die von Fiedler intensiv betriebene Einbettung des Fachs in die GI bedeutsam. Fiedler hat zusammen mit Weggefährten wie Roland Traunmüller, Heinrich Reinermann, Klaus Lenk und anderen 1976 den damaligen Fachausschuss 12/13 (Recht und Verwaltung) gegründet (nunmehr FB RVI) und hat über Jahrzehnte wesentlich zu dessen nachhaltiger Entwicklung beigetragen. Fiedler war bis zuletzt sehr aktives Mitglied des Präsidiumsarbeitskreises «Datenschutz und IT-Sicherheit». Ein wichtiges Motiv war für Fiedler, dass in diesem Umfeld der doch oft zu beobachtenden wissenschaftlichen Kommunikationsarmut (d.h. über tägliche Informatikprobleme hinausgehende Gespräche) zwischen Informatikern und Juristen wirksam entgegen getreten werden konnte. Im Jahr 1992 hat Fiedler explizit die zweite Geburt der Rechtsinformatik gefordert.3 Damals war Kritik zu hören, weil sich vorab wenig verändert hat; heute wird dies als einer der vielen wichtigen Schritte zu einer stärkeren Rechtsinformatik gesehen.

[10]
Etwa 1982 wurde Herbert Fiedlers Aufmerksamkeit auf juristische Expertensysteme gelenkt. Mit Thomas Gordon, damals am Beginn seiner Karriere, und in Zusammenarbeit mit Fritjof Haft, Roland Traunmüller und anderen wurden in den 1980er-Jahren gut besuchte GI-Konferenzen über juristische Expertensysteme abgehalten.4 International beteiligte er sich an den damaligen Konferenzen «Logica, Informatica, Diritto» des IDG (heute ITTIG) in Florenz, organisiert von Antonio Martino; 1995 präsentierte er den Beitrag «Expert Systems as a Tool for Drafting Legal Decisions». Diese Konferenzen mündeten in der International Conference on Artificial Intelligence and Law (ICAIL), die seit 1987 zweijährlich stattfindet. Es ist schade, dass Herbert Fiedler niemals eine ICAIL- oder JURIX-Konferenz besuchte. Der deutsche Beitrag zur AI & Recht-Community wäre viel stärker gewesen, wenn Fiedler, Lothar Philipps und Fritjof Haft 10 Jahre jünger gewesen wären.
[11]
Von Beginn an hat Fiedler, gemeinsam mit Roland Traunmüller, die Initiative einer Plattform der Rechtsinformatik in Zentraleuropa von Erich Schweighofer und Friedrich Lachmayer in Form des nunmehrigen Internationalen Rechtsinformatik Symposion IRIS wesentlich unterstützt. Durch seine Plenarvorträge und vielen Diskussionsbeiträge hat er stets wichtige Anstöße zur wissenschaftlichen Entwicklung gegeben. Diese «Blumenwiese» der Rechtsinformatik der Universitäten Wien und Salzburg mag ihm methodisch oft zu wenig tiefgründig erschienen sein; die Lebendigkeit der vielen Ideen und die Größe der «IRIS-Community» wurden von ihm aber sehr geschätzt.

3.

Fiedler's Bedeutung für die Rechtsinformatik und die Verwaltungsinformatik ^

[12]
Fiedler hat das Fach mit anderen gemeinsam etabliert, es dann über lange Jahre vertreten und weiter getragen sowie viele Impulse gegeben. Diese sind aber in der Universitätswelt, den Forschungseinrichtungen und der wissenschaftlichen Öffentlichkeit noch nicht entsprechend «angekommen»; die notwendige Unterstützung dieses neuen Fachs durch öffentliche Institutionen war und ist bis heute nicht ausreichend. Mit dem Engagement in wissenschaftlichen Vereinigungen und Forschungszentren wurde zumindest erreicht, dass das Fach Rechtsinformatik – wenn auch bescheiden – ein wenig gedeiht. Die IRIS-Konferenz war und ist eine Umsetzung der Idee, dass sich möglichst viele Stakeholder für die Rechtsinformatik einsetzen müssen, damit eine kritische Masse entsteht.
[13]
Herbert Fiedler hat mit seinen IRIS-Beiträgen nochmals seine Konzeption der Rechtsinformatik als Formalwissenschaft der Rechtswissenschaft dargelegt. Als bedeutendster IRIS-Beitrag sind seine «10 Wiener Thesen» 2006 anzusehen. Die Rechtsinformatik hat demnach zwei Komponenten: die IT-gestützte Implementierung des Rechts und die rechtliche Regelung der IT-Unterstützung in der Gesellschaft. In den Worten von Herbert Fiedler:
[14]
Einige5 («Wiener») Thesen zur juristischen Methodenlehre (Metajurisprudenz?):
  • Heute tritt z.T. die Informatik das Erbe der formalen Logik an, insbesondere in Bezug auf «Anwendungen».
  • «Rechtsanwendung» ist ein Unterfall von «Implementierung» von Recht. Dies heute insbesondere mit Methoden oder Unterstützung von Informatik.
  • Für Anwendung / Implementierung sind «Modell», «Modellbildung» grundlegend (übrigens auch für Konstruktion / Analyse, welches hier weniger das Thema war)
  • «Richterliche Rechtsanwendung» wird hier im Sinne ihrer kategorialen Einordnung als «Modellbildung» gesehen. Ihre innere Struktur wird i.S. von Begründung als Deduktion, könnte auch i.S. der Argumentationstheorie aufgefasst werden (aber nach hiesiger Auffassung Richter nicht nur als Schiedsrichter im Meinungskampf).
  • Allgemeiner ist Recht zunehmend auf seine informationstechnische Implementierung angewiesen (und wird davon beeinflusst); umgekehrt wird diese ihrerseits zunehmend Gegenstand rechtlicher Regelungen (vgl. z.B. «DRM»/«Systemdatenschutz»).
  • Dies bedingt eine erhöhte, auch praktische Bedeutung juristischer Methodenlehre und erfordert ihre Weiterentwicklung.
  • Die Weiterentwicklung der juristischen Methodenlehre kann natürlicherweise an die Entwicklung von Rechtsinformatik/Informationsrecht anknüpfen.
  • Informationsrecht als (insb.) Recht der informationstechnischen Implementierung von Recht verschränkt sich («dual») mit Rechtsinformatik «i.e.S.» (Rechtsinformatik «i.w.S.» als Integrationsdisziplin)»
[15]

Fiedler hatte sich auch intensiv mit den neuen Herausforderungen der Wissens- und Netzwerkgesellschaft beschäftigt (vgl. die Beiträge «Der Staat im Cyberspace» bzw. «Cyber-libertär» im Informatik Spektrum).6

[16]
Thesen wie jene von Fiedler sind das Endprodukt von Erkenntnisprozessen; wohl überlegt, daher auch sehr befruchtend, wenn auch eher mittelfristig. Sie geben die notwendige Orientierung in dem schwierigen Prozess der Erkenntnisgewinnung in der Rechtsinformatik. In einem jungen Fach wie der Rechtsinformatik ist dies unersetzlich.

4.

Abschließende Würdigung ^

[17]
Es verbleiben seine vielen wissenschaftliche Werke: drei Monographien als Autor, 12 als Herausgeber und mehr als 150 Aufsätze und andere Veröffentlichungen. Ein Nachweis findet sich im Tagungsband des IRIS20097.
[18]
Für seine Arbeiten wurde Herbert Fiedler vielfach gewürdigt; mit einer Festschrift anlässlich seiner Emeritierung, einem Ehrenband der GI zum 80. Geburtstag, einer Widmung des IRIS-Tagungsbands 2009 sowie einer Session zum 50. Geburtstag der Rechtsinformatik anlässlich des IRIS2012.
[19]
Herbert Fiedler hat die Rechtsinformatik über 53 Jahre in Lehre, Forschung und Verwaltung vertreten und sich damit große Verdienste erworben. Diese sind aber an rechtswissenschaftlichen Fakultäten nur bescheiden umgesetzt worden. Trotzdem ist es durch die Zusammenarbeit vieler Stakeholder gelungen, das Fach Rechtsinformatik zu etablieren. Die Rechtsinformatik trauert um einen langjährigen Weggefährten und wichtigen Nestor der Rechts- und Verwaltungsinformatik.

Erich Schweighofer, Roland Traunmüller, Maria Wimmer,
Friedrich Lachmayer, Thomas F. Gordon

  1. 1 Fiedler, H., Rechenautomaten als Hilfsmittel der Gesetzesanwendung (Einige grundsätzliche Bemerkungen). Deutsche Rentenversicherung, S. 149–155 (1962).
  2. 2 Fiedler, H., Automatisierung im Recht und juristische Informatik. In: JuS 1970, S. 432–436, 552–556, 603–607, JuS 1971, S. 67–71, 228–233 (1970/71).
  3. 3 Fiedler, H., Die Notwendigkeit informationeller Garantien und die zweite Geburt der Rechtsinformatik. In: jur-pc, Heft 11, S. 2346–2351 (1993).
  4. 4 Die Konferenzbände wurden vom Attempto Verlag in der Reihe «Neue Methoden im Recht» veröffentlicht.
  5. 5 Fiedler, H., Modell und Modellbildung als Themen der juristischen Methodenlehre. In: Erich Schweighofer/Doris Liebwald/Mathias Drachsler/Anton Geist, e-Staat und e-Wirtschaft aus rechtlicher Sicht, Tagungsband des 9. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2006, Verlag Boorberg, Stuttgart, S. 275–281 (2006); unveränderte Wiedergabe der Präsentation beim IRIS 2006 in Wien am 17. Februar 2006.
  6. 6 Fiedler, H., Der Staat im Cyberspace. In: Informatik Spektrum, S. 309–314, Heidelberg (2001); Fiedler, H., Cyber-libertär? – Nach dem 11. September. In: Informatik Spektrum, S. 215–219, Heidelberg (2002).
  7. 7 Schweighofer E., Herbert Fiedler – Eine Würdigung zum 80. Geburtstag, in: Jusletter IT 1. September 2009 (http://jusletter-it.weblaw.ch/issues/2009/IRIS/article_132.html).